Vater gestorben - Kinder Anspruch auf Pflichtteil?

6. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Josielein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater gestorben - Kinder Anspruch auf Pflichtteil?

Hallo,
mein Mann hat sich vor etwas mehr als 3 Jahren das Leben genommen. Ich habe mit ihm 2 Mädchen im Alter von jetzt 11 und 15 Jahren. Nun wurde ich von einem Bekannten gefragt, ob ich für meine beiden Mädchen den Pflichtteil meines Mannes beantragt hätte. Da das Verhältnis zu meinen Ex-Schwiegereltern seit dem Tod meines Mannes eher bescheiden ausfällt und sie nur noch sporatischen Kontakt zu ihren Enkelinnen halten, mache ich mir nun Gedanken, ob ich diesen Schritt in Angriff nehmen soll. Ich hätte gerne gewusst, ob meine Kinder überhaupt irgendeinen Anspruch auf das Vermögen ihrer Großeltern haben. Mein Mann hat noch 2 Schwestern, von denen ich weiß, dass sie bereits zu Lebzeiten meines Mannes "ausbezahlt" wurden. Meine Schwiegereltern waren Bauern und sind durch Bauland-Verkauf zu einem gewissen Vermögen gekommen. Dadurch konnten sie sich ein Doppelhaus bauen, wobei die eine Schwester meines Mannes die eine Hälfte bekommen hat (auch schon im Grundbuch eingetragen) und die andere Schwester hat 40.000 DM in bar erhalten. Mein Mann hatte nichts bekommen, ihm wurde nur immer gesagt, dass er einmal den ganzen Bauernhof, Felder, Wiesen u. Wälder bekommen sollte. Bis zu seinem Tode wurde aber in diese Richtung überhaupt nichts geregelt. Durch die Frage meines Bekannten, mache ich mir nun Gedanken, ob meinen Kindern nicht doch etwas zusteht bzw. mache ich mir Sorgen, dass ich vielleicht eine Frist versäume, worauf ihr Anspruch verfällt. Sorgen machen mir auch meine Gewissensbisse. Ich bin eigentlich ein friedvoller Mensch und mir ist bewusst, das wenn ich irgendwas amtliches in die Wege leite, meine Ex-Schwiegereltern wahrscheinlich noch mehr Wut auf mich bekommen, wovon sie unbegründeterweise schon genug haben. Ich mache mir im Moment aber immer wieder klar, dass ich als Mutter vielleicht sogar dazu verpflichtet bin. Denn ich mache das ja nicht für mich, sondern für meine Kinder. Wir haben es so schon schwer genug und das nicht nur finanziell.
Kann mir jemand einen Rat geben, was ich für Möglichkeiten habe bzw. wie ich für alle Beteiligten am gescheitesten vorgehen soll/kann ??? Vielen Dank!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16837x hilfreich)

Es gibt keinen Erbanspruch, ohne, dass derjenige, gegen den man den Anspruch erhebt, verstorben ist.

Du kannst also keinen Pflichtteilsanspruch im Namen Deiner Kinder gegen Deine Schwiegereltern geltend machen, wenn diese noch leben. Bei so einem Ansinnen wären Deine Schwiegereltern zurecht wütend auf Dich.

Eine Frist in dieser Beziehung beginnt auch erst zu laufen, wenn wenigstens ein Elterteil Deines Mannes verstirbt.

Erbrechtlich treten die beiden Kinder gegenüber den Schwiegeraletern an die Stelle Deines Mannes. Wenn Dein Mann also noch 2 Geschwister hat, dann hätte er nach dem Tod beider Eltern Anspruch auf 1/3 des Nachlasses gehabt. Die Kinder haben jetzt also einen Anspruch auf je 1/6. Sollten sie per Testament enterbt worden sein, dann haben sie noch einen Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 1/12 (Hälfte des gesetzlichen Erbteils).

Aber wie gesagt, zu Lebzeiten der Schwiegereltern kann man nichts geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

aber in bezug auf ihren verstorbenen vater hätten die kinder etwas bekommen müssen. da waren/sind sie erbberechtigt oder sehe ich das falsch?

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16837x hilfreich)

@Úedipus
Das ist richtig. Vielleicht war das auch von dem Bekannten gemeint.

Den Pflichtteil müssten die Kinder dann aber von der Mutter, also der Fragestellerin, einfordern (!?).

Ich gehe aber einfach davon aus, dass gar kein Testament vorhanden war, so dass die Mutter zu 1/2 und die beiden Kinder zu je 1/4 zu Erben geworden sind. Die Frage nach dem Pflichtteil stellt sich dann gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

habe jetzt alles verstanden, danke

danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Josielein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Ich wollte nur noch mal anmerken, dass es nicht um das Erbe meines verstorbenen Mannes an unsere Kinder geht. Das ist in der Tat so geregelt, dass die Hälfte meines Mannes unter uns dreien (Ehefrau Frau + 2 Kinder) "aufgeteilt" worden ist. Mir geht es ganz alleine darum, ob der Erbanspruch meines Mannes an seine Eltern "automatisch" an unsere Kinder "weitervererbt" wird. Mein Bekannter meinte, dass ich diesen Erbanspruch mittels Notar "beantragen" müsste (wo auch immer), sonst bekommen meine Kinder garnichts. Meine Schwiegereltern leben noch und ich weiß aus sicherer Quelle das Teile des Vermögens an die zwei Schwestern meines Mannes "überschrieben" oder "verschenkt" worden sind. Mein Mann aber bis zu seinem Tod "leer" ausging. Ich will nur keine Frist versäumen. Habe ich das dann richtig verstanden, dass ich im moment noch garnichts machen muß/kann/darf, da meine Kinder "automatisch" als "Nachfolge-Erben" für meinen Mann eintreten, wenn ein Teil von meinen Schwiegereltern stirbt? Boooooah...ist das alles kompliziert, aber ich glaube ich komme nicht umhin, mir darüber Gedanken zu machen. Entschuldigt bitte meine Wortwahl aber ich kenn mich in der "Rechtssprache" nicht so aus. Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.106 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen