Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit: vom Erscheinen entbinden lassen oder Einspruch zurücknehmen

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
wronglyNeo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit: vom Erscheinen entbinden lassen oder Einspruch zurücknehmen

Hallo,

ich habe letztes Jahr einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit bekommen, für die ich meiner Meinung nach so nicht verantwortlich gemacht werden kann. Deshalb habe ich damals Einspruch eingelegt. Das Bußgeld betrug 70€ plus 25€ Aufwandsentschädigung.

Nun, mehr als ein Jahr später, wurde auf Grund meines Einspruchs ein Termin für eine Hauptverhandlung angesetzt, zu der mein Erscheinen erforderlich ist. Es heißt aber, dass ich beantragen kann, von diesem Erscheinen entbunden zu werden.

Die Sache ist die, dass ich mittlerweile 400km weit weg wohne, d.h. angesichts des Streitwerts lohnt sich eine Anreise (mit der Bahn) für mich nicht wirklich, zudem müsste ich extra Urlaub nehmen.

Deshalb erwäge ich zwei Optionen:

1. Ich könnte versuchen mich vom persönlichen Erscheinen entbinden zu lassen und hoffen, dass mir der Richter, basierend auf meinen bisherigen Stellungnahmen, Recht gibt.
2. Ich könnte meinen Einspruch zurückziehen und das Ordnungsgeld bezahlen, obwohl ich es für nicht rechtmäßig halte. Angesichts des Aufwands wäre das die pragmatische Lösung.

Ich habe bereits ein wenig im Internet nachgelesen, aber besonders zur ersten Option finde ich wenig Hilfe. Deshalb habe ich folgende Fragen:

* Wie beantrage ich eine Entbindung von der Verpflichtung persönlich zu erscheinen? D.h. an wen müsste ich schreiben, wie müsste so ein Antrag formuliert werden? Und wann würde ich über den Ausgang benachrichtigt?
* An wen müsste ich schreiben, wenn ich von dem Widerspruch zurücktreten wollte? An das Ordnungsamt von dem der Bußgeldbescheid stammt oder an das Gericht? Wie sähe so ein Antrag aus und ist das überhaupt immer möglich? Was würde dann passieren, würde ich darüber benachrichtigt wie es dann weiter geht oder ist dann der Bußgeldbescheid automatisch gültig und ich bezahle direkt?

Vielen Dank im Vorraus!

-- Editier von wronglyNeo am 25.09.2017 18:37

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