Guten Tag,
auch wenn das Thema Urlaubsanspruch in mehreren Abteilungen durchgenommen wurde, finde ich leider keine für mich verständliche Antwort zu folgender Formulierung:
In meinem Arbeitsvertrag steht wortwörtlich "Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 24 Arbeitstage Jahresurlaub, auf Basis einer 5-Tage-Woche".
Ich Arbeite seit 1.10. in einer Konditorei die 7 Tage/Woche geöffnet hat, regelmäßige Arbeitstage sind wie geschrieben 5/Woche.
Ergibt sich durch den Wortlaut im Vertrag jetzt umgerechnet 4 Wochen + 4 Tage Urlaubsanspruch (und somit ein resturlaub von 6 Tagen für 2017)? Oder verstehe ich das falsch und muss trotzdem mit Werktagen etc. rumrechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Herr T. Jäger
Urlaubsanspruch Arbeitstage
15. November 2017
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Frage vom 15. November 2017 | 17:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Arbeitstage
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#1
Antwort vom 15. November 2017 | 17:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47499 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Ergibt sich durch den Wortlaut im Vertrag jetzt umgerechnet 4 Wochen + 4 Tage Urlaubsanspruch
Richtig
Zitat:(und somit ein resturlaub von 6 Tagen für 2017)
Das nennt sich Teilurlaub, ist aber ansonsten auch richtig.
#2
Antwort vom 15. November 2017 | 18:20
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
/// regelmäßige Arbeitstage sind wie geschrieben 5/Woche
Also du arbeitest tatsächlich an 5 Tagen pro Woche, wobei du vmtl. nach irgendeinem Schema auch turnusmäßig Mal samstags oder sonntags dran bist, oder? Dann hast du eine 5-Tage-Woche mit einem entsprechenden Urlaubsanspruch, nämlich lt. Vertrag 24 Tage und damit 4 Tage mehr als das Minimum nach BUrlG.
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