Vereinsgründung und Veranstaltungen

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wir hier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Vereinsgründung und Veranstaltungen

Liebes Forum,

wir benötigen dringend Hilfe im Vereinsrecht ! Oder eventuell auch andere Möglichkeiten wie wir unsere Sache angehen sollten !
Und zwar sind wir eine Gemeinschaft von mehreren Leuten von Künstlern und Musikern . Wir möchten einen Verein / Club gründen um Kunstausstellungen und Events zu organisieren ! Derzeit sind wir auch dabei unsere eigenes Vereinsheim auszubauen in dem es möglich wäre auch Veranstaltungen zu organisieren !

Nun zu meinen fragen :

1. Wie melden wir unseren Verein oder Club oder ähnliches an, sodass die Gründungsmitglieder " NIEMALS" abgewählt werden können ? Gibt es da so etwas wie Aktive und Passive Mitglieder ?

2. Können wir als Verein Private und Öffentliche Vereins Veranstaltungen organisieren und auch nicht Mitglieder dazu einladen ? Und dürfen wir dann Eintritt verlangen bzw. eine Vereinsspende oder einen Unkostenbeitrag ?

3. Dürfen wir Getränke verkaufen ? Natürlich mit Ausschankgenehmigung ?

4. Welche Versicherungen wären sinnvoll für das Vereinsheim ?

Da wir keine Gewinne erzielen möchten , lediglich nur unsere Ausgaben wie miete und weiteres zu decken könnte man ja auch die Überschüsse des Gewinnes an öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten o.ä. weitergeben .

Ich bin sehr gespannt auf eure Antworten und freue mich auf Eure Hilfe ! Danke !

Probleme im Verein?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Das, was ihr machen wollt, ist das Betreiben einer Kneipe/eines Lokals.

Das ist kein Vereinsrecht, sondern Gewerberecht.

Selbst wenn ihr das als Verein macht: Vorteile habt ihr dadurch keine. Nachteil ist zum Beispiel, dass sich Punkt 1 nicht realisieren lässt bei einem Verein (jedoch problemlos bei nahezu jeder anderer Gesellschaftsform: GmbH, GbR, was auch immer).

2. natürlich dürft ihr Veranstaltungen organisieren. Ihr dürft auch Eintritt nehmen. Ihr müsst halt nur alle Auflagen beachten und die Einnahmen entsprechend versteuern.

3. ja

4. so ziemlich alle Versicherungen, die für ein Gewerbe sinnvoll sind. Kommt immer auf den Einzelfall darauf an.

Das ihr keine Gewinne erzielen möchtet, macht euch noch nicht zum Verein. Außerdem sprichst du dann direkt selbst wieder von Überschüssen.

Ich glaube daher, ein Verein ist für euch nicht die geeignete Gesellschaftsform. Ihr solltet euch vermutlich auch aus Haftungsgründen, aber auch wegen des beschränkten Gesellschafterkreises, Richtung UG/GmbH orientieren.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
1. Wie melden wir unseren Verein oder Club oder ähnliches an, sodass die Gründungsmitglieder " NIEMALS" abgewählt werden können ? Gibt es da so etwas wie Aktive und Passive Mitglieder ?

Sehe ich wie hiphappy:
Abgewählt werden nur Mitglieder mit einem Vereinsamt. Also geht es darum. Eine Abwahl kann durch die Satzung erschwert aber nicht verhindert werden.
Zu 2 + 3 Ja.
Zu 4 kann man nur was sagen, wenn man den vollen Umfang der Tätigkeit kennt.

Wenn das eine Art Kunst/Musik Kneipe werden soll, würde ich nicht die Rechtsform als Verein wählen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wir hier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Super , danke schon mal für eure Antworten ! Zu Punkt 1 . Muss ein Verein neue Mitglieder aufnehmen oder können wir auch unter uns bleiben ?

zu 4. Versicherungen evtl weil dort eine Menge an Licht und Musiktechnick und Kunstbilder stehen und wir uns absichern möchten im Falle eines Einbruches oder Feuer o.ä. .

Nein es soll keine Kunst/Musik kneipe werden ! Wir möchten einen Rückzugspunkt für uns und unsere Projekte haben , wo wir gemeinsam kreativ arbeiten können !

Und da wir in unserem Vereinsheim ne Menge Platz haben , dachten wir uns alle 3 Monate vielleicht mal ein Event zu starten um unsere Projekte vorzustellen und durch Vereinsspenden unsere Miete und Ausgaben des vereinsheim wieder einzuholen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Muss ein Verein neue Mitglieder aufnehmen oder können wir auch unter uns bleiben ?

Zunächst, spricht es wieder gegen die Rechtsform Verein.
Wenn die Gemeinnützigkeit angestrebt wird, sollte die Satzung mindestens die Möglichkeit für Aufnahmen vorsehen.
Auch die Voraussetzungen für Aufnahmen sollte nicht so sein, dass sie niemals bewältigt werden können.
Ob Aufnahmen erfolgen, liegt dann bei dem Gremium, welches über Aufnahmen entscheidet.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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