Verdacht auf schweren Diebstahl, Hausfriedensbruch nach Lost Place

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457134-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdacht auf schweren Diebstahl, Hausfriedensbruch nach Lost Place

hallo,
ich habe zwar schon mit einem Anwalt gesprochen der mir gesagt hat das eine Aussageverweigerung am besten Sinn macht aber ich möchte nur generell zu dem Fall mal hören wie es steht.

Die Woche ist bei mir Zuhause eine Anzeige zu meinem Namen eingegangen. Am 22.10 war ich mit einer Gruppe Freunden zu einem sogenannten Lost Place unterwegs welcher auch in Fachforen als 2008 verlassen gilt und soweit keinen genauen Besitzer hat. Der Ort ist mit einem löchrigen Zaun versehen und Hinweisschilder wurden keine Aufgehangen ebenso ist auch Vandalismus gut zu erkennen. Wir sind in erster Linie nur hin da eine anwesende Studentin für die Uni Fotos benötigt hat (mit Spiegelreflexkamera sichtbar ausgestattet) Ein Kollege hat dummerweise zum Posieren einen Bolzenschneider dabei gehabt. Zum Tatzeitpunkt stand mein Firmenwagen vor dem Lost Place da dort genügend Platz war (der Place ist mitten im Wald) Ich war hinter dem Eingangsgebäude um mich zu erleichtern und habe nur gehört wie jemand gerufen hat wir sollen verschwinden. Es gab dann noch im Anschluss eine Diskussion da der Mann (womöglich ein Förster) unerlaubt Fotos geschossen hat von der Gruppe und dem KFZ. Jedoch sind wir dann alle für ihn sichtbar nach Aufforderung weg gefahren und er im Anschluss auch. Ich wurde nicht mit Abgelichtet.

An den Namen sind diese wohl nur durch ein Blitzerfoto gekommen welches von meinem Konto bezahlt wurde da ich zwei Wochen vorher 2 km vom Ort geblitzt wurden.

-- Editier von go457134-29 am 08.01.2017 12:48

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go457134-29):
unerlaubt Fotos geschossen hat von der Gruppe und dem KFZ


Wieso sollte das verboten sein?

Zitat (von go457134-29):
sogenannten Lost Place


Nur weil das jemand so nennt, heißt das nicht, das es keinen Eigentümer gibt.

Zitat (von go457134-29):
(mit Spiegelreflexkamera sichtbar ausgestattet)


ändert überhaupt nichts am Sachverhalt.

Zitat (von go457134-29):
Ich war hinter dem Eingangsgebäude um mich zu erleichtern


Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch

Eine Aussageverweigerung aller Beteiligten erscheint durchaus sinnvoll, schützt aber nicht vor einer entsprechenden Verurteilung, da ja reichlich Beweise und ein Zeuge vorhanden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Msnfam
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von go457134-29):

Ein Kollege hat dummerweise zum Posieren einen Bolzenschneider dabei gehabt.

Durchaus glaubwürdig jetzt mit dem Loch im Zaun...


Also die Story solltest du wirklich nochmal überdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Und was soll gestohlen worden sein?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Es muß nichts gestohlen worden sein - es genügt, mit der entsprechenden Absicht irgendwo einzudringen (ist dann natürlich "nur" versuchter SD).

-- Editiert von muemmel am 08.01.2017 17:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go457134-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wieso sollte das verboten sein?

§ 22 KunstUrhG da ich mal annehme das der Förster diese Bilder erst im nachhinein an den Eigentümer übermittelt hat


Zitat (von hiphappy):
Nur weil das jemand so nennt, heißt das nicht, das es keinen Eigentümer gibt.

Über diesen Punkt haben sich alle schon ausreichend informiert und wie bereits genannt so ein gammeliger Spot erwirkt auch nicht gerade einen gepflegten vom Eigentümer verwalteten Zustand.

Zitat (von hiphappy):
ändert überhaupt nichts am Sachverhalt.

Die Leute aus der Gruppe haben das dem Förster bereits glaubhaft erklärt zumal wir nicht aussahen wie Leute die dorthin gehen um zu zerstören oder dergleichen zu tun.


Zitat (von hiphappy):
Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch

Sachbeschädigung wurde hier erst gar nicht erwähnt ebenso auch nicht in der Vorladung. Der einzige Vorgeladene bin momentan ich und ich habe eigentlich mit beiden Straftaten nichts zu tun da ich zum Tatzeitpunkt nicht anwesend war geschweige denn zu denen gehöre die über das Gelände gelaufen sind. Der Zaun war schon vorher kaputt und das an vielen Stellen ich denke das war den "Eigentümern" auch bekannt.

