Urlaubsanspruch bei Ausbildungsende

24. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dark_Angel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Ausbildungsende

Hallo

ich habe eine Frage die so ähnlich schon im Forum steht aber für mich nicht ausreichend ist.

kurze Fallschilderung:

ich bin in der Ausbildung, welche am 31.09.2014 endet. Bisher hatte ich eine 5,5 Tage Woche und einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 22 Tagen, dazu kamen vom Betrieb nochmals 11 Tage, also gesammt 33 Urlaubstage pro Jahr.

Nun kam die Aussage meines Ausbildungsbetriebes das ich für dieses Jahr nur 25 Urlaubstage zu Verfügung habe.

Wie verhält sich sich das gesetzlich?
Der Mindesturlaub von 22 Tagen ist ja fest, da ich in der 2ten Kalenderhälfte ausscheide.
Wie wird aber mit den anderen 11Tagen verfahren? Kann der Betrieb selbst bestimmen was ich davon an Urlaubstagen bekomme oder müssen die 11 Tage dann gezwölftelt werden?
Oder wird einfach der gesammte Jahresurlaub genommen und gezwölftelt?

Würde das gerne genau wissen da beide Urlaubsberechnungen starke Unterschiede darstellen

danke für eine schnelle Antwort

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-- Editiert Dark_Angel am 24.01.2014 16:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Nicht so kompliziert rechnen.

Du hast (zusammengenommen) 33 Tage Urlaub, wenn du 12 Monate arbeitest.

Du arbeitest 2014 allerdings nur 9 Monate (bis Ende September).

Also 33 Tage durch 12 Monate mal 9 Monate = 24,75 Tage

Dein Arbeitgeber "schenkt" dir also noch 0,25 Tage.

Alles ok.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dark_Angel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für die Antwort

habe eigentlich aus dem Grund nachgefragt da ich das selbe Problem zu Beginn meiner Ausbildung auch hatte. Da verhielt sich das ganze so das ich zuvor seit April als Helfer dort gearbeitet hatte und die Ausbildung nahtlos zum Anfang September startete. Damals wurden mir nur 20 Urlaubstage zugesprochen. Da sich mein Betrieb damals nicht einsichtig zeigte, übergab ich die Angelegenheit einem Anwalt.
Das Ergebnis des ganzen war, dass ich ebenfalls die gesetzlichen Urlaubstage (22) bekam und die restlichen 11 Tage die vom Betrieb gewärt wurden, wurden gezwölftelt
(11:12*9= 8,25).
Somit hatte ich dort auch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Warum sollte es sich dann jetzt anders verhalten? Es sind doch auch 9 Monate die ich im Betrieb bin.

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