Vater verstorben, LHK zahlt immer noch Unterhalt

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Juelz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstorben, LHK zahlt immer noch Unterhalt

Hallo!

Im Juli des letzten Jahres ist mein Vater verstorben.

Die Unterhaltszahlungen, die irgendwann einmal eingeklagt wurden, hatte ich seit jeher immer monatlich von der LHK erhalten.

Ich habe den Anwalt, der sich damals um das Einklagen des Unterhalts gekümmert hatte, über den Tod meines Vaters informiert.
Da das Erbe definitiv verschuldet ist, habe ich dieses innerhalb der 6 Wochenfrist nach Kenntnis des Todes ausgeschlagen.

Nun schaue ich mir heute in Ruhe die Kontoauszüge des vergangenen Halbjahres an und muss feststellen, dass immer noch monatlich bis zum heutigen Tag von der LHK der übliche Unterhalt an mich ausgezahlt wurde.

Den zuständigen Anwalt kann ich z.Zt. nicht erreichen, deswegen suche ich hier Rat, da ich nun eventuelle Repressalien seitens der LHK fürchte.

Ist es meine Pflicht der LHK den Tod meines Vaters sofort nach Kenntnis zu melden?
Das hatte ich damals nicht getan. Wie gesagt, ich habe den zuständigen Anwalt über den Tod in Kenntnis gesetzt. Offensichtlich hat dieser es aber nicht zum Anlass genommen, die zuständige LHK zu informieren.

Ist es meine Pflicht der LHK nun zu melden, dass keine Unterhaltspflicht mehr besteht, weil der Pflichtige verstorben ist?
Ich gehe davon aus, dass ich dann den gezahlten Unterhalt der letzten Monate erstatten muss.
Könnten noch weitere Unannehmlichkeiten auf mich zukommen, z.B. Bußgeld oder Ähnliches?

Habe ich eventuell durch das reine Erhalten des Unterhalts durch die LHK das Erbe nun doch angetreten?
Wie gesagt, ich hatte es nach Kenntnis beim zuständigen Amtsgericht ausgeschlagen.

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 09:16:07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Mandat des Anwaltes war doch beendet. Also, schleunigst mitteilen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

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