Zitat (von hiphappy):
Eine Aussageverweigerung aller Beteiligten erscheint durchaus sinnvoll, schützt aber nicht vor einer entsprechenden Verurteilung, da ja reichlich Beweise und ein Zeuge vorhanden sind.


Beweise existieren nur in 2 Formen: A. Ein Foto vom KFZ außerhalb der Zone und B. von Leuten die weder Personalien angegeben haben noch sich in irgendeinem Gebäude befunden haben. Von mir wie bereits gesagt gibt es rein gar nichts.
Das Gelände wurde im übrigen wie auch bereits gesagt direkt sichtbar verlassen.

-- Editiert von go457134-29 am 08.01.2017 17:38

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von go457134-29):
Der einzige Vorgeladene bin momentan ich und ich habe eigentlich mit beiden Straftaten nichts zu tun da ich zum Tatzeitpunkt nicht anwesend war geschweige denn zu denen gehöre die über das Gelände gelaufen sind. Der Zaun war schon vorher kaputt und das an vielen Stellen ich denke das war den "Eigentümern" auch bekannt.


Zitat:
Ich war hinter dem Eingangsgebäude um mich zu erleichtern und habe nur gehört wie jemand gerufen hat wir sollen verschwinden.


Und das Eingangsgebäude ist nicht vom Zaun umgeben, du warst also nicht innerhalb des umzäunten Geländes?

Dann würde ich über diesen Sachverhalt nochmal mit meinem Anwalt reden.

0x Hilfreiche Antwort




#11
 Von 
Msnfam
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von go457134-29):
Zitat (von hiphappy):
Wieso sollte das verboten sein?

§ 22 KunstUrhG da ich mal annehme das der Förster diese Bilder erst im nachhinein an den Eigentümer übermittelt hat

Bei Verdacht einer Straftat wäre es zulässig, und der wäre hier (Bolzenschneider, Löcher im Zaun...) durchaus begründet.



Zitat (von go457134-29):
Zitat (von hiphappy):
Nur weil das jemand so nennt, heißt das nicht, das es keinen Eigentümer gibt.

Über diesen Punkt haben sich alle schon ausreichend informiert und wie bereits genannt so ein gammeliger Spot erwirkt auch nicht gerade einen gepflegten vom Eigentümer verwalteten Zustand.

Es ist und bleibt fremdes Grundstück. Da kann die Hütte die auf dem Grundstück steht noch so runtergekommen sein.



Zitat (von go457134-29):
Zitat (von hiphappy):
ändert überhaupt nichts am Sachverhalt.

Die Leute aus der Gruppe haben das dem Förster bereits glaubhaft erklärt zumal wir nicht aussahen wie Leute die dorthin gehen um zu zerstören oder dergleichen zu tun.

Auch das ändert überhaupt nichts am Sachverhalt.



Zitat (von go457134-29):

ich habe eigentlich mit beiden Straftaten nichts zu tun da ich zum Tatzeitpunkt nicht anwesend war geschweige denn zu denen gehöre die über das Gelände gelaufen sind.

Wo warst du, zu Hause?


Zitat (von go457134-29):

Beweise existieren nur in 2 Formen: A. Ein Foto vom KFZ außerhalb der Zone und B. von Leuten die weder Personalien angegeben haben noch sich in irgendeinem Gebäude befunden haben. Von mir wie bereits gesagt gibt es rein gar nichts.
Das Gelände wurde im übrigen wie auch bereits gesagt direkt sichtbar verlassen.

Allein das betreten des GRUNDSTÜCKS ist schon Hausfriedensbruch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go457134-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also am besten keine Aussage verweigern und so erzählen wie es war. Denke mal im Logischsten Fall komme ich für ein paar Jahre in den Bau und die anderen da keine Peraonenangaben gemacht wurde und nur ein Bild existiert ungestraft davon.

Dann wäre das ja geklärt

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von go457134-29):
Über diesen Punkt haben sich alle schon ausreichend informiert

Tja, nur wohl nicht so ganz über die Rechtslage.



Zitat (von go457134-29):
Die Leute aus der Gruppe haben das dem Förster bereits glaubhaft erklärt

Anscheinend nicht. Denn so eine Strafanzeige fällt ja nicht vom Himmel



Zitat (von go457134-29):
also am besten keine Aussage verweigern und so erzählen wie es war.

