Vater>Schulden>Gericht>Recht?!

1. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sponken
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater>Schulden>Gericht>Recht?!

Hallo,

ich bin Auszubildener im 2ten Lehrjahr als Informationselektroniker.
Habe davor ein Fachabitur (mit einer vollschulischen Ausbildung zum physikalisch technischen Assistenten staatl. geprüft) am 08.2011 absolviert.
Seit 01.2011 zahlte mir mein Vater keinen Mindestunterhalt (durch das Arbeitsamt bestimmt:) von 200€ monatlich mehr. (also gesamt: 1800€ Stand 08/2011) Jetzt ist er wieder selbstständig (ca. 1+ Jahr). Eigenes Haus mit neuer Solaranlage, und einen netten neueren VW Passat.
Danach began ich die Ausbildung (09.2011).
Ab da an wurden Zwangsvollstreckungen versucht, und eine eidestattliche
Versicherung für meinen Vater erhoben, alles erfolglos.
Große Verzögerung gab es auch durch die Gerichtsvollzieherin, diese hatte anscheinend sehr große Ordnungsprobleme und nach 2-3 mäliger Ermahnung und einigen Monaten später kam die endlich dazu, aber wiegesagt erfolglos, aber extremst verzögert alles.
Mein Vater wollte alles über meine Ausbildung, Abschluss etc. wissen, doch ich zögerte, weil mein Ego zu groß war um ihm alles Preis zu geben, im nachhinein tat ich es trotzdem alles.

03.2012 zog ich aus, und beantragte BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), parallel lief Schriftverkehr mit dem Gericht. BAB wurde genehmigt, mit dem Hinweis, dass mein Vater seit längerem nicht mehr zahlte, BAB genehmigt (330€), ohne BAB könnte ich meine Wohnung nicht halten, der Anteil meiner Lebensgefährtin für Alles ca. 200€ monatlich. Meine monatliche Vergütung mikrige ca. 350€.
Das ich ihm alle Informationen darüber (BAB) weiter geben musste, wußte ich nicht, doch auch dies tat ich, auch wenn etwas verspätet.
Die 1800€ wurden später als "unanfechtbar" eingestuft, die außerhalb der Ausbildung entstanden sind.
Nun hatte ich vor kurzem eine Gerichtsverhandlung, in der das Problem mit dem 1800€ geklärt werden sollte und ob ich in meiner jetzigen Ausbildung
Unterhalt trotzdem noch bekomme. Weil es eine sogenannte "Zweit-Ausbildung" sein soll.

Anwaltskostenhilfe habe ich gestellt, Prozesskosten auch. Wurden bis zu diesem Tag aber noch nicht genehmigt!!!
Trotzdem, war die Richterin der Ansicht, dass ICH alles falsch gemacht hätte:
1. da ich meinen Vater nicht um Erlaubnis gefragt hätte, die Ausbildung zu machen (Mir ist echt die Kimmlade runter gegangen bei der Aussage)
2. Weil ich meine Informationen vieeel zu spät weitergeben hätte (natürlich hat mein super Daddy, direkt gesagt, er hätte auch sofort gezahlt sobald er alles gewusst hätte. Ja, ja)
Der gegnerische Anwalt, musst natürlich auch daraufhin andeuten, wenn ich meine Informationen "früher eingereicht" hätte, hätte man ja schon einiges an Kosten ersparen können. (Ich war so perplex, was da mir ins Gesicht gesagt wurde)
Und die Richterin wollte mir alle Kosten aufsetzen.
Nach meines Wissens: 1000+€ Verfahrenskosten + 800+€ Prozesskosten.
Mein Anwalt, hat dann versucht es außergerichtlich später mit dem Anwalt sich zu einigen, sonst wäre ich vermutlich mit 0€ wieder rausgegangen. Dies steht jetzt aber noch aus.
Nach Rechnungen würde ich auf 800€ kommen (wenn die Richterin Lust hat meinen Prozesskostenantrag zu gewähren). Lächerlich.
Es geht mir nicht um das Geld, es geht mir um das Prinzip.
Mein Vater muss doch auch für das was der gemacht hat, irgendwie belangt werden?!

Warum kann ein Abiturient, wenn er sich fest orientiert, danach noch eine Ausbildung und Studium machen, mit Unterhalt. Und ein Fachabiturient (der mit seiner schulischen Ausbildung nichts machen kann, und das auch macht, weil er vllt. später studieren möchte), danach eine richtige Ausbildung und ggf. Studium macht, ohne Unterhalt. Da stimmt doch etwas gesetzlich auch nicht finde ich?!

Jetzt werde ich bestraft mit den Kosten und mein ach so toller Vater
kann mit einem fetten Grinsen im Gesicht nach Hause gehen, wissen Sie wie toll dieses Gefühl ist, so derbe in den (entschuldige mich dafür) Arsch getreten zu werden, wobei man selber nichts Böses gemacht hat, sondern nur versucht hat mal langsam an seinen Unterhalt zu kommen.
Ich verstehe auch nicht, warum das auf die 1800€ fällt, wenn die außerhalb der Ausbildung entstanden sind, die er auch hätte zahlen können in der Zeit.

Ich weiß nicht, ob die Richterin einen sehr schlechten Tag hatte, jedenfalls war das nicht gerade schön.
In der nächsten Instanz trag ich dann auch wieder das "Prozesskostenrisiko" und ich kann mir das ist keinster Weise zurzeit leisten, da auch noch einen Rückschlag zu erlangen.

Ich finde meinen Fall ein sehr schönes juristisches Rätsel...
Vielleicht kann man mir trotzdem einen guten Rat geben. Und den brauche ich dringend!

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-- Editiert Sponken am 01.01.2013 17:54

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

deine Probleme mit deinem Vater, kannst du nicht über dieses Forum hier klären! Du bist so voller Emmotionen, dies musst du über kurz oder lang mit dir selbst und deinem Vater klären.

1.) Dein Vater muss im Rahmen der Erstausbildung Unterhalt zahlen - der Titel wurde dir ja zugebilligt! Und aufgrund deiner Fragestellung stehen hier die 1800,-€ auch gar nicht in Frage! Deine Vorwürfe gegen die GV mag ich hier nicht bestätigen, sie sind sehr subjektiv!

2.) Die Kosten für deine Zweitausbildung muss dein Vater nicht zahlen, außer er hätte es genehmigt.

Die Richterin hatte keinen schlechten Tag, sondern du eine verzerrte Vorstellung von Recht, verbunden mit dem Hass und der vermeintlichen Schuld auf deinen Vater!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abnend!

Ich kann mich den Ausführungen von CBW und diesem hier...

quote:
Trotzdem, war die Richterin der Ansicht, dass ICH alles falsch gemacht hätte:


...nur anschließen. Du hast wirklich alles falsch gemacht.

Wenn Du eine Ausbildung mit "integrierter" Fachhochschulreife machst, musst Du, um in der weiterführenden Ausbildung Anspruch auf Unterhalt zu haben, dieses vorher mit den unterhaltspflichtigen Eltern absprechen.

Wenn Du Unterhalt begehrst, dann musst Du auch relevante Informationen zeitnah kommunizieren.

So etwas...

quote:
weil mein Ego zu groß war um ihm alles Preis zu geben, im nachhinein tat ich es trotzdem alles.


... ist da völlig deplatziert. Du wolltest etwas von Deinem Vater. Nämlich Unterhalt. Und wer etwas will, muss dafür etwas tun. Nämlich Infos liefern.

quote:
Nach Rechnungen würde ich auf 800€ kommen (wenn die Richterin Lust hat meinen Prozesskostenantrag zu gewähren).


PKV wird nur dann gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Das ist hier nicht gegeben. Daher wird PKV, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht gewährt werden.

Du wirst daher die gesamten Kosten des Verfahrens tragen müssen.

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sponken ,

Ich nehme an du bist bereits 18 Jahre (oder älter)?

Du hast eine eigene Wohnung.

Dein Unterhaltsbedarf beträgt pauschal 670€.(Stand 2012).

Anzurechnen sind das volle Kindergeld(bekommst du doch? )

sowie BAB + Azubi- Vergütung.

Ich denke hier werden 670€ überschritten,also kein

Unterhaltsanspruch.

Hast du auch eine Mutter?

quote:
Mein Vater wollte alles über meine Ausbildung, Abschluss etc. wissen, doch ich zögerte, weil mein Ego zu groß war um ihm alles Preis zu geben, im nachhinein tat ich es trotzdem alles.


Gut so, dein Vater hatte hier einen gesetzlichen Anspruch.

lg
edy





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