Verbotene Werbung, oder?

27. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
ukjena
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Verbotene Werbung, oder?

Hallo,

ich betreibe mit meiner Lebensgefährtin ein Kosmetikinstitut mit angeschlossener Fußpflegepraxis. Nun haben wir folgendes Problem:
Ein benachbarter Gewerbetreibender (Wasserbettenverkauf) wirbt seit einiger Zeit mit der Neueröffnung eines Beautystudios, da er sich vom Hersteller eines angeblich modernen Gerätes zur Faltenreduktion, Aknebekämpfung usw. zu einem Leasingvertrag überreden ließ. Unabhängig vom mangelnden Fachwissen, wirbt er mit vorher-nachher-Fotos, die unserer Meinung nach überhaupt nicht erlaubt sind. Da einige der beworbenen "Behandlungen" logischerweise unser Geschäft tangieren, sind wir recht ungehalten. Was kann man rechtlich dagegen tun?

Uwe&Jana

-----------------
"Was Recht ist, muss Recht bleiben."

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

vorher-nachher-Fotos, die unserer Meinung nach überhaupt nicht erlaubt sind

Warum sollten sie das nicht sein? Sie wären es nur dann nicht, wenn sie nicht echt sind (genauer: wenn der versprochene Erfolg nicht einzuhalten ist; daß generell ein realistischer Erfolg auch künstlich dargestellt werden darf, ist klar).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ukjena
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Weil laut Heilmittelwerbegesetz und UWG (Unlauterer Wettbewerb) außer Fachkreisen keiner derartige Werbung machen darf. Da derjenige keine Gewerbeanmeldung in einem kosmetischen oder ähnlichen Gewerbe hat, ist es ihm laut unserer Meinung und den vorhandenen Gesetzestexten nicht erlaubt.

-----------------
"Was Recht ist, muss Recht bleiben."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Das sehe ich wie Powerseller. Wenn Sie keinen Gebietsschutz geniessen, können Sie nichts machen.

Auch der nicht geschützte Begriff: Kosmetiker(in) ist korrekt.

Leider ist dass das Los der Selbstständigkeit. Besser ein Wasserbettenverkäufer als eine Douglas-Filiale mit Kosmetikbetrieb

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.892 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen