Vater ums Erbe gebracht-Wirklich nichts zu machen?

7. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen89
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater ums Erbe gebracht-Wirklich nichts zu machen?

Ich habe eine Frage und versuche alles so verständlich wie möglich zu beschreiben.

Also folgendes: Meine Urgroßmutter wollte, als sie noch gelebt hat, dass mein Vater ihr Haus bekommt. Das hat sie immer wieder betont, viele Leute im Ort, wo meine Eltern leben, wissen auch, dass das ihr Wille war. Kurz vor ihrem Tod 1990 wollte sie das auch aufschreiben, worauf mein Vater aber gutgläubig verzichtet hat.

Um die Sache weiter zu erklären, muss ich etwas in der "Familiengeschichte" ausholen. Mein Vater wurde von seinen Eltern nie geliebt, wollte das aber nicht wahrhaben und hat sich jahrelang an etwas geklammert, das nicht da war. Wir alle mussten praktisch ein Verhältnis aufrecht erhalten, das niemals echt war. Man kann sagen, mein Vater war in der Hinsicht wie verblendet in seinem Wunschdenken und wollte nicht wahrhaben, was da wirklich passiert. Die Schwester meines Vaters wurde von den Eltern umso mehr geliebt, weshalb auch deren Kinder immer die einzig geliebten, bevorzugten Lieblings-Enkelkinder waren. Das absolut beste Enkelkind war immer meine so genannte Cousine.

Jedenfalls sind nach dem Tod meiner Urgroßmutter die Eltern meines Vaters in das Haus eingezogen, dass eigentlich mein Vater bekommen sollte, und haben auch noch dreist jahrelang eine Etage vermietet, woran sie natürlich einiges verdient haben. Dagegen hat mein Vater natürlich nie versucht, etwas zu unternehmen. Dann fing es schrittweise an. Zuerst ist die oben genannte Cousine mit ihrem Mann in die andere Etage des Hauses eingezogen, angeblich vermietet, was sicher nicht so war. Mein Vater hat nichts dagegen unternommen, das Schein-Verhältnis musste ja erhalten werden.

Dann kam vor ca. zwei Jahren die Krönung, wo auch mein Vater endlich aufgewacht ist. Seine Eltern haben ihm eröffnet, dass sie so sehr verarmt sind, dass sie ihr Haus verkaufen müssen. (Urlaube und neue Autos sind natürlich immer noch drin, die Verarmung muss also sehr weit fortgeschritten sein) Und wer ist rein zufällig die Käuferin des Hauses? Richtig, die besagte Cousine. Wir alle gehen mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon aus, dass da ein Kaufvertrag nur zum Schein gemacht wurde, und meine Cousine und ihr Mann in Wirklichkeit keinen Cent für das Haus bezahlen mussten/müssen. Sondern, dass sie auf diese Weise nicht nur meinen Vater auf extrem hinterhältige Weise um sein Erbe gebracht haben, sondern auch noch geschickt die Steuer auf Erbschaft umgehen. Mein Vater und wir alle haben an dem Tag, als diese Mitteilung kam, endgültig den Kontakt mit seinen Eltern und den anderen Beteiligten abgebrochen.

Erstmal vorweg, ich kenne mich in solchen Fragen überhaupt nicht aus. Meine Eltern und einige andere sind aber der Meinung, dass sie hier eine Art Gesetzeslücke genutzt haben, wogegen man nichts unternehmen kann. Es wäre angeblich egal, ob die Summe, die in einem Kaufvertrag beim Notar festgelegt wurde, hinterher auch wirklich bezahlt wird. Und so könnte man eben auch noch die Erbschaftssteuer umgehen. Also ich verstehe das nicht so ganz. Ist ein Vertrag, der praktisch nur zum Schein geschlossen wurde, nicht eigentlich Betrug? Ich meine, da könnte man ja alles mögliche vertraglich festlegen und beglaubigen lassen, was dann gar nicht passiert. Das kann doch nicht wirklich erlaubt sein, oder doch?

Gibt es also irgendeine Möglichkeit für meinen Vater, rechtlich gegen dieses (auch menschlich) ekelhafte Verhalten vorzugehen? Müsste nicht etwas passieren, wenn man einen Tipp gibt, dass man den begründeten Verdacht hat, dass da ein Vertrag nur zum Schein geschlossen wurde? Wie sieht das insgesamt rechtlich aus? Hat mein Vater irgendwelche Möglichkeiten? Oder MUSS er sich das tatsächlich gefallen lassen?

-- Editiert Sternchen89 am 07.09.2013 12:33

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Kurz vor ihrem Tod 1990 wollte sie das auch aufschreiben, worauf mein Vater aber gutgläubig verzichtet hat.
Was sie mündlich geäußert hat, spielt keine Rolle.

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und dein Vater hat keinerlei Ansprüche.

Sondern, dass sie auf diese Weise nicht nur meinen Vater auf extrem hinterhältige Weise um sein Erbe gebracht haben, sondern auch noch geschickt die Steuer auf Erbschaft umgehen.
Da deinem Vater nix vom Erbe zusteht, kann er auch nicht um sein "Erbe" gebracht worden sein.

Wenn dein Großvater/Großmutter (gesetzlicher)Erbe deiner Urgroßmutter ist, kann diese(r)mit ihrem Erbe tun und lassen was er/sie will - verkaufen, verschenken, alles möglich.

Und so könnte man eben auch noch die Erbschaftssteuer umgehen.
Bei einem Verkauf entsteht ggf. Grunderbsteuer und keine Erbschaftsteuer.

Ist ein Vertrag, der praktisch nur zum Schein geschlossen wurde, nicht eigentlich Betrug?
Wer wurde denn betrogen?

Gibt es also irgendeine Möglichkeit für meinen Vater, rechtlich gegen dieses (auch menschlich) ekelhafte Verhalten vorzugehen?
Nein.

Wie sieht das insgesamt rechtlich aus?
Dein Vater hat keinerlei Ansprüche.

Hat mein Vater irgendwelche Möglichkeiten?
Nein.

Oder MUSS er sich das tatsächlich gefallen lassen?
Ja.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sternchen89
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Sondern, dass sie auf diese Weise nicht nur meinen Vater auf extrem hinterhältige Weise um sein Erbe gebracht haben, sondern auch noch geschickt die Steuer auf Erbschaft umgehen.
Da deinem Vater nix vom Erbe zusteht, kann er auch nicht um sein "Erbe" gebracht worden sein


Er ist ja schon dadurch "um sein Erbe gebracht worden", dass seine Eltern in das Haus eingezogen sind, obwohl sie genau gewusst haben, dass es der letzte Wille meiner Uroma war, dass es mein Vater bekommt. Also denke ich, so oder so kann man das so sagen.

quote:
Ist ein Vertrag, der praktisch nur zum Schein geschlossen wurde, nicht eigentlich Betrug?
Wer wurde denn betrogen?


Auch wenn es nicht direkt Betrug ist, werden immerhin offiziell falsche Tatsachen vorgetäuscht.

quote:
Gibt es also irgendeine Möglichkeit für meinen Vater, rechtlich gegen dieses (auch menschlich) ekelhafte Verhalten vorzugehen?
Nein


Kommentar am Rand: Natürlich ist wohl "kein Gesetz gewachsen" gegen den unnatürlichen Zustand, dass Eltern ihr eigenes Kind nicht lieben. Leider.
Am Ende geht es bei allem ja auch darum, dass mein Vater absolut NICHTS von ihnen bekommen soll.

quote:
Wie sieht das insgesamt rechtlich aus?
Dein Vater hat keinerlei Ansprüche.


Und wie sieht das aus mit dem Anspruch auf seinen Pflichtteil? Der müsste doch bestehen. Er überlegt nämlich, wenigstens den Pflichtteil einzuklagen.

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Urgroßmutter hatte an Großeltern geerbt;
Großeltern stellen sich arm und haben die Erbschaft verkauft, quasi "verbraucht".
Es bleibt dadurch keine Erbschaft, somit auch kein Pflichtteil mehr übrig.

Ob der Vater das Versteckspiel nachweisen kann ?

Was ist der Grund dass der Vater von Großeltern ungeliebt wird ?

-- Editiert icecycle am 08.09.2013 10:51

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Er ist ja schon dadurch "um sein Erbe gebracht worden", dass seine Eltern in das Haus eingezogen sind, obwohl sie genau gewusst haben, dass es der letzte Wille meiner Uroma war, dass es mein Vater bekommt.
Rein rechtlich gesehen, ist das aber nicht der Fall.

Also denke ich, so oder so kann man das so sagen.
Das siehst du falsch.

Kommentar am Rand: Natürlich ist wohl "kein Gesetz gewachsen" ...
Eben ... in diesem Forum geht es um die rechtliche Beurteilung und nicht um Moral.

Am Ende geht es bei allem ja auch darum, dass mein Vater absolut NICHTS von ihnen bekommen soll.
Auch das ist ihr gutes Recht, es gibt keine Verpflichtung, ein Erbe zu hinterlassen.

Und wie sieht das aus mit dem Anspruch auf seinen Pflichtteil? Der müsste doch bestehen. Er überlegt nämlich, wenigstens den Pflichtteil einzuklagen.
Dein Vater hat keinen Pflichtteilsanspruch auf den Tod seiner Großmutter. Den haben nur Eltern und Kinder.
Welche Ansprüche dein Vater nach dem Tod seiner Eltern hat, steht noch in den Sternen. Erst dann spielt es eine Rolle, was mit dem Geld aus dem Verkauf passiert ist.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Erben_und_Vererben.pdf?__blob=publicationFile



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#5
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Sternchen,

das Problem ist, dass dein Vater gegenüber dem Erbe seiner Oma keinen Pflichtteilsanspruch hat. Gesetzliche Erben sind vorrangig die Kinder seiner Großmutter, also einer seiner Eltern.
Einen Anspruch hätte dein Vater also nur, wenn es ein Testament (letzter Wille) deiner Uroma gäbe, in dem dein Vater begünstigt wird. An ein Testament werden hohe Ansprüche gestellt, so muss es in aller Regel u.a. schriftlich verfasst sein.
Dass dein Vater hierauf verzichtet hat, ist leider nicht mehr zu ändern.

Kurz:
Unter den gegebenen Umständen hat dein Vater m.E keinen rechtlichen Anspruch auf das Haus.

Ich würde mich an eurer Stelle fragen, ob es die Zeit, den Ärger und das Geld für ein Gerichtsverfahren wirklich wert ist.

Natürlich ist es schlimm, was seine Eltern mit deinem Vater gemacht haben, mal ganz allgemein, ohne jegliche Hintergründe zu kennen.
Aber verwechsle nicht Moral mit Recht. Nicht alles, was moralisch verwerflich ist, kann auch rechtlich belangt werden.

Grüße

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"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

zwischen dem was Moral ist und dem was Recht ist, kann ein großer Unterschied sein.

Die Urgroßmutter war recht naiv, wenn Sie wirklich meinte, Ihre Kinder würden freiwillig das Haus dem Enkel überlassen. Zumal diese sich ja gar nicht grün waren.

Und wenn die Eltern das nun verprassen, ist nichts zu machen.

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"Chylla"

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#7
 Von 
Sternchen89
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Was ist der Grund dass der Vater von Großeltern ungeliebt wird ?


Kurz gesagt: weil er ungewollt war. Seine Mutter hat ihn mit 16 Jahren bekommen, was damals ja auch noch anders angesehen wurde als heute. Deshalb ist er auch bei meiner Uroma, also seiner Großmutter, aufgewachsen. Zu seinen Eltern gab es nie ein Verhältnis, zu seiner Großmutter aber ein sehr gutes. Und die wollte eben, dass ER mal ihr Haus bekommt.

quote:
Welche Ansprüche dein Vater nach dem Tod seiner Eltern hat, steht noch in den Sternen. Erst dann spielt es eine Rolle, was mit dem Geld aus dem Verkauf passiert ist


Zu 99,9 Prozent gibt es ja kein Geld aus dem "Verkauf", weil das ganze eine als Verkauf getarnte Schenkung ist. Sie wollen eben die Erbschaftssteuer und auch die Schenkungssteuer umgehen, die, soweit ich mich da auskenne, ja bei einer Schenkung anfallen würde.

quote:
Ob der Vater das Versteckspiel nachweisen kann ?


Ich weiß nicht. Evtl. mit hilfe der Bank?

Es ist meiner Meinung nach ein Betrug am Staat, wenn eine Schenkung offiziell als Verkauf getarnt wird. Immerhin entgeht dem Staat dadurch die Schenkungssteuer, also eine nicht kleine Summe Geld, obwohl es in Wirklichkeit eine Schenkung ist. Und am Ende ja auch die Erbschaftssteuer, weil es eben offiziell ein Verkauf ist.

Ich meinte wegen dem Plichtteil, ob er einen Anspruch auf einen Pflichtteil von seinen Eltern hat, nicht von seiner Oma. Wenn dann nichts mehr da ist, wovon er auch ausgeht, ist das die andere Sache. Aber er denkt darüber nach, es zumindest zu versuchen und ihnen in ihrem Vorhaben Steine in den Weg zu legen. Ob es ihm die Zeit und das Geld wert ist, muss er ganz allein entscheiden.

quote:
Aber verwechsle nicht Moral mit Recht. Nicht alles, was moralisch verwerflich ist, kann auch rechtlich belangt werden.


Die Erfahrung musste ich selbst leider auch schon in einem anderen Fall machen. Traurig, aber wahr.






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""

-- Editiert Sternchen89 am 08.09.2013 20:18

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
ein Betrug am Staat, wenn eine Schenkung offiziell als Verkauf getarnt wird. Immerhin entgeht dem Staat dadurch die Schenkungssteuer, also eine nicht kleine Summe Geld, obwohl es in Wirklichkeit eine Schenkung ist.

Darauf kann man das Finanzamt hinweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Immerhin entgeht dem Staat dadurch die Schenkungssteuer, also eine nicht kleine Summe Geld, obwohl es in Wirklichkeit eine Schenkung ist.
Kinder haben einen Freibetrag vonn EUR 400.000,--, so dass fraglich ist, ob überhaupt Schenkungssteuer anfallen würde.


Und am Ende ja auch die Erbschaftssteuer, weil es eben offiziell ein Verkauf ist.
Erbschaftssteuer fällt nur an, wenn jemand verstorben ist.

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" "

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#10
 Von 
Rechtsmaus410
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Merkt keiner von euch, dass da tatsächlich auch aus juristischer Sicht was verschleiert wird?

Frage an die Juristen unter uns:

Mit dem Scheinverkauf wird ein vorgezogenes Erbe verschleiert. Anstatt das Erbe unter beiden Kindern nach den gesetzlichen Anteilen aufzuteilen, wird mit einem der beiden Kindern ein Scheinvertrag geschlossen.

Richtig oder falsch?

Mit diesem Scheinvertrag liegt juristisch Betrug vor, denn der Scheinvertrag verschleiert den finanziellen Schaden eines der beiden Kinder. Betrug ist eine Straftat. Damit müsste neben der privatrechtlichen Klage sogar eine Strafanzeige möglich sein.

Im Straffall würde dann aufgedeckt, dass kein Geld floss. Das Bankgeheimnis ist abgeschafft, der Paragraph der Abgabenordnung ersatzlos gestrichen. Damit können in einem Strafprozess wegen Betrugs schlicht die Kontoumsätze von Eltern und Schwester überprüft werden.

Nach dieser strafrechtlichen Aufdeckung ist die privatrechtliche Klage einfach durchzuführen.

Richtig oder falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Merkst Du nicht, dass die Anfrage 4 Jahre alt ist?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Auch wenn Du unnötig ein 4 Jahre altes Thema wieder aufgewärmt hast:

Zitat:
Mit dem Scheinverkauf wird ein vorgezogenes Erbe verschleiert. Anstatt das Erbe unter beiden Kindern nach den gesetzlichen Anteilen aufzuteilen, wird mit einem der beiden Kindern ein Scheinvertrag geschlossen.


Wenn es denn ein Scheinverkauf war, ist das richtig. Dass es ein Scheinverkauf war ist lediglich eine Vermutung des Fragestellers.

Zitat:
Mit diesem Scheinvertrag liegt juristisch Betrug vor, denn der Scheinvertrag verschleiert den finanziellen Schaden eines der beiden Kinder.


Welchen Schaden? Die Eltern hätten das Haus auch der Cousine schenken können. Daraus wären auch keine Ansprüche für den Vater entstanden

Zitat:
Richtig oder falsch?


Falsch, es bleibt dabei, dass kein Betrug vorliegt und dass der Vater auch keine Ansprüche hat.

Aber:
Zitat:
Kinder haben einen Freibetrag von EUR 400.000,--, so dass fraglich ist, ob überhaupt Schenkungssteuer anfallen würde.

Das Haus ist aber offenbar an die Enkelin übertragen worden und die hat nur einen Freibetrag in Höhe von 200.000€. Viele Häuser jedenfalls außerhalb von Ballungsräumen erreichen diesen Wert aber auch nicht.

Zitat:
Seine Eltern haben ihm eröffnet, dass sie so sehr verarmt sind, dass sie ihr Haus verkaufen müssen. (Urlaube und neue Autos sind natürlich immer noch drin, die Verarmung muss also sehr weit fortgeschritten sein)


Und ob die Eltern sich ggf. finanzielle Mittel beschaffen wollten, um sich weiter Urlaub und neue Autos leisten zu können ist auch nicht ganz klar. Strafrechtlich würde es hier nicht mehr als eine unbewiesene Vermutung geben. Selbst wenn Betrug vorliegen würde, reichen die Anhaltspunkte wohl nicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Häuser/Grundstücke werden per Notarvertrag verkauft. Das allein schließt schon einen ungültigen (Schein)vertrag aus.

Die vereinbarte Summe geht ausschließlich die Vertragsparteien etwas an. Selbst ein weit unter Wert Verkauf hätte dem Vater also keine Rechte eingeräumt.

Eine juristische Angreifbarkeit ist hier nicht zu erkennen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Häuser/Grundstücke werden per Notarvertrag verkauft. Das allein schließt schon einen ungültigen (Schein)vertrag aus.


Dein Vertrauen in die deutschen Notar ehrt Dich, jedoch kann auch ein Notar einen Scheinvertrag nicht ausschließen.

Zitat:
Die vereinbarte Summe geht ausschließlich die Vertragsparteien etwas an.


Das ist sicherlich richtig. Wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde und darin die Zahlung einer Summe X vereinbart wurde, dann muss die Summe X auch tatsächlich bezahlt werden. Sollte die Summe X nicht bezahlt werden, und der Verkäufer dem Notar den Erhalt der Summe aber dennoch bestätigt haben, dann handelt es sich um einen Scheinvertrag. Tatsächlich war das nämlich kein Kauf, sondern eine Schenkung. Der Notar bemerkt das nicht.

Das alles sind aber unbelegte Vermutungen des Fragestellers. Etwas mehr als nur sein Bauchgefühl müsste er schon vorbringen können um etwas zu erreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat:
Anstatt das Erbe unter beiden Kindern nach den gesetzlichen Anteilen aufzuteilen, wird mit einem der beiden Kindern ein Scheinvertrag geschlossen.


Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der das Erbe aufzuteilen wäre. Zu Lebzeiten können die Erblasser tun und lassen, was sie wollen. Erst im Sterbefall greifen, ggf., gesetzliche Regelungen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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