Hallo liebe User....
ich bin ganz neu hier und traue mich nun eine wichtige Frage zu stellen....
Der Vater unserer 3 Kinder hat bei Gericht eine Vaterschaftsanfechtungsklage eingereicht. Seine Begründung lautet wie folgt :
Eine dritte Person hätte ihm zugetragen das er nicht der Vater von 2 Kindern ist . Diese Person muss aber namentlich geheim bleiben.
Die Kinder sind in unserer damaligen glücklichen Ehe geboren, seit 3 Jahren sind wir geschieden, Vater hat seit 2,5 Jahren keinen Kontakt zu den Kindern.
Mein Anwalt hat eine Klageabweisung geschrieben.
Nun steht der Termin zur Anhörung an.
Was passiert da genau?
Geht es darum ob die Klage abgewiesen wird?
Mein Anwalt sagte mir nur das ich dem Gericht glaubhaft machen muss, das ich keine Affären gehabt habe.
Es kann doch nicht sein das eine geheime ominöse Person Behauptungen aufstellt.
Muss diese Person namentlich benannt werden? Was kann ich gegen diese Verleumdung tun?
Ergänzungspflegerin wurde auch bestellt.
Ich wäre dankbar über hilfreiche Antworten weil mein Anwalt mir irgendwie meine Fragen diesbezüglich nicht beantwortet.
Liebe Grüße
Global
Vaterschaftsanfechtung aufgrund Behauptungen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Global79,
Du solltest aber auch den Vater verstehen.
Er muss schließlich noch lange Unterhalt für die Kinder zahlen. Außerdem sind die Kinder erbberechtigt.
Wenn der Vater erst jetzt davon erfährt dass er evtl. nicht der leibliche Vater ist, kann er auf einen Vaterschaftstest bestehen.
edy
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Edy....
Ich kann es auf der einen Seite selbstverständlich verstehen..... Es gibt schließlich genügend Kuckuckskinder.....
ABER es kann doch rechtlich nicht sein, daß eine dritte Person anonym bleiben darf die Rufmord und Unwahrheiten verbreitet..... Es geht hier schließlich um eine Anfechtung.
Liebe Grüße
Global
Hallo Global,
Es ist doch gar nicht sicher ob es diese dritte Person gibt.
edy
Warum macht man nicht einfach den Vaterschaftstest und gut ist?
wirdwerden
Hallo,
also wenn man nichts zu verbergen hat, dann sehe ich das genau so wie es schon geschrieben wurde, wieso nicht einen solchen Test machen lassen. Lässt du das freiwillig machen, kostet es dich sogar nichtmal irgendwas.
Hier könnte der Gesetzgeber sogar mal ein wenig nachdenken und generell einen Vaterschaftstest ins Spiel bringen, nach der Geburt und der eintragung des Vaters, egal ob verheiratet oder nicht...
Hallo,
ZitatHier könnte der Gesetzgeber sogar mal ein wenig nachdenken und generell einen Vaterschaftstest ins Spiel bringen, nach der Geburt und der eintragung des Vaters, egal ob verheiratet oder nicht... :
Das sollten die Partner selbst entscheiden.
edy
@ # 6: diese Diskussion mit Zwangstesten hatten wir vor etlichen Jahren. Ist doch alles ausgepaukt. Muss man nicht wieder reaktivieren. Führt im Einzelfall nicht weiter.
wirdwerden
Ich wurde angeschrieben ob ich einem außergerichtlichen test zustimme.... Aber das sehe ich prinzipiell nicht ein!
Ich stehe nicht in der Beweispflicht wenn ominöse dritte Person lügen und unwahre tatsachenbehauptung aufstellen..... Wo kämen wir hin?
Demnächst behauptet jemand ich hätte mich jahrelang prostituiert und muss einen Aids test vorweisen......
Wenn wir während unserer Ehe getrennt gewesen wären, wir zu den zeugungszeitpunkten mit anderen Pärchen im Urlaub gewesen wären, er zu den zeugungszeitpunkten unfruchtbar war - dann hätte ich das eingesehen..... Selbstverständlich!
Aber aufgrund Behauptungen? Muss man das wirklich? Reicht das aus? Ich habe nichts zu verbergen, aber die Begründung ist einfach armselig.
Ich glaube kaum das ein Vater einfach behaupten darf das jemand ihm das zugetragen hat..... Beweispflicht?
Liebe Grüße
Global
Na ja, jetzt hast Du den Salat. Das Gericht wird prüfen, ob die Angaben des Ex ausreichen, um zwangsweise eine Überprüfung vornehmen zu lassen, oder nicht. Hätte man das souverän vor dem Verfahren gemacht, hätte der Ex auf allen Kosten gesessen. Jetzt muss man einfach abwarten, wie das Gericht entscheidet. Wenn das Gericht der Überzeugung ist, der Test hätte durchgeführt werden müssen, dann hängst Du komplett auf den Kosten. Auch für Gericht und gegnerischen Anwalt. Wenn nicht, dann hängt er auf den Kosten.
Ich verstehe Deine Empörung. Nur, manchmal ist auch ein wenig Taktik gefragt.
wirdwerden
Das hat immer so einen "Beigeschmack"! Eine solche Blockadehaltung lässt da gerne dann auch anderes vermuten. Du hast ja deine 100% Sicherheit, wieso musst du selbige dem Vater verwehren?Zitat:Aber das sehe ich prinzipiell nicht ein!
Das sagt auch Keiner, Mit einem solchen Test beweisst DU auch gar nichts, sondern der Vater kann sich selber was beweisen.Zitat:Ich stehe nicht in der Beweispflicht
Dann lass den Test machen.Zitat:Ich habe nichts zu verbergen
Dann das Andere noch etwas anderst ausgedrückt, Väter sollten ein generelles Recht bekommen, die Kinder testen zu DÜRFEN, evtl ist das so besser ausgedrückt...
Hallo,
ZitatEine dritte Person hätte ihm zugetragen das er nicht der Vater von 2 Kindern ist . Diese Person muss aber namentlich geheim bleiben. :
Vielleicht schiebt er nur eine dritte "fiktive" Person vor
edy
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
30 Antworten
-
67 Antworten