Urlaubsgeld für Studentenjob??

26. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
harold
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsgeld für Studentenjob??

Hallo allerseits,

ich bin Student und jobbe für ein Medienunternehmen. Prinzipiell lief alles wie immer (Lohnsteuerkarte, Imma-Besch., etc.). Komisch fand ich allerdings, dass niemand Anstalten machte, mir einen Vertrag auszuhändigen...
Nach ca. 1 Jahr fragte ich dann meine Vorgesetzte, wie in dieser Firma das Thema Urlaubsgeld für Studenten gehandhabt werde. Sie entgegnete, dass Studenten hier keinerlei Urlaubsgeld erhalten würden. Als rechtliche Absicherung führte sie den fehlenden Vertrag an (Quasi - ohne Vertrag hätte ich auch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, da ich ja ofiziell gar kein Angestellter sei).
Na ja, ich habe mich jetzt mal online schlau gemacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich, unabhängig, ob Vertrag oder nicht, in dem Augenblick, in dem ich auf Lohnsteuerkarte arbeite, offiziell als studentischer Mitarbeiter eingestuft werde - und daher auch Anspruch auf Urlaubsgeld (oder genauer gesagt Abgeltung des Urlaubsanspruches) habe.

Sehe ich das richtig???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shinkai
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

nach meiner Meinung hat auch ein Student, da er kein "schlechterer" Arbeitnehmer ist, einen Anspruch auf Urlaubsgeld. Ob Du einen Vertrag hast oder nicht, spielt in Deinem Falle ebenfalls keine Rolle, denn Du hast ja sicherlich die Lohnnachweise. Somit kommen für Dich, da keine speziellen vertraglichen Vereinbarungen bestehen, die gesetzlichen Grundlagen in Betracht. Und die sichern Dir meiner Meinung nach ein Ulraubsgeld zu.

Mein Rat wäre jedoch, Dich in einer solchen Angelegenheit immer anwaltlich vertreten zu lassen, denn das Arbeits- wie auch etwa Sozialrecht definieren sich durch eine Vielzahl von Nebengesetzen, die ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennen sollte. Zu dem kannst Du als Student im Falle eines Prozesses einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Best Regards

Kai Erbersdobler

(- editiert von Admin -)

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#2
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Nach dem Nachweisgesetz hätte Dir Spätestens vier Wochen nach Arbeitsaufnahme ein schriftl. Arbeitsvertrag oder mindestens ein Schriftstück mit den wichtigsten Rahmenbedingungen ausgehändigt werden müssen.
Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, Aushilfen sind nicht ausgenommen, Urlaub steht Dir also auf jeden Fall zu!
Eine finanzielle Abgeltung allerdings nur, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden konnte.
Bekommen die anderen AN auch ein zusätzliches Urlaubsgeld, dann haben auch die studentischen Aushilfen einen Anspruch darauf.
Viele Arbeitgeber tun aber immer noch sehr gerne so, als gälte dies alles für Studenten oder andere Mini-Jobber nicht!
Du solltest Deinen vorhandenen Anspruch auf jeden Fall so massiv wie nötig einfordern!

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#3
 Von 
harold
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für diese ersten Einschätzungen.

Wie beurteilt Ihr denn die Schwere der Verfehlung in Sachen Nachweisgesetz? Könnte das ein zusätzlicher "Pluspunkt" bei den Urlaubsgeldverhandlungen für mich sein?

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#4
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
harold
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

da es generell möglich zu sein scheint, seine diesbezüglichen ansprüche bis zu zwei jahre nach eintreten einzufordern, werde ich es genau so machen, wie du.
der job ist wirklich extrem angenehm (wenig zu tun - viel kohle) und daher werde ich meinen ag auch frühestens dann verklagen, wenn ich den job aus irgend welchen gründen aufgebe.
aber versprochen, ich halte dich auf dem laufenden...

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