Vergleich geplatzt mit DID Inkasso

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Perhaps
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich geplatzt mit DID Inkasso

Guten Abend ins Forum,
bisher gehörte ich eher zu der lesenden Fraktion hier. Wobei ich das ein oder andere Mal, Antworten für mich finden konnte.

Zu meiner jetzigen Frage konnte ich bisher jedoch nichts finden.

Im Jahre 2011 habe ich gemeinsam mit der Schuldnerberatung einen Vergleich mit dem DID Inkasso Dienst geschlossen.
Der Vergleich lehnte an einer Privatinsolvenz an, nur ohne offizielle Privatinsolvenz.
Damals wurde eine monatliche Rate festgelegt plus eine einmal im Jahr fällige zusätzliche Rate im November (vom Weihnachtsgeld). Das alles wurde auf sechs Jahre hochgerechnet und die Forderung wurde auf diesen Betrag festgeschrieben.

Im März 2011 habe ich mit der ersten monatlichen Raten begonnen. Ich hatte einen zeitlich befristeten Dauerauftrag bei meiner Bank eingerichtet.

Nun endete dieses Jahr im Februar die Ratenzahlung und ich erwartete den entwerteten Titel zurück. Allerdings habe ich auch nicht nachgefragt, da es für mich nicht auf eine Woche ankam.

Ende Mai hat der DID dann den Sachbearbeiter der Schuldnerberatung angeschrieben, dass die Zahlungen meinerseits ausbleiben würden. Ich war darüber verwundert und bat per eMail den DID Inkasso Dienst um Aufstellung der angeblich noch vorhandenen Forderung. Außerdem machte ich klar, dass ich an einer kurzfristigen Klärung interessiert sei.
Danach hörte ich erst einmal wieder zwei Wochen nichts. Zwischenzeitlich hatte ich selber schon recherchiert und herausgefunden, dass die zusätzlichen Raten, die einmal im Jahr vom Weihnachtsgeld fällig waren zwar für die Jahre 2011, 2012 und 2013 überwiesen waren; in den Jahren 2014, 2015 und 2016 blieb die Überweisung aus. Außerdem würde bereits im Februar 2017 die letzte Rate nicht mehr angewiesen. Die Zahlung endete bereits im Januar 2017.

Warum die einmal im Jahr fällige zusätzliche Rate nicht angewiesen wurde, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Die letzte Rate, die eigentlich im Februar 2017 noch hätte fließen müssen ist nicht überwiesen wurde, weil ich das Ende des Dauerauftrages auf Januar 2017 terminiert hatte.

Also habe ich alle diese Beträge zusammengefasst und heute Morgen in einem Gesamtbetrag zunächst angewiesen. Im Nachgang wollte ich eine weitere eMail an den DID senden, dass sie die Bemühungen der Recherche einstellen können, da ich zwischenzeitlich den noch ausstehenden Betrag herausgefunden hätte und dieser bereits angewiesen sei. Verbinden wollte ich diese Nachricht mit einer Entschuldigung für die ausgebliebenen Zahlungen und die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Nun habe ich heute Nachmittag eine eMail vom DID bekommen, in der diese mir ebenfalls diese Beträge aufführen. Außerdem führen sie an, dass unser in 2011 geschlossene Vergleich hinfällig sei - aufgrund meines Zahlungsverzugs - und nun wieder die ursprüngliche Forderung fällig sei.
In dem damaligen Vergleich stand drin, dass der Vergleich hinfällig sei, sobald ich mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug sei.
Genau genommen ist das ja nicht der Fall. Abgesehen davon ist es dem DID ja auch nicht in den Jahren 2014-2016 aufgefallen sondern erst jetzt Inder Gesamtbetrachtung. Ich würde in den sechs Jahren nicht ein einziges Mal aufgefordert, eine ausgebliebenen Ratenzahlung anzuweisen.
Darüber hinaus ist jede Rate jeden Monat pünktlich überwiesen worden.

Meine Fragen:
1. Wie gehe ich jetzt vor? Belasse ich es bei der Überweisung von und sende - trotz der eMail des DID - noch ein Schreiben hinterher?
2. Dürfen die das wirklich? Ganz ohne einmalige Zahlungsaufforderung den Vergleich Plätzen lassen?

Danke und Gruß
Perhaps

P.S.: Falls ich in der Sache alleine nicht weiter komme, denke ich darüber nach, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wie sind eure Erfahrungen mit den Rechtsanwälten dieser Seite?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Genau genommen ist das ja nicht der Fall.

Doch. Die Zahlungen waren, so wie du es schreibst, vertraglich vereinbart und kalendarisch bestimmt. Da gerät man automatisch in Verzug, wenn man sie nicht rechtzeitig ausführt. Auch ohne zusätzliche Mahnung.

Zitat:
denke ich darüber nach, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

In meinen Augen rausgeworfenes Geld.

Aus meiner Sicht kannst du dagegen nichts tun.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Hallo,
es gibt da jetzt folgendes Problem:

Es wurde ein Vergleich geschlossen von Deinem Schuldenberater

6 Raten jeweils 1x im Jahr, danach ist die Forderung erledigt.

3 der Raten wurden nicht fristgerecht überwiesen und das IKB hat den Vergleich widerrufen.

Sofern das alles schriftlich fixiert wurde sehe ich nicht wie Du den Vergleich noch retten kannst, außer auf Kulanz von DID zu hoffen.
Allerdings kann man hier davon ausgehen, dass da nichts kommen wird, da Du die fällige Summe bereitsüberwiesen hast, somit belegt hast, dass Du solvent genug bist 3 Raten auf einmal zu überweisen.

Ich habe gelesen, dass es einen Titel gibt, also ist hier wohl demnächst die (erneute) Vollstreckung zu erwarten.

Eine Pflicht zu mahnen gibt es nach meinem Ermessen hier nicht, Du hättest für die pünktliche Zahlung Sorge tragen müssen.

Vielleicht haben andere Helfer hier noch Ideen oder sind anderer Meinung.

Aus meiner Sicht solltest Du dir das Geld für den Anwalt sparen und versuchen einen neuenen Vergleich auszuhandeln.

Sorry

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich sehe aus genau wie die Anderen ... keine Chance.
Ich als SB würde ralativ fix den GV losschicken, da ja mittlerweile wahrscheinlich Geld da ist, da größere Zahlungen möglich sind.

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