Verein JHV

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Brian123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verein JHV

[center][/center]Hallo,
es haben unsere JHV stattgefunden. Dazu einige Fragen.

1. Sind Briefwahlen möglich, wenn in der Satzung steht," Die Beschlussfassungen im postalischen Umlaufverfahren sind nach §
32 Abs. 2 BGB zulässig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.(Mich hat keiner
gefragt) Die Durchführung der Mitgliederversammlungen kann auch auf elektronischem Weg via Email,
Internetforen und ähnliches erfolgen
. Normalerweise wird via Email eingeladen. Da aber einige im Urlaub sind wurden dann Tage nach der 1. eine 2.Einladungsmail
geschickt wo erklärt wurde das da einige in Urlaub sind, auch via Brief gewählt werden kann. Nachdem ich dem Vorstand
erklärt habe, das das so nicht geht, wurden die Briefwahlen für unzulässig erklärt, die Wahlen im Forum gingen für die
restlichen Mitglieder aber weiter
GEHT DAS??

2. Die offenen Wahlen finden in einem Online Forum statt. In den Forenregeln steht das man keine realen Namen nutzen
soll. Ich wähle also mit Schneewittchen, Rapunzel usw. Ich kann erst sehen wer gewählt (aber nur die Fantasie namen) hat
wenn ich gewählt habe. Der Vorstand hält das für rechtens da NUR er ja die Fantasienamen mit den Realen Namen
abgleichen kann. Für mich sind die Wahlen somit nicht offen.

3. Bei den Wahlen steht nein, ja, enthalten, daneben steht bearbeiten. Wenn ich da drauf klicke kann ich die Einstellungen sehen
und verändern. Gespeichert habe ich sie nicht da es sonst Wahlfälschung wäre.


-- Editier von Brian123123 am 23.07.2017 04:23

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

1.)
a.) Es wäre schlau gewesen, deutlich zu machen wo das Satzungszitat endet und nicht den Text durch eigene Bemerkungen zu
verändern.
b.) Mir ist auch unklar, welche Beschlussfassung da wohl gemeint ist, da der Satz aus dem Zusammenhang gerissen ist.
c.) Plötzlich geht's um Wahlen. Denn diese sowieso schon für unzulässig erklärt wurden, ist da Thema doch durch. Vielleicht kommen noch Antworten noch an von Mitglieder die davon nichts wissen.

2.) Ohne den genauen Satzungstext zu kennen, kann ich da nichts beurteilen. Sind diese Forenregeln überhaupt Inhalt der Satzung ?

3.) Den Sinn hab ich nicht verstanden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Brian123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hier mein Text in neuer Formatierung. Vielleicht jetzt ein wenig verständlicher ;-)

1.) Sind Briefwahlen möglich, wenn in der Satzung steht, "Die Beschlussfassungen im postalischen Umlaufverfahren sind nach §
32 Abs. 2 BGB zulässig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
Die Durchführung der Mitgliederversammlungen kann auch auf elektronischem Weg via Email, Internetforen und ähnliches erfolgen."
Normalerweise wurde immer via Email eingeladen. Ein oder zwei Tage nach der 1. wurde eine 2. Einladungsmail geschickt wo erklärt wurde das da einige in Urlaub sind, auch via Brief gewählt werden kann. Nachdem in der JHV während der Wahl über eine weitere Aufstellung diskutiert wurde erklärte der Vorstand das die Briefwahl wegen Fristüberschreitung diesmal nicht gegangen wäre, aber alle Briefwähler informiert worden wären das sie doch nur im Forum abstimmen können. Dies wurde aber erst durch die Nachfrage für alle Mitglieder deutlich. Bisher musste man davon ausgehen das parallel noch eine Briefwahl stattgefunden hat.
Frage: GEHT DAS?? (d.h. ist die Briefwahl überhaupt zulässig wenn man vorher gar nicht nach einer schriftlichen Durchführung gefragt wurde sondern das der Vorstand einfach entscheidet und dann nicht alle informiert das die Briefwahl zurückgezogen wurde und man sich wieder aufstellen lassen kann)

2. Satzung: "Die Durchführung der Mitgliederversammlungen kann auch auf elektronischem Weg via Email, Internetforen und ähnliches erfolgen."
Die offenen Wahlen finden in einem Online Forum nur für Mitglieder statt. In den Forenregeln steht das man keine realen Namen nutzen soll. Ich wähle also mit "Schneewittchen", "Rapunzel" usw. Ich kann erst sehen wer gewählt hat (aber nur die Fantasie namen) wenn ich gewählt habe.
Der Vorstand hält das für rechtens da er ja die Fantasienamen mit den Realen Namen abgleichen kann, für "normale Mitglieder" wäre es nicht nötig. Für mich sind die Wahlen somit nicht offen, da ich ja nicht erkennen kann mit wem ich es in der Realität zu tun habe.
Frage: Ist eine offene Wahl wo alle Mitglieder quasi anonym sind (ausser die genannte Person über die abgestimmt wird) so rechtens?

3. In der Bildschirmmaske für die einzelnen Wahlen (1./2. Vorsitzende etc.) steht "Nein", "Ja", "enthalten", daneben steht "bearbeiten". Wenn ich da drauf klicke kann ich die Einstellungen der Abstimmung sehen und verändern. Ich kann dort als normales Mitglied z.B. JA/NEIN vertauschen mehrere Stimmen pro User zulassen oder einfach alle Ergebnisse zurücksetzen oder gleich die Abstimmung löschen.Gespeichert habe ich sie nicht da es sonst Wahlfälschung wäre.
Frage: Ist eine so von jedem manipulierbare Wahl überhaupt gültig?

Ich hoffe, das meine Fragen nun etwas verständlicher sind und würde mich weiterhin über Antworten freuen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
1.) Sind Briefwahlen möglich, wenn in der Satzung steht, "Die Beschlussfassungen im postalischen Umlaufverfahren sind nach § 32 Abs. 2 BGB zulässig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.

Wenn die Zustimmung aller Mitglieder nicht vorliegt ist keine Briefwahl möglich.

Zitat:
Normalerweise wurde immer via Email eingeladen. Ein oder zwei Tage nach der 1. wurde eine 2. Einladungsmail geschickt wo erklärt wurde das da einige in Urlaub sind, auch via Brief gewählt werden kann. Nachdem in der JHV während der Wahl über eine weitere Aufstellung diskutiert wurde erklärte der Vorstand das die Briefwahl wegen Fristüberschreitung diesmal nicht gegangen wäre, aber alle Briefwähler informiert worden wären das sie doch nur im Forum abstimmen können. Dies wurde aber erst durch die Nachfrage für alle Mitglieder deutlich. Bisher musste man davon ausgehen das parallel noch eine Briefwahl stattgefunden hat.
Frage: GEHT DAS??

Bisher fehlt mir eine entsprechende Satzungsgrundlage für eine Wahl "im Forum". wenn es nicht mehr als:
Zitat:
"Die Durchführung der Mitgliederversammlungen kann auch auf elektronischem Weg via Email, Internetforen und ähnliches erfolgen."
Bisher fehlt eine Antowort auf die Frage #2: Sind die Forenregeln Inhalt der Satzung ?
So wie die Wahlen beschrieben wurden, halte ich sie nicht für möglich.
Zitat:
Gespeichert habe ich sie nicht da es sonst Wahlfälschung wäre.

Kann ich weiterhin nicht nachvollziehen.
Durch Benutzungsregelungen der Bildschirmmaske können nur die vorher irgendwie wirksam beschlossene Möglichkeiten geschaffen werden. Insbesondere für Wahlen und Abstimmungen muss es da konkrete beschlossene Regelungen geben.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Brian123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast pn

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Aus der per PN übersandten Satzungsfassung habe ich keine Ermächtigung des Vorstandes zum Erlass einer Geschäftsordnung ersehen. Die Regelung in § 7 Abs. 6 :

Zitat:
Näheres regelt die Geschäftsordnung des Vereins.

reicht dazu nicht aus, zumal die Geschäftsordnung auch Regelungen enthält, welche mit den Bestimmungen der Satzung unvereinbar sind.

Mir fehlen Bestimmungen darüber wer diese Geschäftsordnung beschließen soll.
In § 9 ist die MV nicht aufgeführt und die Geschäftsordnung ist mit "der Vorstand" unterschrieben.

Mangels Zuständigkeit und da die Bestimmungen über die MV in der Satzung und in der Geschäftsordnung sich zudem mindestens zum Thema MV widersprechen, halt ich die Geschäftsordnung insoweit, wenn nicht sogar völlig, für unwirksam.

Für die Durchführung einer Online MV sind zudem auch detaillierte Regelungen nötig.



-- Editiert von Spezi-2 am 23.07.2017 20:11

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Brian123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zum erforderlichen Satzungsinhalt aus einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm, I-27 W 106/11 Datum: 27.09.2011

Zitat:
Die Satzung sieht vor, dass die Mitgliederversammlung in einem nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugang das Wort zugänglichen Chat-Raum durchgeführt werden. Das nur für die aktuelle Versammlung
gültige Zugangswort wird erst mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung bekannt gegeben. Allen Mitgliedern wird die Verpflichtung auf erledigt, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich
zu machen und unter strengem Verschluss halten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen