Guten Tag,
mal angenommen: eine Arbeitnehmerin, Frau A, wurde schwanger und musste in ihrem Beruf deshalb vom Arbeitgeber freigestellt werden, da sie ihre Tätigkeiten aufgrund der Schwangerschaft nicht ausführen darf und es keine Möglichkeit der Versetzung gab. Es wurde jedoch kein medizinisches Beschäftigungsverbot vom Gynäkologen erteilt, sondern "nur" eine Freistellung durch den Arbeitgeber (falls das rechtlich schon ein Unterschied ist).
Nun endet der befristete Arbeitsvertrag von Frau A zum 30.09.06 während des Mutterschutzes, vor Geburt des Kindes. Sie hat im Jahr normal Anspruch auf 28 Urlaubstage, von Januar bis einschließlich September also 21 Tage. Die Freistellung ist seit dem 3.2.06., vorher hat sie keinen Urlaub genommen.
Stehen ihr die 21 Urlaubstage trotzdem zu? Muss der Arbeitgeber diese somit auszahlen oder kann er sagen, dass Frau A ja "eh gesund zuhause" war und somit keinen Anspruch auf Urlaub hat?
Urlaubsanspruch bei Freistellung aufgrund Schwangerschaft?
15. September 2006
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Frage vom 15. September 2006 | 14:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Freistellung aufgrund Schwangerschaft?
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#1
Antwort vom 15. September 2006 | 15:23
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
wenn ich es richtig verstanden habe, arbeitet die frau auf einem arbeitsplatz, bei dem ggf. das kind geschädigt werden könnte. da der ag ihr nichts anderes anbieten kann, stellt er sie von der arbeitsleistung frei.
es könnte in der tat sein, dass die frage entscheidend ist, ob diese freistellung einem arbeits-/ beschäftigungsverbot gleich kommt. vermutlich ja, denn der arzt würde , wäre sie nicht frei gestellt, sofort ein arbeitsverbot aussprechen.
nach dem mutterschutzgesetz sind diese zeiten so zu behandeln, als habe die frau gearbeitet, auch hinsichtlich des urlaubsanspruchs.
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