Vaterschaft anerkennen nach Geburt

24. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)
Vaterschaft anerkennen nach Geburt

Hallo zusammen, ich hab eine Frage. Ich versuch es kurz zu beschreiben:

Frau lebt getrennt vom Ehemann und hat einen neuen Freund und bekommt mit diesem zusammen ein Kind. Die Scheidung ist noch nicht anhängig gewesen bei Geburt des Kindes. Als rechtlicher Vater gilt da ja nun der Noch-Ehemann. Inzwischen wurde die Frau geschieden und ist mit dem neuen Freund verheiratet.

Wie geht man da nun am besten vor um die Vaterschaft "zu bekommen". Eine Anfechtung kommt wohl nicht mehr in Betracht, da zwischenzeitlich die Frist gem. § 1600b BGB abgelaufen ist. Wie kann man das trotzdem noch hinbekommen.

Gruß

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wie alt ist denn das Kind? Weiss der juristische Vater (Noch-Ehemann) von dem Kind?

wirdwerden

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Das Kind ist jetzt 4 und der Noch-Ehemann (inzwischen Ex-Ehemann) weiss von dem Kind auch seit Geburt.

-- Editiert von Dirrly am 24.02.2018 18:32

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Gem. § 1600b (4) BGB kann das Kind bei Volljährigkeit anfechten.

Weshalb hat man vier Jahre gewartet?

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Vorher ist das nicht mehr möglich?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Vorher ist das nicht mehr möglich?


Natürlich, dafür gibt es doch die ges. Regelung, die Du selbst erwähnst.

Nur sind eben die Fristen zu beachten.

Nach Fristablauf geht ohne Zustimmung der Beteiligten zunächst nichts.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Meine Frage ist ja, wie man das macht. Zustimmen würden alle.

An das Jugendamt wenden? An das Familiengericht? Wie macht man das?

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Der legale Weg wäre dann doch die Adoption.

Was hast Du an Frist nicht verstanden?

Berry

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#8
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Ich habe das mit der Frist schon verstanden. Aber wenn du schreibst ohne Zustimmung von allen geht zunächst nichts mehr, frage ich halt nach was mit Zustimmung gehen würde.

Heisst ginge nur über die Adoption?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Adoption.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Ok danke für die Antworten.

Geht hier nicht um mich, sondern Bekannte, die mich gefragt haben. Da ich aber im Familienrecht absolut keine Ahnung habe, habe ich mich hier halt ans Forum gewandt. Dann würde es wohl nur über die Adoption gehen. Gebe ich dann halt so weiter.

Warum das vorher nicht gemacht wurde, weiss ich nicht. Ich denke weil es halt bisher so lief und sie nichts von der Frist wussten. ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Hallo Dirrly,

Meines Erachtens gibt es hier möglicherweise sehr wohl noch einen Weg, um das alles über eine Anfechtung zu lösen. Insbesondere dann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Die dafür entscheidenden Angaben sind hier leider nicht zu lesen und vermutlich auch nur der betroffenen Familie so genau bekannt. Der Familie würde daher mitteilen, dass diese durchaus mal in Erwägung ziehen sollte, bei einem "guten" Fachanwalt für Familienrecht eine Erstberatung einzuholen.

Im schlimmsten Fall zahlt man das Honorar für die Erstberatung vergeblich. Ob dieses Risiko nicht dennoch verkraftbar ist, wenn man dafür möglicherweise den mühsamen Weg über die Adoption vermeiden kann, muss jeder selber wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
ch habe das mit der Frist schon verstanden.


Ja, aber nicht den Wink mit dem Zaunpfahl in dem Fragesatz.

Berry

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