Verbraucherschutz - Abofalle und Abzocke im Internet

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Mehr und mehr Gerichte entscheiden zu Gunsten der Verbraucher im Rahmen der bekannten Internetabofallen.

Betroffen sind hier unter anderem outlets.de und opendownload.de.

Steffan Schwerin
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht

Nicht nur, dass die Gerichte vermehrt entscheiden, dass die Angebote und vermeintlichen Verträge auf den ominösen Seiten unwirksam sind, es werden den Betroffenen teilweise auch Schadensersatzansprüche zugestanden.

Das Amtsgericht Leipzig (Az. : 18 C 10105/09) hat entschieden, dass es bei outlets.de zu keinem wirksamen Vertrag kommt. Selbst wenn der Verbraucher sich hier also unter Angabe seiner vollständigen Daten angemeldet hat, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

Nach Auffassung des Gerichts kommt kein Vertrag zustande.  Denn die Angabe des Preises ist so platziert, dass ein Besucher der Homepage nicht damit rechnen muss. Folglich wird der Preis und damit ein Anspruch der Betreiber gegen den Besucher auch nicht Vertragsinhalt.

Die im Nachgang erfolgenden Zahlungsaufforderungen der Unternehmen, die dann teilweise auch schon durch Inkassobüros oder zweifelhafte Kollegen geltend gemacht werden, sind daher nicht haltbar und müssen nicht beachtet werden.

Aber auch Anbieter wie opendownload.de und wie sie sonst alle heißen, stehen dem Verbraucher nicht als Vertragspartner gegenüber, da hier kein wirksamer Vertrag geschlossen wird.

Dazu hat das Amtsgericht Marburg (Az. : 91 C 981/09) entschieden, dass kein wirksamer Vertrag zustande kommt.

Weiterhin sieht das Gericht in der Aufmachung des Portals eine Täuschung des Verbrauchers.

Insbesondere sind mittlerweile einige betroffene Verbraucher auf den Zug aufgesprungen und haben gemeinsam mit Ihren Rechtsanwälten gerichtlich Schadensersatz von den tätigen Inkassobüros und Anwälten gefordert und teilweise auch schon zugesprochen bekommen.

Sollten Sie solch eine Zahlungsaufforderung erhalten, lassen Sie sich nicht beunruhigen. Sie können solche Schreiben getrost ignorieren. Bereitet Ihnen die Sache doch Bauchschmerzen, lohnt der Weg zum Anwalt in jedem Fall.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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