Urteil widerspricht Protokoll

12. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
lemibi
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
Urteil widerspricht Protokoll

Hallo!

Ich habe das Forum durchstöbert, aber nichts in der Art gefunden. Deshalb meine Frage:

Wie ist die Lage:
In einem Sitzungsprotokoll gibt der Richter an, er würde einen Vergleich von XXXX Euro vorschlagen. Die Beklagte lehnt ab. Dann gibts ein Urteil: Klageabweisung.
Kann man (neben anderen Punkten) im Rechtsmittel auf eine Art Vertrauensschutz hoffen? Es gab während zwischen Protokoll und Urteil auch keine Sachvorträge ö.ä. mehr.... Durfte man darauf vertrauen, dass ein Urteil sich halbwegs im Rahmen des vorgeschlagenen Vergleichs befindet?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

-----------------
""

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Durfte man darauf vertrauen, dass ein Urteil sich halbwegs im Rahmen des vorgeschlagenen Vergleichs befindet? <hr size=1 noshade>

Nein.
Ein Vergleichsvorschlag entfaltet keine Bindungswirkung.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Richter ist ja in jeder Lage der Verfahrens verpflichtet auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Diese gütliche Einigung wird bei Zahlungsklagen immer die Zahlung eines Betrages X vorsehen, auch wenn er beabsichtigt die Klage abzuweisen, wenn man sich nicht einigt. Anders könnte sonst auch gar kein Vergleich vorgeschlagen werden, weil dieser immer gegenseitiges nachgeben erfordert.

Einen feststehenden Grundsatz, dass der Richter nur das vorschlagen darf, was bei einem Urteil hinterher rauskommen würde, gibt es nicht und hätte auch nichts mehr mit Vergleich zu tun.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In einem Sitzungsprotokoll gibt der Richter an, er würde einen Vergleich von XXXX Euro vorschlagen. <hr size=1 noshade>

vorschlagen:
anbieten, ans Herz legen, ein Angebot/einen Vorschlag machen, ein Angebot/einen Vorschlag unterbreiten, empfehlen, herantragen, nahelegen, raten, vorbringen, zur Diskussion stellen
Quelle: http://www.duden.de



Also absolut unverbindlich, wenn es keine Annahme seitens der Parteien gibt.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lemibi
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten! :)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort



Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.961 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen