Urlaubsanspruch nach Beschäftigunsgsverbot wg. Schwangerschaft

22. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Beschäftigunsgsverbot wg. Schwangerschaft

Hallo, ich bin nach meiner Schwangerschaft jetzt wieder bei meinem Arbeitgeber eingestiegen. Bis zu meinem ärztlichen Beschäftigungsverbot betrug meine Arbeitszeit 4 Stunden am Tag und ich hatte noch einen Resturlaub von 10 Tagen. Jetzt habe ich dort wieder angefangen, jedoch 8 Stunden am Tag und wollte meine 10 Tage Urlaub haben. Mein Arbeitgeber sagte mir stünden demzufolge nur noch die Hälfte zu, also 5 Tage, da sich der Urlaubsanspruch ja auf 4 Stunden begründete. Ist das so korrekt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Es kommt nicht auf die Anzahl der Stunden/Tag an, sondern darauf, auf wie viele Tage in der Woche deine AZ verteilt ist.
Nach BUrlG also 20 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche, 16 bei 4 Tagen usw.
Und ich meine mich zu erinnern, dass Resturlaub nach Verringerung der Arbeitstage nicht runtergerechnet wird/werden darf.

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#2
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Es wurde ja nicht heruntergerechnet aufgrund der Tage, vorher hatte mein Tag 4 Stunden, jetzt 8 Stunden. Mein Rest-Urlaubsanspruch beträgt also theoretisch 10 Tage a 4 Stunden, nun arbeite ich ja 8 Stunden, hat sich mein Resturlaub somit verdoppelt?

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#3
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Urlaub gibt es nur tageweise, nicht stundenweise.
Demnach sind 10 Tage eben 10 Tage und nicht 5.

Sollte dein AG es anders sehen: er behauptet, er muss dafür die Gesetzesgrundlage liefern :)

LG

Ally

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#4
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Na ich mein mir ist das recht damals hab ich 4 Stunden gearbeitet am Tag, jetzt 8, das hiese für mich ich muss nun Urlaub bekommen den ganzen Tag obwohl mein Urlaubsanspruch aus einem 4 Stunden Tag hervorging.

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