Einem Verurteilten werden die Verfahrenskosten auferlegt. Das Revisionsgericht stellt fest, dass das Urteil hinsichtlich der Strafzumessung nicht rechtsfehlerfrei ist, hält das Strafmaß aber trotzdem für angemessen.
Der Verurteilte möchte nun im Erinnerungsverfahren klären, ob er trotz dieses Rechtsfehlers die Verfahrenskosten tragen muss.
Wie sieht der Rechtsweg im Erinnerungsverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht aus?
Gibt es diesbezügliche Grundsatzentscheidungen?
-- Editiert von Moderator am 27.11.2017 12:10
-- Thema wurde verschoben am 27.11.2017 12:10
Verfahrenskosten trotz Rechtsfehler
25. November 2017
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Frage vom 25. November 2017 | 14:46
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 3x hilfreich)
Verfahrenskosten trotz Rechtsfehler
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 28. November 2017 | 14:59
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Ohne das jetzt konkret geprüft zu haben: Ich würde keine Energie dafür verschwenden. Die Revision war nicht erfolgreich, damit bleiben die Kosten beim Revisionsführer. Warum das Urteil schlussendlich hält, ist dabei unerheblich.
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