Hallo,
folgender Fall :
Bauvertrag (VOB) abgeschlossen über umfangreiche Arbeiten -
Bäder renovieren, Trockenbauwände setzen usw.
Gewährleistung vereinbart : 5 Jahre.
Nach 3 Jahren sind einige Fliesen in einem Bad lose. Die Reparatur wird erledigt.
Kann nun die Gewährleistung um weitere 5 Jahre verlängert werden ?
Für den gesamten Bauvertrag ???
Gruss Vienna
VOB Gewährleistung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Nein, eine Gewärleistung verlängert nicht die Gewährleistungsdauer, egal ob nach VOB oder BGB.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Hallo Ikarus,
vielen Dank für die Antwort.
Was ist mit :
VOB/B §13, 5 (1) Satz 2 ......??
Gruss Vienna
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
da steht:
"nach abnahme der mängelbeseitigungsleistung beginnt für diese leistung die regelfrist der nummer 4, wenn nichts anderes vereinbart ist"
heißt:
wenn das reperierte innerhalb von zwei jahren kaputt geht, muss der mangel wieder behoben werden vom handwerker.
mfg
Vielen Dank für die Antworten.
Gruss Vienna
Hallo
Gewährleistungsfrist abgelaufen vor 4 Monaten.Habe Gewährleistungssumme von 5% zurückgefordert. Jezt soll ich noch irgendwelche Mängel beseitigen. Hatte bis zur zurückforderung von keinen Mängeln gehört.
Wenn bis Ablauf der Gewährleistungsfrist keine Mängel angezeigt wurden, bist du raus aus der Sache.
Danke
Steht das auch irgendwo, das man sich darauf berufen kann
z. B. VOB/B § 13
oder auch BGB §631 ff
Wenn ein Mangel arglistig ist, verlängert sich die Gewährleistung (gilt seit 2002) auf 30 Jahre.
Hallo,
genau diese Passage in genau die Richtung hat doch unser
*Überflieger* >> hanibal2102@web.de
total befremdlich bestritten.
Doch sehr schön, dass andere Teilnehmer auch korrektes Wissen als Beitrag schreiben.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Wo hat Hanibal2102@web.de das bestritten und in welchem Zusammenhang? Ich habe den Beitrag nicht gefunden...
Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
Folgender Fall.
Treppe ca. 6 Monate alt.
Ein Handwerker beschädigt diese bei einem Sturz.
Dessen Versicherung will diese Macken( Quetschungen, Einschnitte im Holz)durch einen Anderen Handwerker beseitigen lassen.
Aber wie ist das dann mit der gewährleistung die mein treppenbauer mir gibt.
Besteht dann noch die Gewährleistung ob wohl jemand anderes da " reingefuscht" hat?
Für eine Info wäre ich dankbar.
Der Treppenbauer kann, wenn jemand anders an der Treppe "rumpfuscht", seine Gewährleistung teilweise verweigern. Deswegen würde ich auch nicht andere Handwerker daran lassen. Bei uns wurde die am Tag vorher eingebaute Holztreppe durch einen Wasserschaden beschädigt. Der Schadensverursacher bzw. seine Versicherung wollte ebenfalls eine andere Firma den Schaden begutachten lassen. Das habe ich soweit auch zugelassen, denn damit haben sie ja noch keine Zustimmung zur Sanierung. Die Firma hat aber selbst erklärt, die Treppe evtl. nicht genau so wieder herstellen zu können (Farbunterschiede etc.) Also haben sie die Sanierung seriöserweise verweigert.
Also: Wenn es irgendwie geht, würde ich keine andere Firma den Schaden beseitigen lassen. Notfalls nochmal wirklich sicheren Rechtsrat einholen!
Danke fridolin501,
ich denke damit kann ich anfangen um mit der versicherung noch mal zu sprechen
Und jetzt?
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