Verdachts des Vorbereitens des Ausspähen und Abfangen von Daten

6. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
ebv123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Verdachts des Vorbereitens des Ausspähen und Abfangen von Daten

Guten Tag,

ich hatte gestern eine Hausdurchsuchung mit der Begründung wegen des Verdachts des Vorbereitens des Ausspähen und Abfangen von Daten.
Desktop PC, Zwei Laptops und ein Handy wurden beschlagnahmt.

ich habe im Jahr 2013 eine Software Online erworben mit der man Viren verschlüsseln kann (Crypter) habe diese Software nicht dafür verwendet, sondern um meine Programm vor Unbefugten zu Schützen.
Der Softwareentwickler dieses Crypters wurde nun Angeklagt wodurch die Polizei auch auf mich gekommen ist.

Auf mein PC befinden sich mehrere Source Code für mich als Lernzecke (Trojaner, Crypter) da ich in der Spiele Cheat Programmierung Hobbymässig tätig bin.
Die Software selbst, befindet sich nicht mehr in meinem Besitz/PC

Dies Source Codes dienten für mich als Lernmittel um meine Programme selber zu schützen.

Des weiteren sind noch Filme und Musik auf meiner Festplatte.

Es es Strafbar der Besitz von solchen Souce Codes?
Wie sieht es bei den Filmen und der Musik aus?

Vielen Dank.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat:
ich habe im Jahr 2013 eine Software Online erworben mit der man Viren verschlüsseln kann (Crypter) habe diese Software nicht dafür verwendet, sondern um meine Programm vor Unbefugten zu Schützen.

Wenn das Programm nur Viren verschlüsseln kann, was war dann Dein Programm?



Zitat:
Es es Strafbar der Besitz von solchen Souce Codes?

Ja, das kann durchaus sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar klargestellt, dass allein die Eignung eines Programms zur Verwendung für Hackertätigkeiten es noch nicht strafbar macht. Sondern strafrechtliche Relevanz erst ins Spiel kommt, wenn diese mit der Absicht zur illegaler Nutzung entwickelt und benutzt werden.
Das Problem ist halt, das das noch nicht bei allen Staatsanwälten angekommen ist.

Da sollte man sich also shon mal überlegen, wie man sich entlasten kann.



Zitat:
Wie sieht es bei den Filmen und der Musik aus?

Das sind ja sicher keine Raubkopien sondern alles ganz legal erworben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ebv123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich schreibe Hobbymässig Cheats für Spiele in Visual Basic, da man sehr leicht in den Code rein gucken kann, wollte meine Cheats mit einer Crypter verschlüsseln.


Leider nicht, alle Runtergeladen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Ich schreibe Hobbymässig Cheats

Und brichst damit in urheberrechtlich geschützte Werke ein? Decompilierst sie u.ä.?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht es bei den Filmen und der Musik aus?


Da müßte man dir in jedem Einzelfall nachweisen, daß sie aus einer offensichtlich illegal hergestellten/veröffentlichten Vorlage stammen. Das dürfte schwer bis unmöglich sein. Auch zivilrechtlich dürfte da nichts drohen, da eine Verbreitung ("Tauschbörse") offenbar nicht nachweisbar ist und der Rechteinhaber nachweisen müßte, daß keine erlaubte Privatkopie vorliegt.

Wäre also wohl nur dann ein Problem, wenn es sich um aktuelle Kinofilme handelt, wofür es keine legale Quelle geben dürfte.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ebv123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Eine Hand voll neue sind leider dabei.

Wie sieht es mit den Crypter Source Codes aus?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht es mit den Crypter Source Codes aus?

Wie unter #1 geschrieben...

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich wiederhole meine Frage: Dein Hobby besteht darin, in urheberrechtlich geschützte Werke "einzubrechen", um dann einen Trainer u.ä. bzw. "Cheats" zu schreiben?

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#8
 Von 
ebv123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja genau, das ist aber nicht Illegal.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat:
Ja genau, das ist aber nicht Illegal.

Zumindest in Deutschland gibt es Gerichte, die da durchaus anderer Meinung sind ...



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort


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