Verfassungsklage - Pflicht zur Selsbtschädigung

31. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 33x hilfreich)
Verfassungsklage - Pflicht zur Selsbtschädigung

Bei einer Informationsveranstaltungne zu meinem Zivildienst habe ich erfahren dass Zivildienstleistende in ihren Grundrechten eingeschränkt sind (beispielsweise Freiheit, Freizügigkeit, Heiligkeit der Wohnung, Meinungsfreiheit,...).
Das war noch nicht so schlimm... Aber dann hieß es dass ZDLer keine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen verweigern können, jedoch werden sie vom Staat bei Gesundheitsschädigung entshcädigt.
Das heißt wenn mein Arbeitgeber von mir verlangt eine Arbeit zu verrichten wo ich ganz genau weiß, dass geht mir zu sehr auf den Rücken oder ich bekomme dabei und danach Knieprobleme, muss ich sie ableistne und bekomme dafür vom Staat später ein paar Euro...

Bei mir spielt Geld jedoch keine Rolle, viel wichtiger ist es mir dass ich meinen Sport auch in Zukunft ausführen kann.

Dazu habe ich 2 Fragen:

1. Wo steht das genau? Ist es §27 Grundpflichten des ZDL Gesetz (Absatz 3) (http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__27.html)

2. Ich halte so ein Gesetz für absolut unmenschlich. Ist es theoretisch möglich eine Verfassungsklage einzureichen? Kostet die mich was? Wie ist sie zu stellen?


mfg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12301.06.2010 10:07:45
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Hast du dir schon mal klargemacht, dass Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten usw. jeden Tag für Penner wie dich ihr Leben riskieren?


Wusste gar nicht, dass Zivis so gefährlich leben...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12301.06.2010 10:07:45
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 33x hilfreich)

Mit "Heiligkeit der Wohnung" meine ich dass der Chef einfach rein kommen darf und alles durchsuchen darf.

@Tom: Trotz deiner nicht gerade angemessenen Ausdrucksweise werde ich dir deine Frage beantworten. Wenn Knieprobleme so zunehmen dass man gewisse Sportarten (B-Kader) nicht mehr ausüben kann und es zur täglichen Belastung wird schon unmenschlich sein.

Polizisten, Feuerwehrleute suchen sich ihren Job aus. Ich habe keine Möglichkeit meine Gesundheit zu erhalten. Jeder Mensch außer Knastis und positiv gemusterte haben das Recht Arbeit zu verweigern und müssen nicht arbeiten. Wir müssen dies und dann müssen wir auch noch Verletzungen und chronische Schädigungen in Kauf nehmen. Das finde ich nicht in Ordnung.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:
Wenn Knieprobleme so zunehmen...

Frage zum Sachverhalt: Hast du schon Knieprobleme oder fürchtest du, durch den Zivildienst welche zu bekommen?
quote:
...dann müssen wir auch noch Verletzungen und chronische Schädigungen in Kauf nehmen.

Zu welcher Tätigkeit sollst du genau gezwungen werden?
quote:
Jeder Mensch...hat das Recht Arbeit zu verweigern und muss nicht arbeiten.

Viele Millionen Menschen in diesem Land gehen einer körperlich anstrengenden Arbeit nach, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sollen die alle wegen möglicher Rückenschmerzen zu Hause bleiben und vom Staat finanziert werden?

2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Heiligkeit der Wohnung


Deswegen bekommen die Bundeswehrsoldaten wohl keine Wohnungen sondern Betten :-)



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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AnnieB
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

[URL=http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314]GG Art. 12a und 17a [/URL]

Zunächst wär zu klären, wo das steht... In GG Artikel 12a und 17a war nichts zu finden.



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Natürlich ist ein Gesetz nicht deshalb "absolut unmenschlich", weil es starke gesundheitliche Belastungen für die Betroffenen vorsieht.

Andererseits steht auch die Anwendung eines solchen Gesetzes unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit: Kein Zivi muss sich in Lebensgefahr bringen, um seinem Vorgesetzten Zigaretten zu beschaffen. Die Risiken, die einem abverlangt werden, müssen in angemessenem Verhältnis zur Erforderlichkeit eines solchen Risikos stehen.

Und praktisch wird das ganze sowieso wesentlich kühler gegessen als es im Gesetz gekocht wurde: Du schwebst als Zivi nicht in Lebensgefahr. Du kannst dich also gerne wieder realen Problemen zuwenden.

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