VOB Gewährleistung

13. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)
VOB Gewährleistung

Hallo,
folgender Fall :
Bauvertrag (VOB) abgeschlossen über umfangreiche Arbeiten -
Bäder renovieren, Trockenbauwände setzen usw.
Gewährleistung vereinbart : 5 Jahre.

Nach 3 Jahren sind einige Fliesen in einem Bad lose. Die Reparatur wird erledigt.

Kann nun die Gewährleistung um weitere 5 Jahre verlängert werden ?
Für den gesamten Bauvertrag ???

Gruss Vienna

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, eine Gewärleistung verlängert nicht die Gewährleistungsdauer, egal ob nach VOB oder BGB.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo Ikarus,
vielen Dank für die Antwort.

Was ist mit :
VOB/B §13, 5 (1) Satz 2 ......??

Gruss Vienna

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

da steht:
"nach abnahme der mängelbeseitigungsleistung beginnt für diese leistung die regelfrist der nummer 4, wenn nichts anderes vereinbart ist"

heißt:
wenn das reperierte innerhalb von zwei jahren kaputt geht, muss der mangel wieder behoben werden vom handwerker.

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Gruss Vienna

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Judy100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo
Gewährleistungsfrist abgelaufen vor 4 Monaten.Habe Gewährleistungssumme von 5% zurückgefordert. Jezt soll ich noch irgendwelche Mängel beseitigen. Hatte bis zur zurückforderung von keinen Mängeln gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wenn bis Ablauf der Gewährleistungsfrist keine Mängel angezeigt wurden, bist du raus aus der Sache.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Judy100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke
Steht das auch irgendwo, das man sich darauf berufen kann

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

z. B. VOB/B § 13 oder auch BGB §631 ff

Wenn ein Mangel arglistig ist, verlängert sich die Gewährleistung (gilt seit 2002) auf 30 Jahre.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

genau diese Passage in genau die Richtung hat doch unser

*Überflieger* >> hanibal2102@web.de

total befremdlich bestritten.

Doch sehr schön, dass andere Teilnehmer auch korrektes Wissen als Beitrag schreiben.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wo hat Hanibal2102@web.de das bestritten und in welchem Zusammenhang? Ich habe den Beitrag nicht gefunden...

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
berti3011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
Folgender Fall.
Treppe ca. 6 Monate alt.
Ein Handwerker beschädigt diese bei einem Sturz.
Dessen Versicherung will diese Macken( Quetschungen, Einschnitte im Holz)durch einen Anderen Handwerker beseitigen lassen.

Aber wie ist das dann mit der gewährleistung die mein treppenbauer mir gibt.
Besteht dann noch die Gewährleistung ob wohl jemand anderes da " reingefuscht" hat?
Für eine Info wäre ich dankbar.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Der Treppenbauer kann, wenn jemand anders an der Treppe "rumpfuscht", seine Gewährleistung teilweise verweigern. Deswegen würde ich auch nicht andere Handwerker daran lassen. Bei uns wurde die am Tag vorher eingebaute Holztreppe durch einen Wasserschaden beschädigt. Der Schadensverursacher bzw. seine Versicherung wollte ebenfalls eine andere Firma den Schaden begutachten lassen. Das habe ich soweit auch zugelassen, denn damit haben sie ja noch keine Zustimmung zur Sanierung. Die Firma hat aber selbst erklärt, die Treppe evtl. nicht genau so wieder herstellen zu können (Farbunterschiede etc.) Also haben sie die Sanierung seriöserweise verweigert.

Also: Wenn es irgendwie geht, würde ich keine andere Firma den Schaden beseitigen lassen. Notfalls nochmal wirklich sicheren Rechtsrat einholen!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
berti3011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke fridolin501,
ich denke damit kann ich anfangen um mit der versicherung noch mal zu sprechen

1x Hilfreiche Antwort

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