Guten Tag,
ich beabsichtige, in den nächsten Wochen das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen.
Ein großer Teil der Gläubiger resultiert aus einer früheren Selbstständigkeit. Hier wurden u. a. Urteile seitens des Arbeitsgerichtes über noch offenstehende Löhne gefällt. Weiterhin erhielten die ehemaligen Mitarbeiter Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Insolvenzgelder hat mir die Bundesagentur als eigenständiger Gläubiger in Rechnung gestellt.
Da ich gerade die Gläubigertabelle erstelle, stehe ich nun vor folgendem Problem :
angenommen : Mitarbeiter A hat ein rechtskräftiges Urteil über EUR 1000,00 ausstehender Lohnzahlungen.
Weiterhin hat Mitarbeiter A 1000,00 Insolvenzgeld von der BA erhalten. Diese 1000,00 EUR der Bundesagentur tauchen ebenfalls unter den Gläubigern auf.
Muss ich nun die bereits von der BA gezahlten 1000,00 vom ursprünglichen Gläubiger (dem Mitarbeiter samt Gerichtsurteil) abziehen oder werden beide Gläubiger, also Bundesagentur UND Mitarbeiter aufgelistet? In der Sache würde es sich ja um ein und dieselbe Forderung handeln.
Vielen Dank
Frank
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Urteil Arbeitsgericht / Zahlung Insolvenzgeld
6. September 2013
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Frage vom 6. September 2013 | 19:41
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 3x hilfreich)
Urteil Arbeitsgericht / Zahlung Insolvenzgeld
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#1
Antwort vom 6. September 2013 | 19:58
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 22x hilfreich)
Hallo,
warum gehst du nicht zum Schuldnerberater?
Ich bin mir jetzt nicht sicher, würde aber sagen, das bei deiner Tabelle nicht 100% der Betrag stimmen muss.
Letztendlich schreibt der IV die Gläubiger an und der Betrag geht das in die Tabelle ein, die sind dann Centgenau.
Ich gehe davon aus, das hier noch einige Beträge kommen.
Freundliche Grüße
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"Ich bin kein Anwalt und habe zu diesem Thema nur Halbwissen. Es ist einfach nur mein bestes Wissen."
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