Hallo zusammen,
ich habe einen Aufhebungsvertrag bei meiner Firma zum 15.07. unterschrieben (ich wollte das Arbeitsverhältnis beenden) und habe laut Tarifvertrag einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen.
Der Tarifvertrag enthält folgende Urlaubs-Klausel "Die Gewährung des Urlaubs im Jahr des Austritts richtet sich nach den maßgeblichen Regelungen der einschlägigen Tarifverträge der Metallindustrie bzw. den arbeitsvertraglichen Regelungen. Mitarbeiter erhalten im Jahr des Austritts für jeden Monat der Beschäftigung 1/12 des vertraglich vereinbarten Jahresurlaubs."
Der Aufhebungsvertrag enthält die Klausel "Frau XX wird den ihr für das Jahr 2016 zustehenden Urlaub bis zum 15.07.2016 nehmen."
Meine Frage ist nun: Wie viel Urlaubstrage stehen mir zu? Die Personal-Mitarbeiterin gesteht mir nur 15 Tage zu, aber ich habe nun so vieles im Internet gelesen, aber bin mir einfach nicht sicher. Kennt sich vielleicht jemand mit meiner Sachlage aus? Vielen Dank schon mal im Voraus
Urlaubsanspruch bei Aufhebungsvertrag zum 15.07. bei Tarifvertrag der IG Metall?
11. Juni 2016
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Frage vom 11. Juni 2016 | 11:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Aufhebungsvertrag zum 15.07. bei Tarifvertrag der IG Metall?
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#1
Antwort vom 11. Juni 2016 | 14:46
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
30 Tage Urlaub geteilt durch 12 mal 6 gleich 15. Der Juli wird ja nicht gerechnet, da der 31 nicht erreicht wurde.
#2
Antwort vom 11. Juni 2016 | 17:59
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Zitat30 Tage Urlaub geteilt durch 12 mal 6 gleich 15. Der Juli wird ja nicht gerechnet, da der 31 nicht erreicht wurde. :
Mathematisch mag das richtig sein, rechtlich jedoch nicht. Es müssen mindestens vier Wochen (20 Tage) Urlaub gewährt werden beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte. Daran haben sich auch Tarifvertragsparteien zu halten. Das hat das BAG bereits vor Jahrzehnten entschieden - warum sich selbst heute noch solche Passagen ohne nähere Erklärung oder Einschränkung in vielen Tarifverträgen finden, müsste man daher die Gewerkschaften fragen.
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