Urlaubsanspruch bei unregelmäßigen Arbeitszeiten

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
FraRiRa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei unregelmäßigen Arbeitszeiten

Liebes Forum,
ich bin bei meinem Arbeitgeber sehr unregelmäßig auf geringfügiger Basis beschäftigt. Das bedeutet, ich arbeite zwischen null und 5 Tage in der Woche, maximal 12 Stunden in der Woche. Mein AG berechnet den Urlaubsanspruch nach dem BAG-Urteil vom 19.04.1994 9AZR 478/92 und kommt so auf 15 Arbeitstage Erholungsurlaub.
Wenn ich jetzt eine Woche frei haben will, muss ich eigentlich fünf Tage frei nehmen, was aber ja bedeuten würde, dass ich nur drei Wochen im Jahr frei habe?!
Mein alter AG hatte die Urlaubstage mit Stunden bewertet und ging quasi davon aus, dass ein "Arbeitstag" 2,4 Stunden hat, ich hatte einen regulären Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen. Wollte ich eine Woche frei, habe ich fünf Tage genommen, wollte ich einen bestimmten Tag frei, musste ich zwei Tage Urlaub nehmen.

Gibt es eine "richtige" Lösung?

Ich bedanke mich recht herzlich!

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6 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

>> http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/berechnung-urlaubstage-so-gehts-richtig-teil-ii/
Dort Beispiel 4
http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1914_so-berechnen-sie-den-urlaubsanspruch-ihrer-aushilfen/

Du solltest noch nachliefern, wie viel Urlaub dir lt AV zusteht; maßgeblich ist also die Anzahl der Tage, an denen du im Jahr davor gearbeitet hast. Denn Urlaub bemisst sich nach Anzahl der Tage, an denen du zu arbeiten hast. Das freilich ist das Problem, dass da kein Rhythmus vorliegt.
Richtig kann aber keines falls sein, dass du nun für alle Tage von Mo-Fr Urlaub zu beantragen hättest. (5 Tage heißt wohl, dass ihr betriebstypisch Mo-Fr arbeitet). Eine gewisse Orientierung liefert der zweite Link ganz unten: es bietet sich an, auch hier nach den Vergleichszeiträumen zu schauen.
Unbedingt befriedigend ist das insgesamt nicht - vielleicht schaffst du es ja, doch noch mit deinem AG zu einem gewissen regelmäßigen Einsatz zu kommen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FraRiRa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die superschnelle Antwort! Beide Links berechnen die Urlaubstage wie mein aktueller Arbeitgeber, was ich auch grundsätzlich für nachvollziehbar halte.
In der Regel weiß ich vier Wochen vor meinem Einsatz, wann ich arbeiten werde. Aktuell möchte ich meinen Jahresurlaub planen und muss entsprechenden Urlaub beantragen. Nachdem ich aber keinen regulären Arbeitsrhythmus habe, müsste ich davon ausgehen, dass ich in den entsprechenden Wochen jeweils fünf Tage im Dienstplan eingeteilt werde, was im Jahresdurchschnitt wiederum durchaus möglich wäre. Also müsste ich folglich 15 Tage Urlaub beantragen und hätte so mit drei freien Wochen meinen gesamten Jahresurlaub aufgebraucht. Dabei stehen mir ja mindestens vier zu?!
Mein Arbeitgeber wäre bereit, auf die Bewertung der Arbeitstage nach Stunden einzugehen- also durchschnittlich arbeite ich 12 Stunden in der Arbeitswoche, das ergibt eine durchschnittliche Arbeitszeit von 2,4 Stunden/Tag und mit diesen 2,4 Stunden bekomme ich 26 Arbeitstage frei (entspricht quasi 62,4 "Freistunden"). In der Regel arbeite ich an einem Tag im Dienst 4,5 Stunden, das heißt, wenn ich am 22.11.2016 sicher frei haben will, beantrage ich für diesen Tag Urlaub der bewertet wird mit zwei "Urlaubstagen" (4,8 Arbeitsstunden), wenn ich die ganze Woche frei haben will, nehme ich fünf Tage Urlaub.

Seht ihr in dieser Lösung Probleme oder Konflikte? Wie kann ich mit der BAG-Berechnung sonst auf vier Wochen Erholungsurlaub kommen? Danke schon mal!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// .. müsste ich davon ausgehen, dass ich in den entsprechenden Wochen jeweils fünf Tage im Dienstplan eingeteilt werde,

Wenn dein AG dich tatsächlich dann für für 5 Tage einteilt, hast du keinen Schaden, wenn du eine ganz Woche Urlaub nehmen willst. Auch die Handhabung für einzelne Urlaubstage scheint mir der Situation einigermaßen gerecht zu werden, zumal hier eine gewisse Regelmäßigkeit zum Zuge kommt: dass du typischerweise 4,5 h schaffst, wenn du schaffst..
Dasselbe Gefrickel hast du aber auch mit Krankheitstagen, nur dass sich 'Krankheit' nicht planen lässt.
Beides ist nicht besonders glücklich: der Arbeitseinsatz, der kein Muster erkennen lässt, aber auch das Hantieren mit Durchschnittszahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FraRiRa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja, einen "Schaden" habe ich insofern, als dass mir mit dieser Regelung nicht die gesetzlich vorgeschriebenen vier Wochen Erholungsurlaub zustehen, sondern ich mit 15 Urlaubstagen nur drei Wochen frei erreichen kann. Dass ich die Arbeitswoche mit durchschnittlich vielen Arbeitstagen bewerten muss finde ich ebenfalls nicht schlimm.
Mein Arbeitgeber ist grundsätzlich bereit, mir auch tageweise Urlaub zu gewähren, allerdings weiß niemand, wie das dann bewertet werden soll. Ich bin im "richtigen Leben" Studentin und muss mir zum Beispiel immer wieder für Prüfungen einzelne Tage frei nehmen, die ich lang im Voraus planen kann und auch plane und dann Urlaub einreiche. Wenn ich aber nur 15 Urlaubstage habe, bin ich nicht bereit, immer einen Urlaubstag dafür zu "opfern", dass die Möglichkeit bestanden hätte, dass ich an diesem Tag arbeiten muss.
Eigentlich möchte ich haben: ich habe 26 Urlaubstage und in den letzten 13 Wochen im Durchschnitt 10 Stunden an unterschiedlich vielen Tagen in der Woche gearbeitet. Ein Urlaubstag ist ein Arbeitstag (entspricht nicht "Einsatztag", sondern eher im Sinne Arbeitstage im Unterschied zu "Werktage") hätte dann (10 durchschnittliche Wochenstunden / 5 Arbeitstage)=2 Stunden. Ich kann dann 26 Arbeitstage im Jahr Urlaub nehmen und mir dafür jeweils 2 Stunden aufschreiben.
Angeblich gibt es diese Möglichkeit von tage- bzw. wochenweiser Berechnung, ich kann aber leider nirgends finden, wo ich das nachlesen könnte. Hat jemand eine Idee?
DANKE!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Mein Arbeitgeber wäre bereit, auf die Bewertung der Arbeitstage nach Stunden einzugehen- also durchschnittlich arbeite ich 12 Stunden in der Arbeitswoche, das ergibt eine durchschnittliche Arbeitszeit von 2,4 Stunden/Tag und mit diesen 2,4 Stunden bekomme ich 26 Arbeitstage frei (entspricht quasi 62,4 "Freistunden"). In der Regel arbeite ich an einem Tag im Dienst 4,5 Stunden, das heißt, wenn ich am 22.11.2016 sicher frei haben will, beantrage ich für diesen Tag Urlaub der bewertet wird mit zwei "Urlaubstagen" (4,8 Arbeitsstunden), wenn ich die ganze Woche frei haben will, nehme ich fünf Tage Urlaub.

Seht ihr in dieser Lösung Probleme oder Konflikte? Wie kann ich mit der BAG-Berechnung sonst auf vier Wochen Erholungsurlaub kommen? Danke schon mal!


Diese Art der Urlaubsberechnung entspricht zwar überhaupt nicht der Gesetzeslage (weil Urlaub immer tageweise berechnet wird), scheint aber nicht völlig unüblich zu sein. Zumal sie in etwa dem am nächsten kommt, was der Gesetzgeber erreichen wollte und damit sowohl aus Arbeitnehmersicht als auch aus Arbeitgebersicht "fairer" sind als irgendwelche Durchschnittsberechnungen.
Wenn beide Seiten damit leben können: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es gibt keinen Grund auf eine Woche Urlaub zu verzichten! Sie haben Anspruch auf mind. 4 Wochen, die sollten Sie auch einfordern.Dass man für einen Tag Urlaub 2 Tage einsetzt ist auch extrem ungewöhnlich und die ganze Berechnung ist doch Mumpitz. Entweder es gibt 5 Tage-Wochen und dann mit 20 Tagen Jahresurlaub oder weniger Tage-Wochen und dann weniger Jahresurlaub. Anstatt Urteile heranzuziehen sollte der AG einfach das Bundesurlaubsgesetz lesen.


-- Editiert von altona01 am 06.01.2016 12:38

1x Hilfreiche Antwort

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