Verein gekündigt und nun Uniform/Kostüm weg?

17. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb443844-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verein gekündigt und nun Uniform/Kostüm weg?

Hallo. Wir haben unsere Mitgliedschaft in einem Karnevalsverein gekündigt. Nun will der Verein die Uniform/Kostüm der gekündigten Mitglieder haben da es in den Statuten des Vereins drinnen steht. Man hatte die Wahl, entweder zahlt man 60€ Kleidergeld und erhält über den Verein eine Uniform/Kostüm oder man kauft sich privat was. Kann sich der Verein, privat gekauftes Eigentum, aneignen? Dieser Eintrag in den Statuten ist doch nicht rechtens oder doch!? Das ist doch fast das selbe wie bei einer Scheidung, Gütertrennung etc.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Man müsste zunächst einmal wissen woher ihr die Kostüme hattet und wer die Anschaffung bezahlt hat. Habt ihr also die Kostüme für 60€ vom Verein geliehen oder habt ihr euch die Kostüme vereinsfremd gekauft? Im zweiten Fall gäbe es natürlich kein Anrecht auf eine Übereignung an den Verein.

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#2
 Von 
fb443844-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Die Kostüme haben wir uns selber, also privat ohne Zutun des Vereins, in einem Karnevalsgeschäft gekauft.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Eine Übereignung der Kostüme wird der Verein nicht durchsetzen können, wenn es nicht noch weitere Vereinbarungen geben sollte aus denen sich ein Anspruch ableiten lassen könnte.

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#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von fb443844-23):
Hallo. Die Kostüme haben wir uns selber, also privat ohne Zutun des Vereins, in einem Karnevalsgeschäft gekauft.


Dann dürfen Sie sie nach der Scheidung natürlich behalten. Die "Statuten" des lustigen Vereins sind in dieser Hinsicht nicht gültig.

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#5
 Von 
fb443844-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also kann sich der Verein, den Abschnitt in seinen Statuen, da hinschieben wo die Sonne nicht scheint. Es gibt auch keine weiteren Vereinbarungen was nach Austritt mit den Kostümen geschieht. Nur, so wie es in denn Statuten steht, nach Austritt aus dem Verein hat das Mitglied seine Uniform/Kostüm abzugeben, egal ob vom Verein erhalten oder privat gekauft. Dies solle dazu dienen eine Fundus an Kostümen aufzubauen.
Mir kam das nämlich selber was komisch vor, ich kann mir ja auch nicht einfach so fremdes Eigentum unter den Nagel reißen.

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#6
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Es stellt sich aber schon die Frage, was man nun mit den Kostümen machen will. Es ist m.E. durchaus möglich, dass das Tragen dieser Kostüme (ich gehe davon aus, es sind besondere "vereinsspezifische" Kostüme) in der Öffentlichkeit nicht gestattet ist. Evtl. sind die Kostüme auch zu "anonymisieren", d.h. Vereinsspezifische Embleme, Logos, Rang- oder Statusabzeichen etc. wären zu entfernen, bevor diese öffentlich getragen werden dürfen. Da müsste man halt nochmal schauen, welchen diesbezüglichen Selbstbeschränkungen man sich seinerzeit unterworfen hat. Dieses kann nämlich sehr wohl in den Statuten geregelt sein, die auch bei Vereinseintritt anerkannt wurden und somit auch gelten können.

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#7
 Von 
fb443844-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Kostüme wurden, wie oben schon erwähnt, in einem ganz normalen Karnevalsgeschäft von uns privat gekauft. Es sind also ganz normale Kostüme die jeder kaufen und tragen kann. Es sind auch keine Abzeichen etc vom Verein drauf.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich würde doch den genauen Text der Satzungsregelung über die Hergabe der selbst erworbenen Kostüme gern mal wörtlich lesen, bevor ich den als unwirksam ansehe.

Handelt es sich um Kostüme die nur den Figuren dieses Karnevalsvereins zuzuordnen sind ?
Oder dürfen sie auch Nichtmitglieder tragen ?
Der Verein könnte das Tragen solcher Kostüme verbieten.

Eine kostenlose Übergabepflicht halte ich so ohne weiteres auch nicht für zulässig, gegen Kostenerstattung aber schon.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Eine kostenlose Übergabepflicht halte ich so ohne weiteres auch nicht für zulässig


Die könnte sich aber mittelbar aus dem Mitgliedsvertrag ergeben, wenn zum Zeitpunkt des Beginns der Mitgliedschaft diese Regelung bereits Vereinsstatut war.
Die Regelung ist nicht schon deswegen unwirksam, weil sie "unfair" erscheint. Man würde im Zweifel sehr genau prüfen müssen, ob sie der AGB-Inhaltskontrolle stand hält.

