Hi Leute,
wenn bei dem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen wird (Zahlung), resultiert daraus dann nach Ablauf der Widerrufsfrist und Erhalt des Protokolls direkt ein Vollstreckungstitel?
Sprich, ist das Protokoll selbst, in welchem der Vergleich festgehalten wird, bereits der Titel oder erhält man von dem Arbeitsgericht noch weitere Dokumente?
Gruß
Vergleich bei Gütetermin vorm Arbeitsgericht - wie geht es weiter?
6. November 2017
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Frage vom 6. November 2017 | 03:21
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 9x hilfreich)
Vergleich bei Gütetermin vorm Arbeitsgericht - wie geht es weiter?
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#1
Antwort vom 6. November 2017 | 09:21
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
https://www.frag-einen-anwalt.de/Vergleich-278-ZPO-wie-vollstrecken--f274983.html
#2
Antwort vom 6. November 2017 | 15:11
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 9x hilfreich)
Vielen Dank!
Ich hatte bereits stundenlang Google bemüht, aber das hat nichts ergeben. Vielleicht habe ich die falschen Stichworte benutzt ;-)
Und jetzt?
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