Verbraucherinsolvenz kann im Ausland Arbeit finden

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schälsick
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbraucherinsolvenz kann im Ausland Arbeit finden

Ich befinde mich seit kurzem in der Verbraucherinsolvenz und bin Arbeitslos. Nun bekam ich ein Angebot in einem arabischen Staat für einen gut bezahlten Job. Da der Treuhänder so gut wie nicht erreichbar ist, möchte ich hier Fragen ob jemand weis, ob ich in den nächsten drei Jahren (Angebot ist befristet) eine Tätigkeit im Ausland annehmen darf.



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"Schlauer ist man immer hinterher"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Grundsätzlich ja. Um die Insolvenz nicht zu gefährden, muss jedoch das pfändbare Arbeitseinkommen an den TH abgeführt werden.

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#2
 Von 
NyiNorge
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Kann aus eingener Erfahrung berichten:
Es ist jedem frei gestellt, wo er sich nach Arbeit bemueht. Natuerlich auch im Ausland.
Als Tip:
Sich ueber den Lebenshaltungskosten im "neuen Land" kundig machen. Liegen diese auch deutlich ueber denen in Deutschland, einen Antrag auf Erhoehung der Pfaendungsgrenze bei Gericht stellen. Und das gleich bei Umzug bzw Arbeitsantritt.
Ich wusste leider nicht, dass alles erst ab Antagseingang bearbeitet wird, und muss nun fuer die ersten Monate nach der deutschen Pfaendungstabelle die abfuehrbaren Betraege zahlen.
Also den Antrag auf Erhoehung so schnell wie moeglich ans Gericht und damit dann auch die neue Adresse dem Gericht mitteilen.

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