Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu den Verfahrenskosten bei Scheidung:
Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Scheidungskosten maßgebend?
Meine Scheidung wurde in 11.2016 eingereicht - Scheidungstermin soll nun in 06.2017 sein. Seit dem Zeitpunkt der Einreichung hat sich mein Monatsgehalt ungewollt (neuer Job, da vorhergenhender nur befristet) verringert. Kann ich dies bei Gericht noch anbeben, damit sich die Scheidungskosten entsprechend verringern?
Bzw. wo kann man nachlesen, welcher Stichtag (Einrechung der Scheidung oder Scheidungstermin) für die Berechnung der Scheidungskosten relavant ist.
Besten Dank
Verfahrenskosten Scheidung
14. Mai 2017
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Frage vom 14. Mai 2017 | 09:00
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 3x hilfreich)
Verfahrenskosten Scheidung
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#1
Antwort vom 14. Mai 2017 | 12:16
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Schwabe,
es kommt doch nicht auf 20-30 € an die du evtl. mehr zahlen musst.
Du zahlt doch nicht den Verfahrenswert, sondern den Betrag der sich aus dem Verfahrenswert ergibt.
Siehe google Verfahrenwerte Kosten Scheidung
#2
Antwort vom 14. Mai 2017 | 14:19
Von
Status: Lehrling (1593 Beiträge, 976x hilfreich)
Es zählt das Datum der Einreichung (§ 34 FamGKG).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. September 2017 | 09:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Du kannst es Dir schnell und einfach über den http://www.scheidungskostenrechner.info berechnen lassen. Monatlich oder jährliche Gesamteinnahmen werden berücksichtigt.
#4
Antwort vom 8. September 2017 | 09:43
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
doofer Rechner, für was benötigt der den Namen und die Email-Adresse?
vG
edy
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