Vereinbarung zur Rückzahlung von Fortbildungskoste

4. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Pinkcoffee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung zur Rückzahlung von Fortbildungskoste

Guten Tag,

Ich habe im November 2012 mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung von Rückzahlung über Fortbildungskosten für ein 3 - wöchiges Seminar schließen müssen. Ich soll mich auf 24 Monate verpflichten, nach Abschluss der Maßnahme. Die Kosten waren mit ungefähr 5000 avisiert. Nun, nach Abschluß der Maßnahme, bekam ich eine Abrechnung in der sich die Gesamtkosten auf 7300 Euro plötzlich erhöht haben. Es ist aber nichts unvorhergesehes passiert. Dies soll ich nun wieder unterschreiben. Da ich mit dem Gedanken spiele wegen diverser Vorfälle in der Zwischenzeit zu kümdigen, möchte ich dies ungern unterschreiben.
Jetzt meine Fragen:
Ist diese fast 50%ige Abweichung zur Ursprungsvereinbarung rechtlich wirksam?
Und zweitens sind 2 Jahre Bindung für eine 3 wöchige Maßnahme nicht ein wenig zuviel?

Vielen Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Zur Bindungsdauer.

Ne das ist üblich und legitim.
Schließlich investiert der Arbeitgeber Geld in dich.
Damit möchte er nur sicher gehen, dass er nach der Fortbildung auch was davon in form von deiner Arbeitsleistung zurück bekommt.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass du direkt nach der Fortbildung abhaust.
Dann wäre die Investition für den Arbeitgeber futsch.

Das die Fortbildung nun plötzlich mehr Kostet, dass ist dann nicht dein Problem.
Ich würde es nicht unterschreiben.
Das betrachte ich, als Betriebsrisiko.
Wenn du die Fortbildung ganz normal durchlaufen hast, dann besteht auch kein Verschulden deiner Seits für die Erhöhten Kosten.

Daher, nicht unterschreiben.


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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dass eine Schulung plötzlich fast die Hälfte teuerer sein soll ... seltsam genug.
Eigentlich sollte der AG dies mit dem Veranstalter ausfechten, denke ich, und nicht einfach auf dich schieben.

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Die Kosten waren mit ungefähr 5000 avisiert.


Beinhaltete die ursprüngliche Vereinbarung diesen Betrag oder war diese allgemeiner gehalten ohne einen festen Betrag?

Sollen Sie überhaupt eine neue Vereinbarung unterschreiben oder nur die Rechnung zur Kenntnisnahme?

Letzteres hätte keine bindende Wirkung.

Ob hier 2 Jahre Bindung zu lang ist, kommt auf den Einzelfall an. Wenn das Seminar Ihren "Verkehrswert" erhöht, ist das rechtens. Wenn es nur dem Betrieb zugutegekommen ist, dann ist eine solche Vereinbarung u.U. nicht wirksam.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wenn ich mir so die vielzitierte Internetseite

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/fortb.htm

anschaue, dann scheint bereits die Bindungsfrist für eine lediglich 3-Wöchige-Fortbildung zu lang zu sein.

Wie immer gilt natürlich: "Maßgebend sind letztlich stets die Umstände des Einzelfalls."
Die neue geänderte Vereinbarung sollten man aber ohne Wenn und Aber nicht unterschreiben.

Was ist denn in der Vereinbarung für die Rückzahlung vorgesehen, wenn der AN z.b. nach 14 Monaten ausscheidet? Muss dann der volle Betrag zurück gezahlt werden?

-- Editiert 1000kleinesachen am 05.09.2013 11:53

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