Verbreitung der Mailadresse / Fehlender Schutz der Daten

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
aladin80
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbreitung der Mailadresse / Fehlender Schutz der Daten

Hallo,

was kann ein Besitzer einer Mailadresse tun, wenn eine Firma die Adresse an dritte weitergibt und wenn die Firma die Daten nicht genügend schützt, so dass die Mailadresse durch Dritte im System abgegriffen werden kann?

Eine Immobilienverwaltung (mittelgroß: AG) vertritt meinen Vermieter (eine KG) . Die Verwaltung hatte in der Vergangenheit Informationen an alle Mieter versendet, in der alle Mailadressen der Mieter offen im to:-Feld standen. Nach der Aufforderung dies zu unterlassen, wurde das eingestellt.

Jetzt kommen aber das nächste Problem: Anscheinend wurden dere Daten abgegriffen. Direkt hintereinander kamen jetzt die klassischen Spammails mit "Rechnungen". Falsche Absender mit den Mailadressen mehrerer Mitarbeiter der Verwalter-AG.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Habe ich Auskunftsrechte bezüglich des Datenabflusses bei der Gesellschaft. Es kann ja auch sein, dass Mails jetzt in falsche Hände gelangt sind. Per Mail haben die alles aus dem Vermietungsvorgang gespeichert. Welche Löschrechte habe ich, damit das zukünftig nicht mehr passiert.

Die indirekte Geschäftsbeziehung kann ich ja nicht richtig beenden, da alle Vermietungsangelegenheiten über diese Gesellschaft läuft. Die Vermieterin (KG) hat den Verwalter ja für alles zwischengeschaltet.

Viele Grüße

Aladin80

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von aladin80):
Welche Löschrechte habe ich, damit das zukünftig nicht mehr passiert.

Keine.

Gegenüber der Verwaltung könnte man einer weiteren Verwendung der Mail widersprechen und die Adresse sperren lassen. Löschrechte gibt es nicht, da aus rechtlichen Gründen die E-Mails bis zu 10 Jahre gespreichert werden müssen.

Löschrechte hat man zwar juristisch auch gegenüber den Spammern. Die man aber zu 99% nicht ermitteln kann, die sich für Löschrechte eh nicht interessieren würden und die meist im Ausland sitzen. Womit die Rechte samt und sonders ins Leere laufen.



Zitat (von aladin80):
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Der Immobilienverwaltung gerichtsfest mitteilen das man diese E-Mail Adresse aufgegeben hat und ihnen untersagen Mitteilungen dort hin zu versenden und das keine neue E-Mail zu Verfügung steht.
Dann alle Mails von der AG per Regel in den SPAM leiten.

Alternativ: alle Mails sorgfältig prüfen, Anhänge von den Mails nicht einfach öffen, Sicherheitssoftware die Mails scannen lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
aladin80
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

und wie sieht es bezüglich der Auskunftsrechte aus? Ich müsste doch Auskunftsrechte haben, welche Daten durch Missbrauch aus den DV-System des Verwalters abgeflossen sind?

Und wen kein Löschrecht habe, wie sieht es mit dem Sperrrecht aus? E t. Umsetzbar über eine Archivierung und Entfernung aus dem aktuellen System.

Viele Grüße
Aladin80

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ich müsste doch Auskunftsrechte haben, welche Daten durch Missbrauch aus den DV-System des Verwalters abgeflossen sind?

Es ist doch nicht ansatzweise klar, ob die Daten überhaupt aus dem DV-Systems des Verwalters stammen.
Wenn die Verwaltung Mails an alle Mieter verschickt, in denen die Mieter-Mailadressen offen drinstehen, dann haben alle Mieter die Mailadressen von allen anderen Mietern. D.h. der Datenabfluss kann auch von einem PC eines Mitmieters erfolgt sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es ist doch nicht ansatzweise klar, ob die Daten überhaupt aus dem DV-Systems des Verwalters stammen.

Korrekt. Es kann auch sein, das die Mails während der Übertragung abgegriffen wurden.



Zitat (von aladin80):
Ich müsste doch Auskunftsrechte haben, welche Daten durch Missbrauch aus den DV-System des Verwalters abgeflossen sind?

Die wären mir nicht bekannt.

In 34 BDSG wird nur von "weitergegeben" gesprochen. Wenn die Daten geklaut werden, wurden sie ja nicht weitergegeben.


Eine Informationspflicht besteht nur bei besonders schutzwürdigen Daten. E-Mail Adressen zählen da nicht zu.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Eine Option wäre es noch den großen Mailverteiler bei der Landesdatenschutzbehörde anzuzeigen. Dürfte noch nicht verjährt sind.
In solchen Fällen gibt es oft ein Bussgeld.

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