Passend zu meiner Frage unten!
Die Mitarbeiterin weiss von "Hören/Sagen", dass die Akte auf Station nicht mehr verändert werden darf, dass, was einmal eingeheftet ist, muss so bleiben, ...
Wenn die Mitarbeiterin im Archiv diese Akte bekommt und zur Digitalisierung bearbeitet, kommt es vor, dass sie in der Akte von Patient A ein oder zwei Befunde findet, die einem anderen Patienten gehören und in dessen Akte diese Unterlagen nun fehlen. Diese werden im Nachhinein dem richtigen Patienten zugeordnet, aber es handelt sich teilweise um Laborbefunde, Implantatlisten, ... es kann jedes Blatt sein. Um es kurz zu machen: Ist das Entfernen eigentlich erlaubt?
Verändern von Krankenakten!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die verantwortliche Stelle für die Sozialdaten ergibt sich aus §67 Abs. 9 SGB X . Sofern man das nicht selber ist, sollten Auffälligkeiten dorthin zurückgemeldet werden. Hier wohl über den Dienstweg.
Diese Frage hängt ja mit deiner anderen zusammen.
Digitalisieren / Scannnen heißt nach meinem Verständnis nicht, dass du/ihr die Dinge erst in eine Ordnung bringen müsst, die das überhaupt erst leistbar macht. Da stimmt offenbar etwas in den Abläufen nicht.
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Ahhh, ich wusste es! Ich mache gerade eine Arbeit, die hinten und vorne nicht ausgereift ist! Wenn ich damit aber zu meiner nächsten Vorgesetzten gehen würde, dann würde die zu ihrer Vorgesetzten gehen und mir dann mit einem Lächeln mitteilen, dass man mich auch überflüssig machen kann, also entweder ich mach den Job oder man wird einen Weg finden, mich zu kündigen. Also nicht für diese Arbeit, aber sie werden was suchen und finden ..., schon passiert. Die Ursache der Fehler liegt bei der Station und denen, die die Befunde abheften, also Schwestern oder auch mal Ärzte, Sekretärinnen und da diese nicht personengebunden dingfest gemacht werden können, ist es ja einfach, es auf uns abzuwälzen, mal grob gesagt. Meine Arbeit heißt u. a. "Finde den Fehler", ich hab schon gesagt, wir müssten zusätzlich Finderlohn bekommen. Im schlimmsten Fall ist ein Patient falsch behandelt worden und es ist nichts mehr nachweisbar. Auch Patientenverfügungen sind falsch abgelegt und im Notfall nicht auffindbar. Es sind alles Fälle die sein können und sicher auch überall passieren.
Entfernen alleine nicht. Aber aus der falschen Akte herausnehmen und in die richtige Akte einsortieren, natürlich.ZitatUm es kurz zu machen: Ist das Entfernen eigentlich erlaubt? :
Die Frage sollte aber lauten ob es Dir und Deinen Kolleginnen erlaubt ist. Und da hätte ich dann schon einige Bedenken, sofern es sich nicht um Fachkräfte handelt, die das ganze auch beurteilen können. Und damit meine ich nicht nur lesen.
Es mangelt bei euch an klaren Arbeitsrichtlinien, sonst würdest Du nicht hier fragen müssen. Ist die scanarchivierung noch neu bei euch? Und lernen auch die Führungskräfte noch?
Berry
Stellt sich immer noch die Frage nach der verantwortlichen Stelle. Wenn die Archivierung innerhalb derselben Einrichtung/desselben Trägers läuft, meinetwegen, aber es kann nicht sein, dass das bei einem Dritten läuft ohne dass es seine Aufgabe ist. Da zweifelt die Mitarbeiterin ja selbst.
Eigentlich hat derjenige, der die Digitalisierung durchführt, die Akten gar nicht inhaltlich zu sichten (Datenschutz)!
Es sei denn er hat eine weitergehende Aufgabe.
So isses. Und derjenige, dem dann etwas auffällt, der hat die Akten zurück zu schicken, und sonst gar nichts. Rumbasteln im Archiv, das geht doch gar nicht. Und die Archivmitarbeiter sind auch nicht die Superkontrolleure hinsichtlich der Aktenführung.
wirdwerden
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