Verb. Bestell. durch Auftragsbestätigung nichtig?

30. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Noddel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verb. Bestell. durch Auftragsbestätigung nichtig?

Guten Tag,
habe am 20. März einen Vertrag bei Audi unterschrieben.
Unverbindlicher Liefertermin Juni 2009.
Nun habe ich im Mai gefragt wann der Wagen kommt und mein Verkäufer sagte ca. 4 Wochen später, also Anfang Juli.
Ich gehe Anfang Juli in das Autohaus und mir wird gesagt es wird Oktober. Daraufhin wollte ich zurücktreten, da ich DRINGEND ein Auto brauche. Nun meinte der Verkäufer ich habe Mitte April eine Auftragsbestätigung bekommen, wo Oktober als Liefertermin genannt war. Ich habe dieses Schreiben nie erhalten.
Normal müsste ich (wenn) ich solch ein Schreiben bekomme dieses doch auch (durch Unterschrift) absegnen oder nicht? Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hoffentlich kann mir jemand helfen. Bin AZUBI und habe kein Geld für einen Anwalt. =(

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten?


Ohne Fristsetzung sowieso nicht, denn du hast ja noch keinen verbindlichen Liefertermin gesetzt.

quote:
Normal müsste ich (wenn) ich solch ein Schreiben bekomme dieses doch auch (durch Unterschrift) absegnen oder nicht?


"Absegnen" ist so ein Wort... Die Erklärung des Autohauses, erst im Januar 3523 liefern zu wollen, ist jedenfalls keine einvernehmliche Festlegung eines verbindlichen Liefertermins. D.h. auch dann wäre ein Fristsetzung deinerseits verbindlich für das Autohaus.

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#2
 Von 
Noddel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das Autohaus in Lieferverzug gesetzt. Ihnen 14 Tage zur Nachbesserung bzw zur Lieferung des bestellten fahrzeugs gesetzt. Doch auf dieses Schreiben wurde mir dann halt das mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt, die ich ja (angeblich) bekommen haben soll.

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#3
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Noddel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Kaufvertrag, (der verbindlichen Bestellung) ist der Liefertermin Monat 06 unverbindlich angegeben.
Das ist auch das einzige Dokument welches ich unterzeichnet habe. (mit Darlehensvertrag.)
Ich habe 20.06.2009 ein Einschreiben mit Rückschein zwecks Lieferverzug an das Autohaus gesandt. In diesem Schreiben habe ich eine Nachfrist von 14 tagen gesetzt, und bei nicht-Lieferung einen Rücktritt vom Vertrag angekündigt.
Ein zusätzliches Problem ist die Abwrackprämie, die sich ja auch nur für 6 Monate reservieren lässt, und ich unter diesen Umständen wohl über 6 Monate komme :(
In den AGB's steht 6 Wochen nach genannten Liefertermin (auch unverbindlich), kann man Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag nach Fristsetzung bekunden.
Das Autohaus beruft sich aber auf die Auftragsbestätigung, wo stehen soll dass der Wagen im Oktober kommt und sie damit nicht in Verzug sind.
Ich habe dieses Schreiben aber nie bekommen!!
Der Verkäufer hatte mir gesagt der Wagen würde ca 4 Wochen später kommen, also im Juli. Zu dem Zeitpunkt als er mir das gesagt hat, müsste ich inzwischen 2 Wochen die Auftragsbestätigugn erhalten haben und er ja eig. auch, da er sie ja verschickt hat. Warum sagt er dann es dauert nur 4 Wochen länger?

Bitte um Antwort, hoffe die Details helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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