Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche bei Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers

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Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Anspruchsdauer

Sascha Steidel
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Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07. August 2012 ( 9 AZR 353/10 ) wurde nunmehr einem grundsätzlich unbegrenzten Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers eine Absage erteilt. Der Urlaubsanspruch und damit auch der Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt nach Ablauf eines Übertragungszeitraumes von 15 Monaten. Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen also nach diesem aktuellen Urteil des BAG mit Ablauf des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres.

So wären z.B. Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2010 mit Ablauf des 31.03.2012 verfallen, so dass für das Jahr 2010 im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab dem 01.04.2012 keine Urlaubsabgeltungsansprüche mehr durchgesetzt werden können.

Sofern Sie zu diesem oder einem ähnlichen Thema weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern unverbindlich an meine Kanzlei.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen gern persönlich für eine Beratungsgespräch oder eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.

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