Vereinbarung mit Vermieter wegen Schönheitsreparaturen

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ylarw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung mit Vermieter wegen Schönheitsreparaturen

Hallo,

was würden Sie machen, wenn Sie eine Wohnung gefunden hätten, die Ihren Wünschen entspricht (88qm, 4 ZKDB), die aber aussieht wie ... . Die Wände der Küche total versifft und dreckig, im Bad Schimmel an den Fugen der Badewanne, Wohnzimmerbodenfliesen sind gerissen, die Türrahmen aus Metall da blättert die Farbe ab, Teppiche sind so dreckig, das man sie nicht mehr sauber bekommt. In der Küche ist kein Abzug für die Dunstabzugshaube. Der Vermieter hat gesagt das es kein Problem wäre wenn wir das Loch dafür behren oder bohren lassen.

Der Vermieter meint, das wir die Wohnung sofort haben können. Haben auch die Schlüssel schon. Der Vertrag liegt uns auch vor, muss nur noch von uns unterschrieben werden.

Er hat gesagt, das der Mietbeginn der 01.02.2005 ist und wir ab da die Nebenkosten und ab dem 01.05.2005 Miete und Nebenkosten bezahlen. Wir würden 360 € Miete und 120 € Nebenkosten bezahlen. Wir haben uns den Mietvertrag durchgeschaut, aber einiges stimmt nicht mit den Vereinbahrungen überein und von der Bohrung für die Dunstabzugshaube ist auch nichts erwähnt.

Wir brauchen dringend eine Wohnung. Ich bin im 6. Monat schwanger und mein Freund wohnt genauso wie ich noch bei seinen Eltern. WIr brauchen dringend Rat!!!

Meine Frage: Soll bzw. kann man sich ohne Risiko auf so etwas einlassen??? Und wenn nicht, was kann man machen um nicht zu hohe Kosten zu haben.


Vielen lieben Dank schon im Voraus.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ylarw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich brauche wirklich Hilfe!!!!!!

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Selbst hohe Investitionen in eine Mietwohnung vorzunehmen, ohne, dass diese vertraglich abgesichert, ist sehr gefährlich, das hast Du schon richtig erkannt.

Eine wesentliche Gegenleistung ist jedoch schon das 3-monatige mietfreie Wohnen. Ob ca. 1000€ eine angemessene Gegenleistung für die durch Euch zu erbringenden Arbeiten sind, kann ich aber schwer beurteilen.

Bauliche Veränderungen (Dunstabzug) sollte man ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters gar nicht vornehmen.

Zur Beurteilung der Sachlage muss man auch noch betrachten, wie die Miete von 360€ im Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steht.

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#3
 Von 
Ylarw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Miete in Höhe von 360€ ist für den BEreich etwas unter dem Durchschnitt.

Ich habe den Vertrag vor mir liegen und bin hin und her gerissen. Habe mir überlget ob ich den Vermieter anrufen soll und ihn dann nochmals mit den Problem zu konfrontieren und schicke ihm den Vertrag ununterschrieben zurück und bitte ihn um einige Änderungen (Loch für Dunstabzugshaube). Ich weiß nur nicht wie er darauf reagiert, da ich den Vertrag seit dem 23.12.2004 bei mir habe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ich persönlicht hätte woh keine lust eine wohnun zu sanieren - auch wenn ich dafür eine gewissen zeit mietfrei wohnen kann - denn neben materialkosten geht ja auch noch massenhaft zeit hinein.

wenn ihr die wohnung gleichwohl haben wollt würde ich einen termin zur wohnungsübergabe vereinbaren - es muss ja ohnehin noch ein protokoll über zustand (unbedingt darauf achten dass der desolate zustand der wohnung festgehalten wird) der wohnung und übergebende schlüssel gefertigt werden. hier kannst du entsprechende rückfragen stellen und die genehmigung für den einbau der dunstabzugshaube in den mietvetrag aufnehmen lassen. dann kannst du quasi live unterschreiben und alles ist in butter.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ylarw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich recht herzlich bei euch!!!

Sind endlich zu einer Vereinbarung gekommen, die für beide Parteien ok sind!!

DANKE!!

0x Hilfreiche Antwort

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