Verbraucherinsolvenz vorzeitig beenden! JA/NEIN?

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Xiros
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbraucherinsolvenz vorzeitig beenden! JA/NEIN?

Hallo zusammen,

bin in der Verbraucherinsolvenz (Wohlfühlphase) hab noch 1,5 Jahre dann sind die 6 Jahre um :-)
Aber nun ergibt sich ja nach dem Verfahren das man immernoch 3 Jahre in der Schufa steht! Somit immernoch stress hat wenn man z.B neue Wohnung Mieten will usw.

Ich habe nicht viele Gläubiger nur 2, ich habe erfahren wenn alle Gläubiger Ihre Forderungen einstellen ich dann Theoretich wieder schulden frei bin und somit das Verfahren vorzeitig einstellen kann.

Ich habe kontakt mit den Gläubigern aufgenommen und evtl. könnte sich eine Einigung ergeben. Wir einigen uns auf eine Summe X pro Gläubiger. Ich habe mal nachgerechnet die Summe X die ich anbiete ist die Summe die in den 1,5 Jahren auch gepfändet werden können. Evtl. auch darunter :-)

Das Geld womit ich die vergleichssumme Zahle bekomme ich als Spende von einem Verwandten und Freunden ich selber habe nichts! Wird auch von deren Konto dann überwiesen.

Ich soll den Gläubigern alles schriftlich zusenden damit die das überprüfen und die wollen mir dann schriftlich bescheid geben ob das geht oder nicht.

Mein Treuhänder weis von dem vorhaben bescheid.

Folgende Fragen hätte ich gerne eure Hilfe:

1. Ich möchte gerne einen Brief aufsetzen an die Gläubiger, will mir aber kein eigentor schießen worauf muss ich achten?

2. Die Schufa Einträge bleiben trotzdem 3 Jahre drinn also Inso Eintrag?

3. Lohnt es sich überhaupt diesen schritt einzugehen?

4. Welche vorteile bringt es wenn ich das alles vorzeitig beende?

Also die entscheidene Frage JA oder Nein ?

Vielen dank im voraus



Mfg

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-- Editiert Xiros am 08.01.2013 18:04

-- Editiert Xiros am 08.01.2013 18:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

wie so oft, lässt sich eine zuverlässige Einschätzung ohne genaue Kenntnisse, nicht geben - aber:

1. Rechtlich gesehen, hast du mit deinen Gläubigern nichts mehr zu tun, hierfür ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig! Der TH ist ausschließlich dem Gericht dienlich! Nicht dir und auch nicht den Gläubigern! Kläre dein Vorhaben mit dem Rechtspfleger bei Gericht ab!!!
2. Ja die Einträge bei der Schufa bleiben bis zur Löschfrist erhalten!
3. Vermutlich eher nein!
4. Bestenfalls, das die Schufa-Einträge ein Jahr früher gelöscht werden... aber das ist dann auch alles...

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