Verdacht Kreditkartenbetrug - wer erhält eigentlich Auskunft?

22. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.09.2017 17:07:11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdacht Kreditkartenbetrug - wer erhält eigentlich Auskunft?

Hallo,

beim Verdacht auf Kreditkartenbetrug erhält nur die Polzei z.B. Bestellung im Internet entsprechende Auskunft oder bereits die Bank? Darf Bank aus Sicht des Datenschutzes überhaupt Auskunft erhalten? Oder muss selbst beim Verdacht eine Anzeige erstattet werden.

Beispiel: Person A hat eine Abbuchung auf der Kreditkarte und zeigt dies bei seiner Bank an. Bank fragt nun beim Onlinehändler nach, aber bisher gibt es keine Anzeige. Darf Onlinehändler der Bank eine Auskunft geben? (Bank würde in diesem Fall doch keine Daten, nur Kreditkartennummer, mitteilen, und Händler müsste einen Namen bekannt geben.)

Wie sollte hier vorgegangen werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte hier vorgegangen werden?

Als erstes sollte man mal nachlesen, was genau für Rechte man den einzelnen Vertragspartnern bezüglich Datenaustausch/Datenweitergabe eingeräumt hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte hier vorgegangen werden?


Was ist denn das eigentliche Ziel?

Zitat:
Beispiel: Person A hat eine Abbuchung auf der Kreditkarte und zeigt dies bei seiner Bank an.


Lass mich raten: Es ist das Ziel, das Geld zurückzuerhalten? Stimmt's?
Das geht relativ einfach. Die Bank muss nachweisen, dass der Kreditkarteninhaber die Abbuchung autorisiert hat. Kann die Bank das nicht, muss sie das Geld erstatten (Chargeback).

Zitat:
Oder muss selbst beim Verdacht eine Anzeige erstattet werden.


Die Bank darf den Kunden nicht zwingen, eine Strafanzeige aufzugeben, um das Geld zu erstatten.
Es ist aber "hilfreich", wenn der Kunde eine Strafanzeige gegen unbekannt einreicht, denn dann ist die Bank eher bereit, das schnell Geld zu erstatten. Ansonsten rennt man dem Geld nur unnötig hinterher.

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