Hallo!
Ich habe das Forum durchstöbert, aber nichts in der Art gefunden. Deshalb meine Frage:
Wie ist die Lage:
In einem Sitzungsprotokoll gibt der Richter an, er würde einen Vergleich von XXXX Euro vorschlagen. Die Beklagte lehnt ab. Dann gibts ein Urteil: Klageabweisung.
Kann man (neben anderen Punkten) im Rechtsmittel auf eine Art Vertrauensschutz hoffen? Es gab während zwischen Protokoll und Urteil auch keine Sachvorträge ö.ä. mehr.... Durfte man darauf vertrauen, dass ein Urteil sich halbwegs im Rahmen des vorgeschlagenen Vergleichs befindet?
Schon mal vielen Dank für die Antworten!
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Urteil widerspricht Protokoll
12. März 2015
Thema abonnieren
Frage vom 12. März 2015 | 11:04
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 8x hilfreich)
Urteil widerspricht Protokoll
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#1
Antwort vom 12. März 2015 | 12:21
Von
Status: Weiser (16472 Beiträge, 9287x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Durfte man darauf vertrauen, dass ein Urteil sich halbwegs im Rahmen des vorgeschlagenen Vergleichs befindet? <hr size=1 noshade>
Nein.
Ein Vergleichsvorschlag entfaltet keine Bindungswirkung.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
#2
Antwort vom 12. März 2015 | 15:11
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Der Richter ist ja in jeder Lage der Verfahrens verpflichtet auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Diese gütliche Einigung wird bei Zahlungsklagen immer die Zahlung eines Betrages X vorsehen, auch wenn er beabsichtigt die Klage abzuweisen, wenn man sich nicht einigt. Anders könnte sonst auch gar kein Vergleich vorgeschlagen werden, weil dieser immer gegenseitiges nachgeben erfordert.
Einen feststehenden Grundsatz, dass der Richter nur das vorschlagen darf, was bei einem Urteil hinterher rauskommen würde, gibt es nicht und hätte auch nichts mehr mit Vergleich zu tun.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. März 2015 | 21:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119585 Beiträge, 39746x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>In einem Sitzungsprotokoll gibt der Richter an, er würde einen Vergleich von XXXX Euro vorschlagen. <hr size=1 noshade>
vorschlagen:
anbieten, ans Herz legen, ein Angebot/einen Vorschlag machen, ein Angebot/einen Vorschlag unterbreiten, empfehlen, herantragen, nahelegen, raten, vorbringen, zur Diskussion stellen
Quelle: http://www.duden.de
Also absolut unverbindlich, wenn es keine Annahme seitens der Parteien gibt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#4
Antwort vom 17. März 2015 | 19:55
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 8x hilfreich)
Vielen Dank für eure Antworten!
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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