Urlaubsanspruch Arbeitstage

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go478483-1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Arbeitstage

Guten Tag,

auch wenn das Thema Urlaubsanspruch in mehreren Abteilungen durchgenommen wurde, finde ich leider keine für mich verständliche Antwort zu folgender Formulierung:

In meinem Arbeitsvertrag steht wortwörtlich "Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 24 Arbeitstage Jahresurlaub, auf Basis einer 5-Tage-Woche".

Ich Arbeite seit 1.10. in einer Konditorei die 7 Tage/Woche geöffnet hat, regelmäßige Arbeitstage sind wie geschrieben 5/Woche.

Ergibt sich durch den Wortlaut im Vertrag jetzt umgerechnet 4 Wochen + 4 Tage Urlaubsanspruch (und somit ein resturlaub von 6 Tagen für 2017)? Oder verstehe ich das falsch und muss trotzdem mit Werktagen etc. rumrechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Herr T. Jäger

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ergibt sich durch den Wortlaut im Vertrag jetzt umgerechnet 4 Wochen + 4 Tage Urlaubsanspruch


Richtig

Zitat:
(und somit ein resturlaub von 6 Tagen für 2017)


Das nennt sich Teilurlaub, ist aber ansonsten auch richtig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// regelmäßige Arbeitstage sind wie geschrieben 5/Woche

Also du arbeitest tatsächlich an 5 Tagen pro Woche, wobei du vmtl. nach irgendeinem Schema auch turnusmäßig Mal samstags oder sonntags dran bist, oder? Dann hast du eine 5-Tage-Woche mit einem entsprechenden Urlaubsanspruch, nämlich lt. Vertrag 24 Tage und damit 4 Tage mehr als das Minimum nach BUrlG.

2x Hilfreiche Antwort

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