hallo,
es geht um folgendes Problem. Der AG hat eine Urlaubssperre bis Ende des Jahres erteilt, was an sich kein Problem ist, jedoch darf der Resturlaub nicht mit ins neue Jahr genommen werden und der AG will den Resturlaub auszahlen. Damit sind einige AN nicht einverstanden. Gibt es eine Regelung vom Gesetz ob dies erlaubt ist? Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen. Am besten wäre es in welchem Gesetz die Regelung zu finden ist mit § und Abs.
Danke im Voraus
Urlaubssperre und Auszahlung des Resturlaubs
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn es keine gültige Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag zur Übertragung des Urlaubs gibt, dann gilt die gesetzliche Regelung. Danach muß der Urlaub im ersten Quartal des nächsten Jahres in Zeit gewährt werden, da gesetzlich eine Abgeltung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist.
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) 1Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
...
2Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
3Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. ...
4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
-- Editiert von hamburgerin01 am 20.11.2008 08:17
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