Ventelo und COEo Inkasso - Angebliche Rechnung von November 2010?

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
spinning-selly
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Ventelo und COEo Inkasso - Angebliche Rechnung von November 2010?

Hallo alle zusammen,

ich habe im September 2017 einen Brief von der Inkassofirma COEO mit der Forderung von über 200 Euro bekommen. Natürlich inklusive der Mahngebühren des Inkassos. Die Hauptforderung kommt von Ventelo, dem Call-by-Call Dienstleister. Die lag bei 176 Euro inkl. der Mahngebühren. Die eigentliche Hauptforderung waren mal 15 Euro knapp. Die Forderung ist vom November 2010.In dem Brief war eine Auflistung, wo auch stand dass 2010 ein Vollstreckungsbescheid vom AG Euskirchen mit Aktenzeichen ..... gegen mich erwirkt wurde. Ich habe dann mal etwas nachgeforscht, weil ich mir auf das ganze keinen Reim machen konnte. Wenn man COEO eingibt bei Google, dann steht da schon mal ganz fett BETRÜGER. Also habe ich den ersten Brief schon mal vergessen, bis der zweite kam. Da habe ich dann mal freundlich nach unterlagen gefragt, da ja 7 Jahre schon eine sehr lange zeit sind, und ich echt nicht wusste, ob ich den Dienst genutzt habe oder nicht. Dann kam an Heilig Abend wieder so ein netter Brief von der COEO mit dem Hinweis, dass sie sich nicht verpflichtet fühlen, mir irgendeine Art von Auskunft zu geben. In jedem Brief stand schon so eine Art Drohung, dass sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen werden, wenn ich nicht bis dato bezahle. War dann auch bei der Polizei, da mich die Rezessionen von COEO schon stutzig gemacht haben. Die konnten mir allerdings nicht weiterhelfen.

Allerdings sind mir so ein paar Fragen in den Kopf gekommen.

Wenn ein Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde, dann geht das vom Gericht doch nicht wieder zurück zum Inkasso?

Ein Amtsgericht lässt sich doch sicher auch keine 7 Jahre Zeit um dann über ein Inkasso, die Zahlung einzufordern, oder?

Und wäre diese Angelegenheit nicht schon lange verjährt?

Ich wäre über Hilfe wirklich sehr dankbar.

Einen schönen tag noch.

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Und wäre diese Angelegenheit nicht schon lange verjährt?


Sie ist nicht verjährt, wenn wirklich 2010 ein Vollstreckungsbescheid beantragt und erlassen wurde. 30 Jahre hat der Gläubiger Zeit, den VB zu vollstrecken.

Zitat:
wo auch stand dass 2010 ein Vollstreckungsbescheid vom AG Euskirchen mit Aktenzeichen ..... gegen mich erwirkt wurde.


Du hast das Aktenzeichen vom AG Euskirchen. Rufe dort bitte an und frage nach, ob unter dem Aktenzeichen ein VB gegen dich existiert, also, ob Namen und damalige Adresse korrekt sind. Sollte dies stimmen, dann fordere eine Kopie des VB und der Zustellungsurkunde vom Amtsgericht an. Kann sein, dass dies etwas kostet. Manche senden die Kopie kostenfrei.

Sobald die Kopie des VB vorliegt, beginnen Fristen für dich. Darüber reden wir hier anschließend weiter.

Inkassos spielen gerne Namenbingo, kann sein, dass es bei Dir zutrifft oder auch nicht.


-- Editiert von hausfrau66 am 16.01.2018 10:12

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#2
 Von 
spinning-selly
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, werd ich machen.

Aber was mir seltsam vorkommt, dass wenn ich einen Vollstreckungsbescheid bekommen hätte, das Gericht sich doch nicht so lange zeit lässt und vorallem geben sie diese angelegenheit doch nicht an ein inkassobüro zurück?

