Urlaubsanspruch bei Vertragsänderung

17. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
punktstrich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Vertragsänderung

Guten Tag.
Ich habe 5 Monate Teilzeit gearbeitet und daraufhin einen Monat als Minijob. Momentan aktiv ist also der Minijobvertrag. Als ich heute Urlaub beantragt habe, wurde mir gesagt, ich habe Anspruch auch 8 Tage Urlaub a 1,2 Arbeitsstunden. Die 1,2 Arbeitsstunden sind normal für den Minijob Arbeitsvertrag. Meine Frage: Sollte ich nicht für die 5 Monate Teilzeit Arbeit Urlaubstage nach dem Teilzeit Stundensatz bekommen?
Vielen Dank und schönen Abend!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Man erwirbt einen Urlaubsanspruch nur quasi Wochenweise, nicht Arbeitsstunden-/-tage-weise.

Wenn man ursprünglich eine 40h-Woche hat, und in dieser Zeit ein 2 Wochen Urlaubanspruch angefallen ist, hat man nach Reduktion auf 20h ebenfalls nur 2 Wochen Urlaubsanspruch.

Sprich die Stundenanzahl wird runtergerechnet, umgekehrt gilt das prinzipiell genauso, da wird es dann hochgerechnet.

Sollten die 8 Tage Urlaubsanspruch prinzipiell stimmmen, dürfte die Abrechnung des AG richtig sein. Ihnen würden aber nach einem halben Jahr gesetzliche 2 Wochen zustehen, das wären dann bei einer 5-Tage-Arbeitswoche10 Tage. Nur wenn Sie 4 Tage in der Woche arbeiten oder schon 2 Tage Urlaub genommen hätten, wären die 8 Tage richtig.

-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 18.10.2017 08:09

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Minijob ist auch bloß eine Variante von Teilzeit. So oder so bist du AN und hast Anspruch auf Urlaub wie auch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Wie viel Urlaub es dann sein soll, ist die nächste Frage - und da geht es um die Anzahl der Wochentage, an denen du arbeitspflichtig bist; U-Anspruch wird nicht nach Stunden bemessen.
Jetzt kann es freilich sein, dass sich deine Arbeitszeit als Minijobber/in anders auf die Wochentage verteilt als vorher - das solltest du noch darlegen.
Jedenfalls kann dir der U-Anspruch aus den ersten Monaten nicht einfach bestritten werden.

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