Verbindliche Bestellung = Kaufvertrag (?) - Gebrauchtwagen

13. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
peterle_01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 79x hilfreich)
Verbindliche Bestellung = Kaufvertrag (?) - Gebrauchtwagen

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einem Volvo-Fachhaendler.
Am 06.06 habe ich mich fuer ein Fahrzeug bei diesem Haendler interessiert. Dieses 5 Jahre alte Fahrzeug ist wohl frisch reingekommen (offensichlich hat der Haendler es in Anzahlung genommen beim Kauf eines anderen Fahrzeugs). Am 07.06 bin ich, nachdem ich bei anderen Haendlern mir andere Fahrzeuge angeschaut habe, zu diesem Haendler zurueckgekehrt und wollte eine Probefahrt machen. Dies war jedoch nicht moeglich, da das Fahrzeug nicht fahrbereit gewesen ist - die Bremensen mussten noch gemacht werde. Der Verkaeufer hat mir angeboten eine Vereinbarung zu treffen, so dass dieses Fahrzeug fuer mich reserviert ist und anhand dieser die Werkstatt sieht, aha, da hat jemand interesse an diesem Fahrzeug, wir werden die Bremsen schnellstmoeglich machen.
Diese "Verinbarung" war jedoch eine "verbindliche Bestellung fuer ein Gebrauchtfahrzeug". Habe ich bisher in keinster Weise als Kaufvertrag definiert, denn es ist doch klar, dass ich ohne Probefahrt dieses Fahrzeug doch nicht kaufen wuerde(!)
Festgelegt in dieser "verbindlichen Bestellung" wurden:
- dass Lackierungsarbeiten am Fahrzeug durchgefuehrt werden
- dass das Fahrzeug eine Inspektion bekommt
- dass die Bremsen gemacht werden
- Kaufpreis 11000 Euro
- Barzahlung

Zwischendurch habe ich mit dem Verkaeufer telefoniert, da ich wissen wollte was sich am Preis tun wuerde, wenn die Lackierungsarbeiten nicht durchgefuehrt werden usw.
Ich habe ihm gesagt, ich wuerde mich dann hinsichtlich der Probefahrt nochmal melden.
Am 14.06 habe ich ihm eine Email geschickt, dass ich weiterhin an diesem Fahrzeug interessiert sei nur derzeit ziemlich Stress habe und die Probefahrt weiterhin nicht in Anspruch nehmen kann. Es wuerde jetzt noch 1-2 Wochen dauern.
ca. 2 Wochen spaeter habe ich mit dem Verkaeufer telefoniert und ihm gesagt, dass ich derzeit wirklich nicht schaffe diese Probefahrt zu machen, und sollte er andere Interessenten fuer dieses Fahrzeug haben, koenne er es verkaufen, da ich das Fahrzeug nicht blockieren moechte - hinsichtlich dieser Probefahrt - die fuer mich eben das KO-Kriterium fuer den Kauf des Fahrzeugs war.

Wir der Zufall es so wollte, habe ich am 30.06 ein sehr gutes Angebot bei einem anderen Haendler bekommen und habe dort ein anderes Fahrzeug erworben. (Dies weiss der erste Haendler, der mit der verbindlichen Bestellung, nicht). Ich habe mich dann auch bei dem ersten Haendler nicht mehr gemeldet, da ich gedacht habe, er hat sowieso mein Angebot in Anspruch genommen - sprich den Weiterverkauf an einen anderen Interessenten.
Ich habe bis letzten Donnerstag (11.08) von diesem Haendler nichts gehoert. Bis er sich via Email gemeldet hat und mich in der Email gefragt hat, wann ich das Auto uebernemen wuerde.
Ich habe ihn daraufhin angerufen und gefragt, was er mit Uebernahme meint. Da sagte er zu mir, ich haette so lange auf die Probefahrt verzichtet und haette eben diese verbindliche Bestellung unterschrieben, dass das Auto jetzt mir gehoere, und ich es bitte abholen soll.
Ich habe ihm nochmals versucht zu erklaeren, dass die Probefahrt fuer mich das kaufentscheidende Kriterium gewesen sei und wenn ich die Probefahrt doch jetzt beispielsweise immer noch machen wuerde und ihm sagen wuerde, so dass Auto ist es doch nicht? Da meinte er, dass wuerde jetzt nicht funktionieren, es wuerde keine Rolle spielen, die Frist fuer die Probefahrt sei abgelaufen, dass Auto gehoere mir.
Des Weiteren habe ich ihm erklaert, dass mir bis gerade eben gar nicht bewusst war, dass durch die Unterschreibung der verbindlichen Bestellung ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei. Er meinte dass die verbindliche Bestellung der Kaufvertrag ist(!)

Ich habe mir die verbindliche Bestellung naeher angeschaut und auch die AGBs.
Ziffer I sagt folgendes zum Vertragsabschluss:
Der Kaeufer ist an die Bestellung hoechstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkaufer die Annahme der Bestellung des naeher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestaetigt oder die Lieferung ausfuehrtt. Der Verkaeufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzueglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

1. Ich habe das Fahrzeug nicht angezahlt, da sowohl ich, als auch der Verkaeufer davon ausgegangen sind, dass ich diese Probefahrt mache und dann erst entschieden wird, ob ich das Auto nehme oder nicht.
2. Es ist keine Lieferung ausgefuehrt worden - klar, ich habe das Auto nicht.
3. Ich habe niemals eine schriftliche Bestaetigung dieser Bestellung bekommen(!)

Als ich den Verkaeufer am Tel. gefragt habe, wann der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, sagte er nur, mit der Unterschreibung dieser "verbindlichen Bestellung". Als ich ihn auf Ziffer I seiner AGBs drauf hingewiesen habe, dass nur dann ein Kaufvertrag abgeschlossen sei, meinte er, dass die Bestaetigung einer Annahme nur bei Neufahrzeugen durchgefuehrt werden muss (eigenartig, denn es steht fett drauf "Allgemeine Geschaeftsbedingungen fuer den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhaenger - Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen").
Ausserdem sagte er, er koennen nachweisen, dass das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen (nachdem ich die verbindliche Bestellung unterschrieben habe) haette liefern koennen.
Na gut habe ich gedacht, aber es wurde nicht geliefert, oder sehe ich das falsch?

Nachdem ich dem Verkauefer das so dargestellt habe, dass ich kein grosses Interesse mehr an diesem Fahrzeug haette, ist er sehr unserioes geworden und hat mir gedroht, ich muesse das Fahrzeug jetzt definitv nehmen sonst wird er mir alles in Rechnung stellen, was an Arbeiten durchgefuehrt wurde - das sollen bis zu 20% der Kaufsumme als Schadensersatz sein. (Mit alles meinte er beispielsweise, dass TüV/AU bereits gemacht wurden - wann auch immer, da wir keinen konkreten Liefertermin vereinbart haben, Garantie sprich die dazu gehoerigen "Untersuchungen" am Auto - GarantieCheck, Lackierungsarbeiten - vielleicht haette ja jemand das Auto ja unlackiert gewollte etc. - sehr serioeser Verkaeufer, wie Ihr sehen koennt).
In seinen AGBs steht etwas von von 10% unter der Ziffer bezueglich "der Abnahme" - wobei mir nicht bewusst ist, was jetzt die Bereitstellungsanzeige sein soll - vielleicht seine Email vom Donnerstag - somit haette ich laut den AGBs 8 Tage (vom Donnerstag aus), um dieses Fahrzeug abzunehmen.

Ob diese Vorgehensweise VolvoCars-Deutschland sowie dem Niederlassungsleiter (somit dem Vorgesetzten des Verkaeufers) gefallen wird, sei mal dahingestellt.

Wie seht Ihr diesen Sachverhalt?
Meiner meinung nach ist gar kein Kaufvertrag abgeschlossen worden und ich bin max. 10 Tage an dieser Bestellung gebunden gewesen, oder?

Danke im Voraus,
-peter

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peterle_01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 79x hilfreich)

Ich habe noch etwas vergessen.
Auf der "verbindlichen Bestellung" befindet sich lediglich meine Unterschrift(!) Kein Stempel des Haendlers/Verkaeufers und auch keine Unterschrift von ihnen.

73x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peterle_01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 79x hilfreich)

Bitte nochmals um Entschuldigung, ich habe noch etwas gesehen, was mich beunruhigt :(
Im Kopf der Bestellung steht:
Bei obengenannter Firma (Verkaeufer) bestellt hiermit der Kaeufer XYZ zu den beigefuegten, ausgehaendigten und zur Kenntnis genommenen Geschaeftsbedingungen folgendes gebrauchtes Kraftfahrzeug ....

Kann dies als "Bestaetigung" der Bestellung gewertet werden? Eher nicht, oder? Steht nur drin, was bestellt wurde, wo und von wem und eben zu welchen Bedingungen, aber nicht, dass diese Bestellung hiermit bestaetigt wurde - vor allem ist ja nicht seitens Haendler/Verkaeufer unterschrieben.
Bitte nochmals um Entschuldigung, aber diese Sache macht mir ziemlich zu schaffen :/

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Nach Ihren Schilderungen ist kein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.

Teilen Sie das dem VK mit, am besten in Schriftform.

Sehr geehrter Herr ........,
bezugnehmend auf Ihre Bestellung vom .......... , teile ich
Ihnen mit, dass ich von der unterzeichneten Bestellung zurücktrete, da

1. die Lieferung nicht in der besagten Frist ausgeführt wurde,

2. auch keine Annahmne der Bestellung in der genannten Frist erfolgte.

Gem. Ihren allg. Geschäftsbedingungen ist somit kein Kaufvertrag zustande gekommen.

MfG


So oder so ähnlich ;)

Sollte das Autohaus denoch eine Schadensersatzforderung wegen Nichterfüllung an Sie stellen, konsultieren Sie am besten einen Anwalt. M.E. erleidet das Autohaus hier Schiffbruch.

-- Editiert von krull14 am 13.08.2005 13:32:06

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
peterle_01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe so ein Schreiben mithilfe eines Anwalts verfasst und dementsprechend an den Haendler geschickt. Der Haendler hat innerhalb eines Tages ein Schreiben mit seinem Anwalt verfasst, in dem er bahauptet, mir eine Auftragsbestaetigung direkt nach der Unterschreibung der "verbindlichen Bestellung" (also noch am selben Tag) ausgehaendigt zu haben. Dies koenne der Verkaeufer bezeugen - na super - was nun? Aussage gegen Aussage. Ich habe eine Auftragsbestaetigung nie gesehen. Mein Anwalt hat sie wohl als Anlage gestern erhalten. Ist aber natuerlich sehr einfach fuer einen Haendler/Verkaeufer so etwas mit dem Datum von vor 2 Monaten aufzusetzen :(

Wie seht Ihr das? Es ist doch eher unueblich, dass nach der Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung dem Kaeufer sofort eine Auftragsbestaetigung ausgehaendigt wird, oder?
Ich habe auf jeden Fall nichts bekommen ....
Muss jetzt sehen, was der Anwalt sagt :(

Beste Gruesse und Danke,
-peter

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Bei Aussage gegen Aussage, bleibt dem Richter noch die Glaubwürdigkeit, wie dann in so einem Fall entschieden wird kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. ABER der VK muß die Zustellung der Bereitstellung beweisen, dadurch das Sie den Erhalt abstreiten ist der Beweis nicht zweifelsfrei erfolgt, insofern würde man eher zu Ihren Gunsten entscheiden, dass Sie keine Bereitstellung erhalten haben, es sei denn es findet sich auf der Bereitstellung eine Erhaltsunterschrift von Ihnen....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Sorry,
1. bei keinem meiner erworbenen Fahrzeuge (per verb. Bestellung)wurde die Bestellung gleich vom VK bestätigt.

2. Selbstverständlich hat der VK die Zustellung einer Bereitstellungsanzeige im Zweifel zu beweisen.

5x Hilfreiche Antwort

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