Verdeckte Beleidigung auf Facebook

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Beleidigungen können auch ohne Namensnennung strafbar sein

Man muss eine Person auf Facebook nicht unbedingt namentlich nennen, wenn man diese beleidigen will. Auch verdeckte Aussagen reichen aus, wenn die Leser dadurch eine bestimmte Person zuordnen können, die beleidigt wird.

Das Amtsgericht Bad Segeberg stellte klar: Solange Leser beleidigende Schlüsse aus einem Facebook Posting ziehen sollen, kann der Schreibende wegen Beleidigung verurteilt werden. Die konkrete Nennung eines Namens ist dazu nicht erforderlich.

Werden hingegen lediglich Fakten mitgeteilt, ohne zusätzliche eigene beleidigende Aussagen des Schreibers, ist so ein Posting von der Meinungsfreiheit gedeckt. Denn dann handelt es sich um die allgemeine Wiedergabe von Tatsachen, die dem Leser Raum für eigene Schlussfolgerungen lässt. Für mögliche Gedanken der Leser kann der Facebook-Schreiber aber nicht verantwortlich gemacht werden.

(Az.: 17a C 49/14)

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