Verfahrenskosten Scheidung

14. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schwabe1769
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)
Verfahrenskosten Scheidung

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zu den Verfahrenskosten bei Scheidung:

Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Scheidungskosten maßgebend?

Meine Scheidung wurde in 11.2016 eingereicht - Scheidungstermin soll nun in 06.2017 sein. Seit dem Zeitpunkt der Einreichung hat sich mein Monatsgehalt ungewollt (neuer Job, da vorhergenhender nur befristet) verringert. Kann ich dies bei Gericht noch anbeben, damit sich die Scheidungskosten entsprechend verringern?

Bzw. wo kann man nachlesen, welcher Stichtag (Einrechung der Scheidung oder Scheidungstermin) für die Berechnung der Scheidungskosten relavant ist.

Besten Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Schwabe,

es kommt doch nicht auf 20-30 € an die du evtl. mehr zahlen musst.

Du zahlt doch nicht den Verfahrenswert, sondern den Betrag der sich aus dem Verfahrenswert ergibt.

Siehe google Verfahrenwerte Kosten Scheidung

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Es zählt das Datum der Einreichung (§ 34 FamGKG).

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#3
 Von 
Hanes2424
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

doofer Rechner, für was benötigt der den Namen und die Email-Adresse?

vG
edy

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