Hallo,
beim Verdacht auf Kreditkartenbetrug erhält nur die Polzei z.B. Bestellung im Internet entsprechende Auskunft oder bereits die Bank? Darf Bank aus Sicht des Datenschutzes überhaupt Auskunft erhalten? Oder muss selbst beim Verdacht eine Anzeige erstattet werden.
Beispiel: Person A hat eine Abbuchung auf der Kreditkarte und zeigt dies bei seiner Bank an. Bank fragt nun beim Onlinehändler nach, aber bisher gibt es keine Anzeige. Darf Onlinehändler der Bank eine Auskunft geben? (Bank würde in diesem Fall doch keine Daten, nur Kreditkartennummer, mitteilen, und Händler müsste einen Namen bekannt geben.)
Wie sollte hier vorgegangen werden?
Verdacht Kreditkartenbetrug - wer erhält eigentlich Auskunft?
22. Juni 2016
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2016 | 10:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdacht Kreditkartenbetrug - wer erhält eigentlich Auskunft?
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juni 2016 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Wie sollte hier vorgegangen werden?
Als erstes sollte man mal nachlesen, was genau für Rechte man den einzelnen Vertragspartnern bezüglich Datenaustausch/Datenweitergabe eingeräumt hat.
#2
Antwort vom 22. Juni 2016 | 16:24
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Wie sollte hier vorgegangen werden?
Was ist denn das eigentliche Ziel?
Zitat:Beispiel: Person A hat eine Abbuchung auf der Kreditkarte und zeigt dies bei seiner Bank an.
Lass mich raten: Es ist das Ziel, das Geld zurückzuerhalten? Stimmt's?
Das geht relativ einfach. Die Bank muss nachweisen, dass der Kreditkarteninhaber die Abbuchung autorisiert hat. Kann die Bank das nicht, muss sie das Geld erstatten (Chargeback).
Zitat:Oder muss selbst beim Verdacht eine Anzeige erstattet werden.
Die Bank darf den Kunden nicht zwingen, eine Strafanzeige aufzugeben, um das Geld zu erstatten.
Es ist aber "hilfreich", wenn der Kunde eine Strafanzeige gegen unbekannt einreicht, denn dann ist die Bank eher bereit, das schnell Geld zu erstatten. Ansonsten rennt man dem Geld nur unnötig hinterher.
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
30 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten