Vaterschaft nach 18 Jahren

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
deeceedee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft nach 18 Jahren

Hallo an alle die das lesen,

ich hoffe ich bin hier richtig und bekomme hilfreiche Tipps zu meinem jetzigen, etwas sehr verzwickten, Problem.

Wie der Betreff vermuten lässt handelt es sich dabei um eine Vaterschaftsanfechtung.

Erstes Problem: Mein leiblicher Vater ist nicht mein rechtlicher Vater.

Zweites Problem: Das ist schon vor meiner Geburt bei beiden Parteien plus bei meiner Mutter bekannt gewesen.

Drittes Problem: Ich bin mittlerweile 22 und weiß es auch seit dem ich mich erinnern kann.

Die Frist für die Vaterschaftsanfechtung ist also in allen möglichen Fällen, so weit ich weiß, verstrichen.

Jetzt möchte ich, mein leiblicher und mein rechtlicher Vater die ganze Sache berichtigen. Allerdings ist das so einfach nicht möglich, deswegen bin ich voller Hoffnung und weil ich einfach nicht weiter weiß hier in diesem Forum und hoffe auf Hilfe.

Es ist so meine Mutter hatte damals mit meinem rechtlichem Vater eine Scheinehe, die auch aufgeflogen ist. Mein rechtlicher Vater und meine Mutter mussten deshalb eine Strafe zahlen und es müsste eigentlich noch irgendwo im Gericht der Gerichtsbeschluss rumfliegen (ich hoffe eher einsortiert und leicht findbar). Ich bin also während dieser Scheinehe geboren worden und somit wurde mein rechtlicher Vater eben zu meinem rechtlichem Vater. Ich kenne ihn nicht mal persönlich. Ich habe aber seit meiner Geburt guten Kontakt zu meinem leiblichen Vater und sehe auch nur ihn als meinen Vater. Die Beziehung meiner leiblichen Eltern endete 3 Wochen nach meiner Geburt, weshalb sich keiner mehr um diese Angelegenheit gekümmert hat. Nun stehe ich da als der doofe, der endlich den Nachnamen und einen Bezug zu seiner richtigen Verwandschaft möchte.

Jetzt besteht die Möglichkeit, dass mein leiblicher Vater außergerichtlich auch als mein rechtlicher Vater in der Geburtsurkunde eingetragen werden kann und der jetzige rechtliche Vater wird ausgetragen. Was dafür alles nötig ist, ist mir bereits bekannt. Aber meine Situation ist ja anders. Da ich in einer Scheinehe geboren wurde, die also eigentlich nie gültig war, besteht doch erstmal gar kein recht für meinen rechtlichen Vater als rechtlicher Vater eingetragen zu sein. Ich sehe das als das gleiche an, wie als wenn das Scheidungsjahr läuft und ich in diesem geboren werden.

Nun zu meinen Fragen. Ist es möglich, dass ich nach 18 Jahren noch den Gerichtsbeschluss bezüglich der Scheinehe bekomme? Ist mein "Denken" denn so weit richtig?

Ich bedanke mich für eure Hilfe!!!

Gruß
Dee

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Das ist aber eine Menge "Hören-Sagen" das Du hier berichtest.
Wenn ich es richtig verstehe hatte deine Mutter eine Beziehung mit deinem leiblichen Vater.
Beide waren aber nicht miteinander verheiratet.
Gegen Zahlung einer Summe X ist Deine Mutter während der Beziehung eine Scheinehe mit einem Mann eingegangen.
Du wurdest während dieser Scheinehe geboren weshalb der Schein-Ehemann auch zu deinem rechtlichen Vater wurde.
Die Scheinehe ist aufgeflogen und es musste eine Strafe gezahlt werden. Wahrscheinlich wurde die Scheinehe gleichzeitig aufgehoben.

Zitat:
Gemäß § 1313 Satz 1 und 2 BGB wirkt die Eheaufhebung nur für die Zukunft. Die Ehe ist dann voll gültig bis zur Rechtskraft des Aufhebungsurteils. Dies gilt auch beispielweise für die Vaterschaft des Ehemannes. Der Scheinehepartner wird insofern Vater des Kindes seiner Scheinehepartnerin gemäß § 1592 BGB sein, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit ihr verheiratet ist.


Sprich: An der rechtlichen Vaterschaft ist nicht mehr zu rütteln. Auch die Geburtsurkunde wirst du nicht mehr ändern lassen können weil zum Zeitpunkt der Geburt der Schein-Vater nunmal Dein rechtlicher Vater war.

Wie wäre es sich Gedanken über das Thema Adoption zu machen wenn man die korrekten Familienverhältnisse wieder herstellen will?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
deeceedee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Über eine Adoption haben wir bereits nach gedacht. Allerdings ist mein leiblicher Vater mit einer anderen Frau verheiratet. Bei einer Adoption müssten mich doch beide adoptieren oder liege ich da falsch? Ich will meine Mutter nämlich nicht aus den Familienverhältnis entfernen. Oh man. Die Sache ist ziemlich kompliziert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Vielleicht konkretisierst Du nochmal was das Ziel dieser ganzen Aktion sein soll. Denn das erschliesst sich noch nicht ganz.
Soll der familiäre Bezug auf dem Papier zum Scheinvater komplett aufgelöst werden und nur noch ein Verweis zum leiblichen Vater stattfinden?

Zitat:
Jetzt möchte ich, mein leiblicher und mein rechtlicher Vater die ganze Sache berichtigen.

Nur gibt es nichts zu berichtigen. Der Scheinvater ist Dein rechtlicher Vater. und der andere Herr ist dein leiblicher Vater.
Daran gibt es nichts zu rütteln oder zu berichtigen.

Zitat:
Nun stehe ich da als der doofe, der endlich den Nachnamen und einen Bezug zu seiner richtigen Verwandschaft möchte.


Auch eine nachträgliche Änderung auf dem Papier wer leiblicher/rechtlicher Vater ist, hätte keine Auswirkungen auf Deinen heutigen Nachnamen oder den Bezug den Du zu deiner Verwandschaft hast. Die Familie wird sicherlich nicht sagen: "Du trägst nicht unseren Nachnamen und darum möchten wir mit Dir nichts zu tun haben." und mit neuem Nachnamen werden sie dich mit offenen Armen empfangen.

Zusammengefasst: Du hast 2 Väter. Einen Rechtlichen und einen Leiblichen, wie wahrscheinlich mehrere 100 Tsd. Deutsche.
Wahrscheinlich wirst du einfach damit leben müssen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen