Mir wurde betriebsbedingt gekündigt zum 15.12 als ich aus dem Urlaub 25 Tage = Jahresurlaubsanspruch zurück kam und wurde bis zum 15.12 freigestellt.
Jetzt hat man mir im Nov und Dez jeweils 2 Tage von meinem Arbeitszeitkonto
abgezogen, Arbeitgeber sagt hier wir dürfen über 2 Tage pro Monat vom Arbeitszeitkonto verfügen,gilt dies auch im Fall der Kündigung bzw Freistellung?
IGZ Tarifvertrag steht zum Arbeitszeitkonto:
- Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Freistellung zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich
(zugestimmt/unterschreiben habe ich dem nicht)
- Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden in der Regel durch Freizeit ausgeglichen (vgl. PN 8). Dabei können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben frei verfügen. Eine Verfügung durch den Arbeitgeber darf nicht zu einem negativen Zeitguthaben des Arbeitnehmers führen.
(bis 15. Dezember war hier kein volles Monat mehr sind 2 Tage dann zulässig?)
Verfügung Arbeitszeitkonto durch Arbeitgeber
4. Februar 2015
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Frage vom 4. Februar 2015 | 13:45
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 14x hilfreich)
Verfügung Arbeitszeitkonto durch Arbeitgeber
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#1
Antwort vom 4. Februar 2015 | 14:02
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Habt ihr einen Betriebsrat?
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#2
Antwort vom 4. Februar 2015 | 14:21
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 14x hilfreich)
Es gibt einen Betriebsrat, den alle Mitarbeiter gewählt haben, das es aber nochmals zwei Unterfirmen/Arbeitsverträge gibt ist der Betriebsrat nur für die
eine Gruppe zuständig, mir wurde verweigert mit dem BR zu sprechen bzw
geantwortet es gibt keinen BR.
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#3
Antwort vom 4. Februar 2015 | 15:34
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
/// mir wurde verweigert mit dem BR zu sprechen
Wer hat dir das verweigert? Um mit dem BR zu sprechen, brauchst du keine Erlaubnis - das ist einfach ein Dienstgang.
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#4
Antwort vom 4. Februar 2015 | 18:25
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
IGZ Tarifvertrag steht zum Arbeitszeitkonto:
- Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) ist eine Freistellung zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich
(zugestimmt/unterschreiben habe ich dem nicht)
Diese Regelung ist erst mit der letzen Änderung des MTV neu hinzugekommen und noch nichts alt, aber dem sinn nach gar nicht so schwer zu verstehen. Natürlich wird sich eine Leihfirma in der Regel darüber hinweg setzen, denn was interessiert da schon Recht und Gesetz.
quote:
zum 15.12 als ich aus dem Urlaub 25 Tage = Jahresurlaubsanspruch zurück kam und wurde bis zum 15.12 freigestellt.
Gekündigt wurde ja ursprünglich zum 30.11., wenn ich das aus dem anderen Thread recht in Erinerung habe. Schöner wäre es gewesen, wenn die Kündigung beim Gütetermin zum 31.12. ausgehandelt worden wäre. Dann müsste man nicht um den fehlenden !/12 Urlaubsanspruch für Dezember nachdenken.
Der ganze tarifvertragliche Urlaub in Höhe von 25 Tagen wurde bereits bis Ende November vom AG gewährt und genommen?
quote:
- Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden in der Regel durch Freizeit ausgeglichen (vgl. PN 8). Dabei können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben frei verfügen. Eine Verfügung durch den Arbeitgeber darf nicht zu einem negativen Zeitguthaben des Arbeitnehmers führen.
(bis 15. Dezember war hier kein volles Monat mehr sind 2 Tage dann zulässig?)
Diese Passage im TV greift doch bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht mehr.
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