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#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Die Regelung ist nicht schon deswegen unwirksam, weil sie "unfair" erscheint. Man würde im Zweifel sehr genau prüfen müssen, ob sie der AGB-Inhaltskontrolle stand hält.


Richtig, aber eine solche Regelung, die besagt, dass man bei Ausscheiden aus dem Verein, dass Eigentum eines Mitglieds auf den Verein übergeht, ist eine unangemessene Benachteiligung. Somit ist dieser Passus unwirksam.

Die ehemaligen Mitglieder sollten der Herausgabe widersprechen und dabei klar stellen, dass es sich hier um privates Eigentum handelt.

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#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Oder dürfen sie auch Nichtmitglieder tragen ?


Ganz offensichtlich dürfen sie auch Nichtmitglieder tragen, sie wurden ja in einem normalen Geschäft gekauft. Und vermutlich rennen zig Leute in so einem Kostüm rum am Rosenmontag.

Und was will der Verein machen, wenn einem versehentlich beim Waschen die Kostüme eingelaufen sind oder der Hund sie zerfetzt hat? Steht in den Statuten etwa auch, dass man schadensersatzpflichtig wird, wenn man auf sein eigenes Eigentum nicht gut genug aufgepasst hat und daher bei Austritt dem Verein nichts mehr schenken kann?



-- Editiert von Yogi1 am 21.06.2016 02:18

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#12
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
eine solche Regelung, die besagt, dass man bei Ausscheiden aus dem Verein, dass Eigentum eines Mitglieds auf den Verein übergeht, ist eine unangemessene Benachteiligung.
Es ist die ganzen letzten Jahre über das Eigentum am Geld der ehemaligen Vereinmitglieder auf den Verein übergegangen. Manch einer würde das Mitgliedsbeiträge nennen. Nur weil man einen (partiellen) Nachteil erfährt, ist dieser noch nicht unangemessen. Das ist eine Wertung, in die man mehr reinfließen lassen muss als die Erkenntnis, dass man dadurch einen Nachteil erfährt. Insbesondere sollte man dazu mal alle möglicherweise relevanten Umstände einholen. Nach einigen hat Spezi gefragt. Weiterhin wäre etwa interessant, wie teuer die Kostüme im Einzelhandel sind, wie wertvoll demgegenüber die aus der Kleidersammlung wären, ob das wirklich Massenwaren sind, wie der Eigenerwerb im weiteren behandelt wurde, usw.
Es ist im Grundsatz jedem Verein selber überlassen, Bedingungen für Aufnahme und Mitgliedschaft zu stellen. Es kann im Grundsatz auch jeder Verein Beiträge erheben wie er will. Es kann im Grundsatz auch jeder Verein (einmalige) Sachleistungen verlangen wie er will.
Bevor man hier fest von einem Nachteil überzeugt ist und diesen auch noch als unangemessen (also in keiner erdenklichen Sichtweise vertretbar) bewertet, sollte man überlegen, wie andere Sichtweise den Fall betrachten könnten. Ich sehe das zum Beispiel so, dass die beiden in Erwartung der satzungsgemäßen Übergabe am Ende der Mitgliedschaft im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedern bei der Aufnahme keine 60€ in die Kleiderkasse gezahlt haben. Der Verein ist auf eine Kostümsammlung angewiesen, braucht dazu entweder Barzahlungen oder Sachspenden. Nun wollen sich da einzelne Mitglieder die Rosinen rauspicken und weder das Kleidergeld noch die Kleiderspende leisten. Die Option "ich beteilige mich an gar nix, komme und gehe mit meinen eigenen Klamotten" ist in der Satzung aber nicht vorgesehen, könnte einem sozialen Gesichtspunkt des Vereins zuwiderlaufen und etwaige Jugendarbeit des Vereins verunmöglichen, soweit jugendliche Mitglieder mangels eigener finanzieller Kräfte auf dieses Umlagensystem angewiesen sind.

Zitat:
Ich würde doch den genauen Text der Satzungsregelung über die Hergabe der selbst erworbenen Kostüme gern mal wörtlich lesen, bevor ich den als unwirksam ansehe.
Zustimmung.
Bin immer wieder erstaunt, wie schnell gerne aus der Hüfte geschossen wird.

Zitat:
Kann sich der Verein, privat gekauftes Eigentum, aneignen?
Möglich.

Zitat:
Dieser Eintrag in den Statuten ist doch nicht rechtens oder doch!?
Wenn ihnen das als so offensichtlich rechtswidrig und unerträglich ins Auge springt, müsste man sich fragen, warum Sie es zum einen damals akzeptiert haben und zum anderen nie zur Änderung vorgeschlagen haben. Jetzt haben Sie das Problem an der Backe, dass der Verein da erstma einen Anspruch auf de Papier stehen hat. Kann sein, dass das nicht wirksam ist. Das kann hier aber niemand beurteilen. Wenn Sie da Gewissheit haben wollen, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Erstberatungen kosten meistens so 30-200€. Auf der anderen Seite könnten Sie die Geschichte wahlweise mit einem (jetzt vermutlich sowieso nicht mehr benötigtem) Kostüm oder (maximal, da Verhandlungssache) 60€ beenden. Oder Sie zocken darauf, dass der Verein sowieso nicht vor Gericht ziehen würde bzw. Sie dort obsiegen würden und legen einfach die Hände in den Schoß. Meines Erachtens kann Ihnen das hier niemand seriös bewerten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
eine solche Regelung, die besagt, dass man bei Ausscheiden aus dem Verein, dass Eigentum eines Mitglieds auf den Verein übergeht, ist eine unangemessene Benachteiligung


Das ist mir - wie meinem Vorredner - so zu pauschal. Es ist, wie ich schrieb, im Einzelfall zu prüfen. Natürlich *können* solche Regelungen als AGB im Einzelfall unzumutbare Benachteiligungen darstellen, müssen aber nicht.

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#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Da sich der Fragesteller nicht mehr meldet und der betreffende Satzungstext nicht zitiert wird, vermute ich mal dass es so wie angegeben gar nicht in der Satzung steht und nur Gerüchteküche ist/war.

-- Editiert von Spezi-2 am 21.06.2016 17:29

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb443844-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fragesteller konnte sich leider aus beruflichen Gründen nicht melden. Ich werde Ende der Woche, wenn ich wieder Zuhause bin und die Satzung in der Hand habe, betreffende Stelle als Zitat einfügen.
Trotzdem kommt mir die ganze Sache komisch vor, dass man sich unser Eigentum aneignen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Ich sehe das zum Beispiel so, dass die beiden in Erwartung der satzungsgemäßen Übergabe am Ende der Mitgliedschaft im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedern bei der Aufnahme keine 60€ in die Kleiderkasse gezahlt haben. Der Verein ist auf eine Kostümsammlung angewiesen, braucht dazu entweder Barzahlungen oder Sachspenden. Nun wollen sich da einzelne Mitglieder die Rosinen rauspicken und weder das Kleidergeld noch die Kleiderspende leisten. Die Option "ich beteilige mich an gar nix, komme und gehe mit meinen eigenen Klamotten" ist in der Satzung aber nicht vorgesehen, könnte einem sozialen Gesichtspunkt des Vereins zuwiderlaufen und etwaige Jugendarbeit des Vereins verunmöglichen, soweit jugendliche Mitglieder mangels eigener finanzieller Kräfte auf dieses Umlagensystem angewiesen sind.


Sehr weit hergeholt. Die Mitglieder bekommen gegen 60 Euro Kleidung vom Verein gestellt, oder können selbst welche besorgen, in beiden Fällen für sich selbst. Der Verein hat gar keinen Nachteil, wenn jemand nicht die Kleidung vom Verein mietet, sondern die Selbstkaufvariante wählt. Das Gericht möchte ich sehen, die Eigentumsrecht an eigener Kleidung durch eine Vereinssatzung aushebeln läßt. Mitgliedbeitrag zahlt man ja trotzdem, der zur Finanzierung der Jugendarbeit verwendet werden kann.

Ansonsten stimme ich dem vorigen Beitrag zu. Solche Klauseln waren womöglich nur eine Legende, die der Nachprüfung nicht standhielt.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Der Vorredner hat hier vollkommen Recht, abgesehen davon, dass diese Regelungen als AGB auch der BGB-Kontrolle unterliegt.

Mal abgesehen davon hat sich das eine Mitglied einen Wegwerf-Lackieroveral für 1 € gekauft und das andere Mitglied 500 € in ein ausgefallenes, von Hand gearbeitetes Kostüm investiert und wieder ein anderes hat in stundenlanger Arbeit von Hand nach Maß genäht.

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