Vaterschaft anfechten - Ist immer ein Vaterschaftstest nötig?

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sigma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft anfechten - Ist immer ein Vaterschaftstest nötig?

Frage: Ist für die Anfechtung immer ein Vaterschaftstest von nöten.
Wenn man 100 % weiss und das auch beweisen kann das man nicht der Vater ist. Da man zu diesem Zeitpunkt nicht zusammen war. Aber ich dann später die Vaterschaft anerkannt habe..

Würde mich über eine Antwort freuen.

Und wie geht man bei so einer Anfechtung am besten vor?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Ist ja schön, wenn du weißt, dass du nicht der Vater bist.

Aber nur der Vaterschaftstest läßt sicher wähnen, ob du der leibliche Vater bist oder nicht.

Da du sicherlich mit der KM nicht verheiratet bist, brauchst du aktives nicht zu unternehmen. Das JA wird eines Tages auf dich zu kommen bzgl des Unterhaltes. Hier wirst du Widerspruch einlegen und hinweisen, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen.

Möglichkeiten:
- gerichtlicher Vaterschaftstest
- außergerichtlicher Vaterschaftstest

Einen Link für einen außerlichen Vaterschaftstest. Diesen habe ich dort auch beantragt!

http://www.iha-direct.de/

Wenn positiv, wirst du sowieso zahlen müssen.

Gruss Stern


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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
dass du zu der Zeit der Empfängnis nicht mit ihr zusammen warst, hast du doch wohl auch schon bei Anerkennung der Vaterschaft gewusst !!??
Insofern hast du das Kind mit dem Wissen " adoptiert", dass du nicht der leibliche Vater bist. Die 2 - Jahresfrist für die Anfechtung ist gegeben von dem Zeitpunkt an, wo du dein begründeter Verdacht entstanden ist. Bei dir also ab Geburt des Kindes. Sofern das Kind schon über 2 Jahre alt ist, kannst du auch die Vaterschaft nicht mehr anfechten.
Ansonsten ist ein Vaterschaftstest notwendig.
.... das nur mal so zur rechtlichen Seite.
Und zur moralischen : Du hast die Vaterschaft anerkannt, obwohl du wusstest, dass es nicht dein leibliches Kind ist. Und jetzt willst du mal einfach so - aus welchen Gründen auch immer - die Vaterschaft wieder rückgängig machen.
Du BIST der Vater dieses Kindes !!!! Und das sollte dir auch bewusst sein. Ein wirklich leiblicher Vater kann sein Kind auch nicht, -weil er die Ex plötzlich nicht mehr riechen kann - mal so aus Jux und Dollerei einfach abschieben. Meinst du nicht, du machst es dir hier ein bischen zu einfach ?? Oder aber du hast es dir bei der Vaterschaftsanerkennung zu einfach gemacht.... aber auch in diesem Falle solltest du jetzt dazu stehen !!
Es geht hier nicht um einen Leasingvertrag für ein Auto, sondern um die Vaterschaft zu einem lebenden Wesen !!!
Anna

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#3
 Von 
Sigma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwor

0x Hilfreiche Antwort

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