Verbreitetes Motiv als Poster verkaufen

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)
Verbreitetes Motiv als Poster verkaufen

Hallo zusammen,

ich würde gerne Bilder einer recht verbreiteten Motivserie als Poster verkaufen. Das Problem: Das konkrete Motiv, bzw. Serie, habe ich bisher nur in Den USA gefunden, eine ähnliche Motivserie (ich glaube sogar mit identischen Figuren) zum Thema "Bier" ist dagegen fast überall erhältlich.

Um sich ein besseres Bild in jeder Beziehung machen zu können, ist es wohl das Sinnigste, wenn ich mal einen Link zu einem Beispiel gebe (HIER klicken!).
Wer sich etwas mit Postern auskennt, wird dieses Motiv, bzw. die Art der Darstellung (Person, bildlicher Stil, Art des Humors, etc.) vielleicht kennen. Es gibt diese Art von Abbildungen auch zu anderen Themen und auf allen möglichen Trägern (T-Shirts, Caps, Magnetschildern, Blechschildern, etc.). Die Personen sind bei den verschiedenen Varianten verschieden (eine Frau taucht z.B. auch auf), aber sie wiederholen sich.

Ich vermute, daß es sich einfach um eine Verballhornung alter Werbung handelt und diese Figuren und die Art der Darstellung vielleicht sogar eins zu eins übernommen wurden; in diesem Fall geht es in der "Beer"- Serie aber um Bier und die Sprüche dazu sind entsprechend abgeändert.

Die entscheidende Farge ist: Wie bekomme ich heraus, wer das Urheberrecht hat? Und um es zu verkomplizieren, da die Sachen ja evtl.aus den USA kommen: Wer hat das Copyright?
Denn soviel ich weiß steht auf den Bildern nichts drauf!

Könnte es sein, daß diese Bilder völlig ohne Urheberrechte / Copyrights sind? Dann würde ich sie nämlich gerne drucken lassen und verkaufen.

Danke schonmal!

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-- Editiert am 01.01.2011 21:39

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wenn sämtliche Urheber eines Werkes 70 Jahre tot sind, ist das Werk nach Jahresende (oder sofort?) frei laut UrHG § 64.

Geben die Urheber bzw. deren Erben vorher das Werk frei, dann ist es praktisch, wenn man das schriftlich hat, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Meist steht dann beim Werk sowas wie hier :

quote:
Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.

Der vollständige Lizenztext ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.

Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported lizenziert.

Dieses Werk darf von dir
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen: (...)


Um die Urheber und sonstige Inhaber von Nutzungsrechten nach UrHG § 31 zu recherchieren, beschäftigen Profis Profis. Amateure können das auch, oder aber den riskanten Weg gehen nach dem Motto:

"Wenn sich wer meldet, dann handel ich mit dem eine Entschädigung für bisherigen Schaden aus laut UrHG § 97 und eine Lizenz für meine künftige Nutzung inkl. Honorar laut UrHG § 31 bis 36a."

Dieses Recherchemodell hat einen kleinen Haken:
quote:
UrHG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Falls aber kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht und die Rechteinhaber auch keines haben, passiert da nix - zumal ja auch das Erwerbs- und Prestige-Interesse der Rechteinhaber überwiegen könnte, zumal bei bislang verschollenen Werken.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,

(@Gerd: vielen Dank für die hilfreiche Antwort!)

quote:
Um die Urheber und sonstige Inhaber von Nutzungsrechten nach UrHG § 31 zu recherchieren, beschäftigen Profis Profis.


Gibt es da empfehlenswerte Profis (Preis-Qualität)? In welcher Größenordnung liegen da gewöhnlich die Kosten?

Alternativ: Gibt es intelligente Möglichkeiten,dies selbst zu versuchen? Ich finde da einfach keinen Ansatzpunkt :-/

quote:
"Wenn sich wer meldet, dann handel ich mit dem eine Entschädigung für bisherigen Schaden aus laut UrHG § 97 und eine Lizenz für meine künftige Nutzung inkl. Honorar laut UrHG § 31 bis 36a."


Die große Frage ist jetzt: Was könnte das konkret in € bedeuten?

Wenn ich mir UrHG § 97 Abs. 2(LINK) näher ansehe, dann gibt es ja jede Menge Optionen der Schadensbemessung:

1)
quote:
Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden.

2)
quote:
Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte.

3)
quote:
Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.


Konklusion: Alles ist möglich...
Gibt es da eine Art ständige Rechtsprechung oder höchstrichterliche Urteile, an denen man sich in der Praxis orientieren kann?

Gerade bei den konkreten Bildserien, die ich meine (siehe Ursprungsposting, bzw. hier nochmals der LINK) finde ich das besonders schwierig.

quote:
Dieses Recherchemodell hat einen kleinen Haken:

[Anmerkung: Recherche, indem man sich vom Rechteinhaber anschreiben lässt mit möglichen Folgen durch UrHG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke]

Wie sieht hier die Umsetzung in der Praxis aus? Wie wäre das konkret im Hinblick auf diese Bilderserie zu sehen?

quote:
Falls aber kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht und die Rechteinhaber auch keines haben, passiert da nix - zumal ja auch das Erwerbs- und Prestige-Interesse der Rechteinhaber überwiegen könnte, zumal bei bislang verschollenen Werken.


Man könnte ja optimistisch schätzen, daß die meisten Staatsanwaltschaften eh überlastet sind und sich die Aktenberge mit wirklich wichtigen und schweren Fällen türmen. Grundsätzlich habe ich ja selbst kein Interesse daran, gegen Rechte eines Urheberrechtsinhabers zu verstoßen- und wenn ich diesen irgendwie ermitteln könnte, würde ich auch an diesen herantreten, um eine Vereinbarung zu treffen. Das aber (das Auffinden) halte ich für ein schwieriges Unterfangen... und die drastische Androhung einer Freiheitsstrafe macht die Sache auchh nicht gerade netter.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Also ich würde das Londoner Wirtschaftsministerium anschreiben, zumindest weitere britische Ansprechpartner sollten die nennen können (Verleger-Verbände usw.) - oder gleich die Botschaft hier oder eine deutsch-britische Handelskammer kontaktieren, besuchen, die sind ja dafür da, den Handel zu unterstützen.

Der zweite Weg bei verschollenen Urhebern geht über Antiquariate und Bibliotheken - hier eher nicht, sondern über Vereine, die sich ehrenhalber mit Spezialhobbies befassen; es könnte auch das nächste britische oder irische Pub in deiner Nähe sein.

Zwar haben die Briten noch nicht einmal den Urheber der Werke von Shakespiere herausgefunden, aber sonst sind sie fix bei abseitigen Fragen.

Was die Preise für Verletzungen von Urheberrechten anbelangt, gibt es eher wenige Urteile, weil sich die Gegner häufig einigen auf einen akzeptablen Preis - sogar die Beatles mit dem Verleger von Chuck Berry wegen "Come together" versus "You can't catch me" :) .

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SharkLB
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich würde es mal bei einer Kunsthistorischen Fakultät versuchen. Allen Ernstes. Es gibt auch an Universitäten Leute, die sich mit dieser Art Kunst sehr intensiv befassen.
In jedem Fall braucht es Ausdauer für eine solche Recherche - diese aber lohnt, wie oben beschrieben. Denn liegt erstmal eine Klage auf dem Tisch, ist viel Geld weg, das man sich mit etwas mehr Sorgfalt durchaus hätte sparen können.


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