Hallo liebe Leser,
vielen Dank erstmal für die Aufmerksamkeit.
Ich möchte meine Frage kurz erläutern: Am 03.10.17 ist ein gesetzlicher Feiertag (Dienstag), unser Unternehmen hat eine Urlaubssperre für den 02.10.17 ausgesprochen. Ist das rechtens mir ebenfalls den Urlaub zu verbieten, den ich eingeplant hatte für die gesamte Woche sprich vom 02.10.17 bis zum 06.10.17? Ist in dieser Situation mein Arbeitgeber im Recht?
Liebe Grüße,
Reinhardt
Urlaubssperre vor Feiertag, wer ist im Recht?
13. August 2017
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Frage vom 13. August 2017 | 13:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubssperre vor Feiertag, wer ist im Recht?
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#1
Antwort vom 13. August 2017 | 13:51
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Wann wurde die Urlaubssperre ausgesprochen?
Wann wurde ggfs. ein Urlaubsantrag eingereicht?
Wurde dieser bewilligt, wenn ja, in welcher Form?
#2
Antwort vom 13. August 2017 | 19:16
Von
Status: Weiser (17370 Beiträge, 6467x hilfreich)
Bewilligter Urlaub kann schwerlich widerrufen werden.
Ansonsten kann AG dem Urlaubsbegehren nur widersprechen, wenn entweder dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder Urlaubswünsche anderer MA. Das kann freilich vorkommen, dass sich 'alle' auf so einen Brückentag stürzen und die Bude dann leer wäre, wenn alle den Tag genehmigt bekommen.
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