Vater in Elternzeit, Unterhalt für die "alten Ki..

29. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
marietheres
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 9x hilfreich)
Vater in Elternzeit, Unterhalt für die "alten Ki..

Wenn ein Vater in Elternzeit gehen möchte und dann eben statt 2200,- nur noch ein Einkommen von ca. 1400,-€ (Elterngeld) hat, wie wird denn dann der Unterhalt für die 2 "alten Kinder" berechnet? Oder darf er das garnicht, weil er dann nicht mehr in der Lage ist, den Mindestunterhalt für die beiden zu zahlen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Er darf schon in Elternzeit gehen, aber er muss für die großen Kinder weiterhin sorgen. Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn alle drei Kinder dieselben Eltern haben, was hier ja wohl nicht der Fall ist.

wirdwerden

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12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Gibt es dazu schon bekannte Fälle? Würde mich mal interessieren, ob sie einen Vater aus der Elternzeit nehmen weil er für die "alten" Kinder nicht mehr sorgen kann...

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12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Da wird der Vater nicht aus der Elternzeit genommen,
sondern so behandelt, als hätte er immer noch das Erwerbseinkommen.
Unterhaltspflichtige unterliegen einer besonderen Pflicht für den Unterhalt zu sorgen.
Stichworte dazu: Pfändbarer Taschengeldanspruch (bedeutet, dass Du mittelbar für den Unterhalt herangezogen wirst) und Pflicht, einen Nebenjob anzumehmen.

Im übrigen leuchtet mir nicht ein, warum man sich mit Absicht so schlecht stellen sollte.
Wenn ich das aus dem anderen Posting recht erinnere,
gehst Du zurzeit wegen der Schwangerschaft gar nicht arbeiten.
Wenn dann der einzige Verdiener in Elternzeit geht, ergibt das keinen Sinn.
Stell Dich mal drauf ein, dass Du so gestellt wirst, als hättet ihr immer noch das höhere Einkommen.

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"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Da wird der Vater nicht aus der Elternzeit genommen,
sondern so behandelt, als hätte er immer noch das Erwerbseinkommen.
Unterhaltspflichtige unterliegen einer besonderen Pflicht für den Unterhalt zu sorgen.
Stichworte dazu: Pfändbarer Taschengeldanspruch (bedeutet, dass Du mittelbar für den Unterhalt herangezogen wirst) und Pflicht, einen Nebenjob anzumehmen.

Im übrigen leuchtet mir nicht ein, warum man sich mit Absicht so schlecht stellen sollte.
Wenn ich das aus dem anderen Posting recht erinnere,
gehst Du zurzeit wegen der Schwangerschaft gar nicht arbeiten.
Wenn dann der einzige Verdiener in Elternzeit geht, ergibt das keinen Sinn.
Stell Dich mal drauf ein, dass Du so gestellt wirst, als hättet ihr immer noch das höhere Einkommen.

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"Lukas 7,23"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Frage mal die Suchmaschine deines vertraues nach "Hausmannrechtsprechung".
So ganz allein ist der Vater mit seiner Idee ja auch nicht ...

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn ein Vater in Elternzeit gehen möchte und dann eben statt 2200,- nur noch ein Einkommen von ca. 1400,-€ (Elterngeld) hat, wie wird denn dann der Unterhalt für die 2 "alten Kinder" berechnet?


Wie bisher. Der Vater wird so behandelt, als dass er die 2200€ weiter verdient.
Oder aber man kürzt den Selbstbehalt, schließlich kann die *neue* Mutter arbeiten gehen, den Lebensunterhalt des Mannes sicherstellen, wenn der Vater in Elternzeit geht.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
marietheres
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 9x hilfreich)

Es ging einzig und allein darum, das der Vater etwas von seinem Kind haben wollte. Darum diese Fragen.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Dann geht eben die Partnerin mehr arbeiten.
Die Unterhaltspflicht reduziert sich nicht, weil sich Pflichtige nun in seiner Vaterrolle verwirklichen möchte.

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"Lukas 7,23"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo marietheres ,

Das wäre ja ein großer Vorteil gegenüber Eltern die keinen
KU leisten müssen.

Gehen diese in Elternzeit, reduziert sich das Einkommen.

Bei euch würde das EK gleich bleiben, nur ein anderer müsste
dafür bezahlen (die Kinder).

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

2x Hilfreiche Antwort

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