Hallo,
ich betreibe mit meiner Lebensgefährtin ein Kosmetikinstitut mit angeschlossener Fußpflegepraxis. Nun haben wir folgendes Problem:
Ein benachbarter Gewerbetreibender (Wasserbettenverkauf) wirbt seit einiger Zeit mit der Neueröffnung eines Beautystudios, da er sich vom Hersteller eines angeblich modernen Gerätes zur Faltenreduktion, Aknebekämpfung usw. zu einem Leasingvertrag überreden ließ. Unabhängig vom mangelnden Fachwissen, wirbt er mit vorher-nachher-Fotos, die unserer Meinung nach überhaupt nicht erlaubt sind. Da einige der beworbenen "Behandlungen" logischerweise unser Geschäft tangieren, sind wir recht ungehalten. Was kann man rechtlich dagegen tun?
Uwe&Jana
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"Was Recht ist, muss Recht bleiben."
Verbotene Werbung, oder?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
vorher-nachher-Fotos, die unserer Meinung nach überhaupt nicht erlaubt sind
Warum sollten sie das nicht sein? Sie wären es nur dann nicht, wenn sie nicht echt sind (genauer: wenn der versprochene Erfolg nicht einzuhalten ist; daß generell ein realistischer Erfolg auch künstlich dargestellt werden darf, ist klar).
Weil laut Heilmittelwerbegesetz und UWG (Unlauterer Wettbewerb) außer Fachkreisen keiner derartige Werbung machen darf. Da derjenige keine Gewerbeanmeldung in einem kosmetischen oder ähnlichen Gewerbe hat, ist es ihm laut unserer Meinung und den vorhandenen Gesetzestexten nicht erlaubt.
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"Was Recht ist, muss Recht bleiben."
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--- editiert vom Admin
Das sehe ich wie Powerseller. Wenn Sie keinen Gebietsschutz geniessen, können Sie nichts machen.
Auch der nicht geschützte Begriff: Kosmetiker(in) ist korrekt.
Leider ist dass das Los der Selbstständigkeit. Besser ein Wasserbettenverkäufer als eine Douglas-Filiale mit Kosmetikbetrieb
--- editiert vom Admin
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