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Vereinfacht ausgedrückt:

Das Gericht erlässt auf Antrag eines Gläubigers einen VB und lässt diesem dem Schuldner und Gläubiger/dessen Vertreter zustellen. Was der Gläubiger/oder Vertreter damit macht bleibt diesem überlassen. Wenn der Gläubiger oder dessen Vertreter meinen den einfach in die Akten zu legen für x Jahre so interessiert sich das Mahngericht nicht dafür.
Der Auftrag ans IB erfolgt nicht durch das Gericht sondern durch den Gläubiger.

Insofern Titelkopie beim Gericht oder dem IB anfordern.

-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 16.01.2018 11:07

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spinning-selly
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Inkasso weigert sich irgendwas rauszurücken. Werde es beim Amtsgericht versuchen. Ich bin ja bereit zu zahlen, aber nur wenns auch wirklich rechtens ist. Und da zur heutigen Zeit ja so viele Betrüger unterwegs sind, ist man halt vorsichtig. Erst recht, wenns schon einige Jahre zurück liegt. Danke für die Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Wie das IB weigert sich die Titelkopie zu übersenden? Hast du diese schriftlich angefordert? Wenn nicht dann fordere schriftlich eine FA und die Titelkopie an!
Die Vertragsunterlagen oder sonstiges müssen und werden die selbstverständlich nicht schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spinning-selly
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja sie fühlen sich nicht verpflichtet mir irgendwelche unterlagen auszuhändigen. Habe sie schriftlich darum gebeten. Ich versuche es aufjedenfall beim AG. Und werde mich dann nochmal melden. Schönen Tag noch und Danke für die Hilfe.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Darüber reden wir hier anschließend weiter.

GANZ WICHTIG! Exakt an dem Tag, wo du die Kopie im Briefkasten hast, melde dich hier nochmal. Denn die Frist beträgt nur 14 Tage, gemessen ab dem Tag, wo die Zustellung "geheilt" ist. Also wo du erstmals das ganze zu Gesicht bekommst.

Zitat:
Ja sie fühlen sich nicht verpflichtet mir irgendwelche unterlagen auszuhändigen.

Kannst du mal den Wortlaut deines Schreibens und das vom Inkasso hier einstellen?

Denn wenn es wirklich so ist, dass sie sich weigern, dir eine Titelkopie zuzusenden, dann wäre das in meinen Augen genug Grund für eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht. Das kostet auch nur Briefporto, so eine Beschwerde.

vermutlich weigern sie sich wegen dem bereits von Hausfrau angesprochenen "Namensbingo", weil sie also irgendwie wissen, dass du nicht der richtige Schuldner bist ;-)

-- Editiert von mepeisen am 16.01.2018 15:11

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
spinning-selly
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Namensbingo wäre ja super, aber leider habe ich keinen allerweltsnamen und deswegen sehr unwahrscheinlich dass sie da was verwechselt haben.

Ich habe das hier der COEO geschrieben:

Ich bitte Sie, mir eine Auflistung der Forderung der Firma Ventelo zukommen zulassen, da 7 Jahre ja doch eine lange Zeit sind, und ich mir nicht ganz im klaren über diese Forderung bin.

Daraufhin schrieb COEO:

Wir dürfen Sie auf den rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid vom 2.11.2010 hinweisen. Vor diesem Hintergrund sehen wir derzeit keinerlei Veranlassung für vertiefende Darlegungen Ihnen gegenüber oder für die Versendung von Unterlagen.

__________________________
Da ich ja nie einen Vollstreckungsbescheid bekommen habe, kommt mir die ganze Sache einfach sehr spanisch vor.

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#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Die Antwort vom IB ist korrekt. Unterlagen bzgl der Forderung wirst du nicht erhalten. Der/die SB hätte mitdenken können und die Titelkopie übersenden sollen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Antwort vom IB ist korrekt.

formal gebe ich dir Recht.
Jedenfalls ist das zu tun für eine Beschwerde.
Was anderes wäre es, wenn du explizit die Kopie des Titels verlangt hättest.

Wie auch immer: Frage beim Gericht nach einer Kopie inkl. Kopie der Zustellungsurkunde und sobald das eintrifft, vor allem die Adresse genauestens prüfen ob du damals in 2010 dort gewohnt hattest.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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