Hallo an alle!
Es wurde von mir eine Beistandschaft beim JA beantragt, daraufhin wurde Klage zur Feststellung der Vaterschaft erhoben. Mein Kind bekam PKH bewilligt, der Kindsvater (falls beantragt) sicherlich auch.
Nun ist es so, dass der vermutete Vater auch der wirkliche Vater ist - wie von mir stehts beteuert, da kein anderer in Frage kam.
Frage: Wer muss für die Kosten aufkommen? Ist das in der PKH inbegriffen? Muss er evtl. zahlen, weil er es abgestritten hat? Oder ich, weil ich die Klage angestrebt habe?
Vielen Dank und liebe Grüße an alle
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Vaterschaftsklage - Wer zahlt Test?
7. Januar 2014
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Frage vom 7. Januar 2014 | 22:11
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Vaterschaftsklage - Wer zahlt Test?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2014 | 22:36
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo justme,
da hier festgestellt wurde, dass der Antragsgegner der der Vater des Kindes ist, hat der Vater des Kindes die Kosten der Vaterschaftsfeststellung zu tragen.
Die VKH trägt die Kosten zunächst, fordert das Geld dann aber von Vater des Kindes zurück.
LG nero
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