Nö, Antworten lesen, verstehen, anwenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von go457134-29):
also am besten keine Aussage verweigern und so erzählen wie es war.


Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Oder:

Ein Mensch braucht drei Jahre, um sprechen zu lernen, und dann mindestens weitere 50 Jahre, um auch mal den Mund zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go457134-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss mich auch korrigieren es handelt sich um einen versuchten Diebstahl im besonders schweren Fall der allerdings komplett falsch ist da sich keine Person Zugang zu verschlossenen Bereichen verschafft hat.

Wie geht es nach einer Aussage weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go457134-29):
Denke mal im Logischsten Fall komme ich für ein paar Jahre in den Bau und die anderen da keine Peraonenangaben gemacht wurde und nur ein Bild existiert ungestraft davon.


Nö, wenn du alles erzählst, kennen die Behörden ja anschließend auch die Mittäter.

Und wenn du dafür ein paar Jahre in den Bau gehst, musst du erheblich vorbelastet sein.

Witzig finde ich aber, dass du NOCHMAL Geld in die Hand genommen hast um einen Anwalt zu fragen. Die Sachlage ist doch eindeutig.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, die Frage ist, ob Ihr vorher erwischt worden seid. Mit Bolzenschneider auf fremden Grundstück ....

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 08.01.2017 19:50

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go457134-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich mach mir gerade nunnmal einen Kopf über diesen Diebstahl. Der Hausfriedensbruch ist mir gut bekannt. Es wurde zumindest etwas behauptet was nicht stimmt und das alles trifft jetzt mich der wohl wenigstens etwas damit zu tun hat. Die anderen haben keine Probleme dadurch obwohl diese erwischt wurden. Verständlich denke ich mal?

-- Editiert von go457134-29 am 08.01.2017 19:46

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von go457134-29):
Ich muss mich auch korrigieren es handelt sich um einen versuchten Diebstahl im besonders schweren Fall der allerdings komplett falsch ist da sich keine Person Zugang zu verschlossenen Bereichen verschafft hat.

Wie geht es nach einer Aussage weiter?


Ein paar Jahre werden es nicht werden, da § 123 StGB mit max. 1 Jahr bestraft wird. Wenn wg. Hausfriedensbruch Strafantrag gestellt wurde, ist auch bereits klar, dass es einen Eigentümer gibt, denn § 123 StGB ist absolutes Antragsdelikt und Strafantrag kann nur vom Berechtigten gestellt werden.

Was den versuchten § 243 angeht reicht es völlig den Zaun durchschneiden, z.B. mit dem "zufällig mitgeführten" Bolzenschneider. Möglichwerweise wurden die Schnittspuren am Zaun ja auf deren Alter untersucht. Wenn die neu waren, sieht es eher schlecht aus.

Nach der Aussage (oder auch ohne die) geht es so weiter, dass die Sache zur Staatsanwaltschaft geht und die dann über Anklage oder Einstellung entscheidet.

Zitat:
Die anderen haben keine Probleme dadurch obwohl diese erwischt wurden. Verständlich denke ich mal?


Die Entscheidung, ob Du die anderen namentlich benennst, kannst Du nur selbst treffen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.01.2017 20:06

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go457134-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich dann noch die möglichkeit das ganze zu klären da ich wie bereits gesagt eigentlich schuldlos bin und es sich offensichtlich um mehrere Personen handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Habe ich dann noch die möglichkeit das ganze zu klären


Wann dann?

Wenn Du jetzt keine Aussage (bei der Polizei) machst und die StA Anklage erheben sollte, ist die nächste "Klärungsmöglichkeit" in der gerichtlichen Hauptverhandlung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go457134-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann passt das ja.
Werde jetzt besser schlafen können.

Danke euch nochmals für die Hilfe/Tipps

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von go457134-29):
Habe ich dann noch die möglichkeit das ganze zu klären da ich wie bereits gesagt eigentlich schuldlos bin und es sich offensichtlich um mehrere Personen handelt.


Du brauchst erstmal gar nichts klären, Dir muß die Schuld nachgewiesen werden. Und da ist es immer am besten, die Klappe zu halten und abzuwarten.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Nun, entlastendes kann man ja vortragen. Nur gibt es hier nichts wirklich entlastendes.
Allenfalls kann man noch den Hinweis geben, das nur weil das Fahrzeug in der Nähe stand, dies kein Nachweis für irgendetwas sei.

Aber selbst davon scheint der Anwalt ja abgeraten zu haben, er wird seine Gründe haben.
Eventuell will er auch erst mal die Akteneinsicht abwarten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.